21-4899

Neues Konzept für die Errichtung von E-Ladesäulen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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Gremium
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03.03.2022
Sachverhalt

 

Im zuständigen Fachausschuss wurde am 17.02.2022 die Drucksache 21-4740 vorgelegt und dort nimmt die zuständige Fachbehörde u.a. Stellung:

 

 Aktuell werden bis zum Jahr 2025 jährlich rund 100 Ladesäulen bzw. 200 Ladepunkte durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im öffentlichen Straßenraum errichtet.

 

Diese Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde, bis zum Jahre 2025 Ladesäulen bzw.  Ladepunkte durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im öffentlichen Straßenraum zu errichten, widerspricht Aussagen der zuständigen Fachbehörde in den Medien (Hamburger Abendblatt am 08. Februar 2022):

„dass man das Modell der städtischen Ladestellen nach den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes reformieren werde. Das Gesetz sehe eine Übergangsregelung bis Ende 2023 vor. Ab 2024 müsse die städtische Ladeinfrastruktur auf einen neuen Betreiber übergegangen sein.“

 

und weiter die zuständige Fachbehörde:

„dass es nicht Aufgabe des Staates sei, allein die Versorgung mit subventionierten Ladestellen sicherzustellen. Der Staat habe einen Anschub gegeben, aber langfristig müsse und werde es immer mehr Ladestellen privater Anbieter geben“.

 

Laut EU-Vorgaben und Energiewirtschaftsgesetz dürften die Betreiber von „Elektrizitätsverteilnetzen“ im Normalfall „weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben“. In Hamburg ist bisher die städtische Stromnetz Hamburg für die städtischen Ladesäulen zuständig.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek die unterschiedlichen Stellungnahmen zu erläutern und zusätzlich folgendes mitzuteilen:

 

  1. Wie und von wem werden im Jahre 2024 und 2025 die Ladesäulen bzw. Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum errichtet.

 

  1. Seit wann die EU-Vorgaben und das Energiewirtschaftsgesetz in den zuständigen Fachbehörden vorliegen.

 

  1. Wer schon heute Ladesäulen bzw. Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum errichten kann und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n