21-1000.03

E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge in den Vier- und Marschlanden

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.11.2021
28.10.2021
Sachverhalt

 

Drs. 21-1000.02:

Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in Ihrer Sitzung am 10.08.21 den CDU-Antrag -

Drucksache 21-1000 – sowie den Änderungsantrag - Drucksache 21-1000.01 – erörtert und in namentlicher Abstimmung einstimmig folgendes Petitum beschlossen:

 

1. Die Bezirksamtsleitung prüft, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Anbietern von E-Ladesäulen, wo im Landgebiet neue, für die Allgemeinheit zugängliche, Standorte auf öffentlichem Grund eingerichtet werden können.

 

2. Die Bezirksamtsleitung prüft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Anbietern, wo im Landgebiet unter Berücksichtigung der Belange Natur- und Umweltschutzes separate Pedelec-Ladeeinrichtungen mit Diebstahlschutz für Rad und Ladegerät an Straßen und Radwegen eingerichtet werden können. Sofern möglich, werden diese mit weiteren Angeboten für den Radverkehr in einer Einheit verbunden.

 

3. Das Ergebnis der Prüfung, und ggf. mögliche Umsetzungsansätze, sind dem Regionalausschuss im November vorzustellen.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-1000.02, wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Laut Arbeitsprogramm sollen bis zum Jahr 2025 jährlich rund 100 Ladesäulen bzw. 200 Ladepunkte durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im öffentlichen Straßenraum errichtet werden. Es können aufgrund der finanziellen Begrenzungen nicht alle geeigneten Standorte sofort berücksichtigt werden. Die Ausbaustrategie bezieht sich auf die gesamte FHH und wird nicht für einzelne Bezirke festgelegt. Es kann allerdings jederzeit ein Standortvorschlag über https://www.e-charging-hamburg.de/ mitgeteilt werden. Aufgrund der Vielzahl an Standortvorschlägen können jedoch keine Zusagen hinsichtlich des konkreten Standortes gemacht werden.

Im Rahmen der Standortfindung wird der Ausbau nach einheitlich festgelegten Kriterien erfolgen. Neben der Wohn-/Gewerbedichte, Points of Interest in der Nähe und der Erreichbarkeit werden auch Faktoren wie der Beitrag zum Gesamtnetz, Parkdruck und Anschlusskosten berücksichtigt. Es wird das gesamte Hamburger Stadtgebiet einbezogen.

 

Zu 2.:

 

Im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Bikes gibt es aktuell keinen Ausbau durch die FHH. . Nach Kenntnis der Behörde für Wirtschaft und Innovation sind derzeit keine diesbezüglichen Aktivitäten geplant.

 

Zu 3.:

 

Aus den Angaben, die über die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht wurden (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html), lassen sich für die öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen die Entwicklungen für Bergedorf ableiten.

Die BNetzA stellt die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber dar, die das Anzeigeverfahren der BNetzA vollständig abgeschlossen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben. Die Ladesäulenverordnung (LSV) ermöglicht keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen kann daher größer sein als hier dargestellt.

Die künftige Entwicklung und Umsetzung ist stark abhängig von dem Markthochlauf. Der Markthochlauf hat sich im Jahr 2021 stark beschleunigt und zeigt auch weiterhin ansteigende Tendenzen, könnte sich allerdings durch Auslaufen von bestehenden Förderungen oder fehlende finanzielle Anreize langfristig auch wieder verlangsamen. Über die genaue Entwicklung oder Umsetzung für Bergedorf oder einzelne Stadtteile können keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Antworten zu 1 und 2.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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