21-1765.01

Wie steht es um den Ausbau städtisch betriebener Ladesäulen in Bergedorf? Nachfragen

Antwort

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29.06.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Die Antworten der Verwaltung auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21-1684.01, machen Nachfragen nötig.

 

Der Beschluss der Bezirksversammlung, mit dem die Verwaltung u.a. aufgefordert wurde, ein Konzept für die Verdopplung der Ladepunkte zur Steigerung der Attraktivität der E-Mobilität im Bezirk Bergedorf zu erarbeiten und geeignete Standorte auszuwählen, erfolgte im November 2021.

 

Laut Antwort der Verwaltung wurden zur Erstellung des Konzepts Mittel des Klimaplans beantragt. Erst mit dieser Mittelbewilligung konnte eine externe Beauftragung zur Erstellung eines Konzepts erfolgen. Die Beauftragung sei in Abstimmung zwischen BWI und dem Bezirksamt erfolgt und erst auf der Basis dieses Konzepts sollen Standorte ermittelt werden können.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 24.05.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wann wurden vom Bezirksamt die Mittel des Klimaplans beantragt?

 

Das Bezirksamt hat die Klimaplanmittel Ende 2022 beantragt.

 

 

  1. Wann wurden die Mittel bewilligt?

 

Die Mittel wurden am 23.02.2023 bewilligt.

 

 

  1. Wann wurde die Konzepterstellung beauftragt?

 

  1. Wer wurde mit der Konzepterstellung beauftragt?

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erstellung des Konzepts?

 

  1. Gab es bei der Beauftragung des Konzepts eine Vorgabe, bis wann es fertig gestellt werden soll?

 

  1. Wann ist mit der Fertigstellung des Konzepts zu rechnen?

 

zu den Fragen 3 bis 7:

 

Das Konzept wurde noch nicht beauftragt. Die Beauftragung befindet sich aktuell in Vorbereitung gemeinsam mit der BWI, da die Zuständigkeit für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bei der BWI liegt.

 

Die Konzepterstellung soll in Zusammenarbeit mit der BWI erfolgen und baut auf Ergebnissen des Projektes eMissionGreen, die sich derzeit bei der BWI noch in Arbeit befinden, auf. Daher ist eine Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

  1. Warum hat das Bezirksamt zwar nicht im ersten Quartal 2022, aber dann wenigsten zu einem anderen Zeitpunkt, über neue Sachstände im V+I berichtet?

 

Siehe Antwort zu den Fragen 3 bis 7.

 

 

  1.  Vorbemerkung: Der Verweis auf die Drs. 21-1000.03 (Antwort auf Frage 4 der o.g. Drucksache) ist keine Antwort auf die gestellte Frage. Gefragt wurde nach dem Sachstand bezüglich des im August 2021 erteilten Prüfauftrags, im Landgebiet neue Standorte auf öffentlichem Grund zu identifizieren. Die Drs. 21-1000.03 bezieht sich aber allein auf den Umgang mit Standortvorschlägen, nicht aber auf deren Identifizierung.

Wie ist der Sachstand bezüglich des im August 2021 erteilten Prüfauftrags, im Landgebiet neue, für die Allgemeinheit zugängliche, Standorte für E-Ladesäulen auf öffentlichem Grund zu identifizieren?

 

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden räumliche Vorschläge erarbeitet, bei denen die Errichtung von E-Ladesäulen empfohlen wird. Eine Prüfung neuer Standorte auf öffentlichem Grund kann im Anschluss in Zusammenarbeit mit der BWI erfolgen, bei denen die Umsetzung liegen wird.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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