21-1000

E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge in den Vier- und Marschlanden

Antrag

Letzte Beratung: 10.08.2021 Regionalausschuss Ö 8

Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Woller, Garbers und Fraktion der CDU

 

Zum Klimaschutz und E-Mobilität gehört auch eine ausreichende Infrastruktur für das Aufladen von Elektrofahrzeugen. Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen nehmen stetig zu und auch Touristen und Besucher kommen vermehrt mit Elektrofahrzeugen in die Vier- und Marsch­lande. Leider gibt es bei 1300 öffentliche Ladesäulen im Stadtgebiet Hamburgs nur vier Stand­orte im südlichsten Teil von Hamburg.

 

Nach einer Online-Recherche gibt es südlich der BAB A 25 folgende vier Standorte mit E-Ladesäulen, wobei nur drei für die Allgemeinheit zugänglich sind:

 

  1. Auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber dem Anleger Zollenspieker (Stromnetz Hamburg Charging Station)
  2. Am Süderquerweg, Einkaufszentrum Zollenspieker vor der Vierländer Volksbank (chargeIT mobility Charging Station)
  3. Am Süderquerweg, beim Autohaus Timmann (chargeIT mobility Charging Station, nur zeitlich eingeschränkt für die Allgemeinheit nutzbar)
  4. Am Zollenspieker Fährhaus (nur für TESLA- Eigentümer nutzbar)

 

Im Ergebnis ist dies viel zu wenig. Um mehr Anreize zum Kauf von Elektrofahrzeugen zu bieten, aber auch ein Angebot für Touristen und Besucher der Vier- und Marschlande vorzuhalten, ist es erforderlich, das Angebot von E-Ladesäulen zu verbessern.

 

Deshalb sollte sich der Bezirksamtsleiter mit den zuständigen Behörden und Anbietern von E-Ladesäulen in Verbindung setzen, um zeitnah geeignete Flächen und Standorte zu identifizieren. Dabei sollten neben öffentlichem Grund auch Privatflächen, z. B. an Einkaufsstandorten; Lokalitäten und Hotels, berücksichtigt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter prüft, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Anbietern von E-Ladesäulen, wo im Landgebiet neue, für die Allgemeinheit zugängliche, Standorte auf öffentlichen und privaten Grund eingerichtet werden können.

 

  1. Das Ergebnis der Prüfung, und ggf. mögliche Umsetzungsansätze, sind dem Regionalausschuss im November vorzustellen.

 

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