Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.09.2026

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind Fragen zu TOP 2 und 8 eingegangen (Anlage).

[Nachrichtlich: Frau Boehlich teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, dass die Fragen zu TOP 8 seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen noch nicht beantwortet werden könnten, da der laufenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht vorgegriffen werden könne. Bezüglich der Frage 2 werde auf die Bürgerschaftsdrucksache 23/5151 verwiesen. Die Fragen zu TOP 2 würden von Herrn Schmidt beantwortet; die Fragen mit Eingang 01.09.2026 würden schriftlich beantwortet. Die Dauer der öffentlichen Fragestunde werde auf 30 Minuten festgesetzt.

Der Ausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag von Frau Boehlich einstimmig bei Enthaltung der Volt-Fraktion zu. Die Tagesordnung wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE beschlossen.]

[Nachtrag zu Protokoll: Die schriftliche Beantwortung der Fragen vom 01.09.2026 liegt bei Veröffentlichung der Niederschrift nicht vor. Die Quantum Immobilien AG hat zugesagt, die Antworten nachzureichen.]

Herr Schmidt (Quantum Immobilien AG) verliest die vor dem 01.09.2026 eingegangenen Fragen (nachfolgend in kursiv) und trägt seine Antworten vor.

- Wie viele Wohnungen für wie viele Menschen sind in dem zukünftigen Holstenquartier auf wie viel BGF geplant?

Es seien 185.000 Quadratmeter Bruttogrundfläche Wohnraum vorgesehen - ca. 2.000 Wohneinheiten für ca. 4.700 Menschen

- Wie viel Prozent der BGF für Wohnen und wie viele Wohnungen für wie viele Menschen sind im geförderten Wohnungsbau vorgesehen?

Es seien 50% der BGF und ca. 900 geförderte Wohneinheiten vorgesehen. Durch die ca. 250 Studentenwohnungen, die hierbei zunächst nicht zu den geförderten Wohnungen gerechnet würden, ergäben sich bei 50% der BGF nicht 1.000 Wohneinheiten sondern nur 900.

- Wie verteilen sich die geförderten Wohnungen auf die drei Förderwege?

[korrigierte Antwort zu Protokoll: 50% im 1. Förderweg, 15% im 2. Förderweg, 35% im 3. Förderweg – gemäß aktueller Planung der SAGA.]

- Sind die geförderten Wohnungen sozialräumlich gleichwertig verteilt oder auf weniger attraktiven Flächen des Quartiers – beispielsweise an den Bahngleisen – konzentriert? Und wenn ja, warum?

Die geförderten Wohnungen seien grundsätzlich verteilt; ein Schwerpunkt liege auf den Baufeldern zu den Bahnflächen.

- Werden die geförderten Wohnungen von der SAGA selbst gebaut oder wird die SAGA diese schlüsselfertig von Quantum kaufen?

Beides treffe zu; die Verteilung sei etwa hälftig.

- Wie hoch ist der Anteil an verbindlich vorgeschriebenen WA-gebundenen Wohnungen für Menschen mit vordringlichem Wohnungsbedarf und wer wird diese zur Verfügung stellen?

Es seien ca. 15% WA Wohnungen (Wohnungsamtsbindung) vorgesehen – diese würden im geförderten Teil dargestellt.

- Ist es richtig, dass entgegen früheren Aussagen der Juliusturm nun doch abgerissen und durch einen 15-stöckigen Neubau, der lediglich Stilelemente des Altbaus imitiert, ersetzt werden soll? Ist für ihn eine ausschließliche Hotelnutzung vorgesehen?

Ein Erhalt des Juliussturms sei nicht zugesagt worden. Die Prüfung habe ergeben, dass dieser nicht erhalten werden könne. Es sei jedoch der Erhalt von Fassadenelementen vorgesehen. Es sei eine Hotelnutzung geplant.

- Welche Nutzung ist für die denkmalgeschützte Schwankhalle vorgesehen?

Gastronomie.

- Ist gesichert, dass Altes und Neues Sudhaus sowie das Malzsilo erhalten bleiben? Welche baulichen Änderungen sind geplant? Welche Nutzungen sind für das Gebäude vorgesehen?

Der Erhalt werde im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag gesichert. Es seien quartiersbezogene und stadteilnahe Nutzungen vorgesehen.

- Im städtebaulichen Vertragsentwurf von 2021 war für Sudhaus und Malzsilo ein Quartierszentrum mit „einem innovativen Nutzungsmix aus Kultur, Bildung, Sport etc. auf über 4.000 qm, die Überlassung der Gebäude für 1 EUR und 4 Mio. EUR Kostenbeteiligung durch den Investor sowie die Realisierung durch die FHH (SpriG)“ vorgesehen. Gilt dies nach wie vor oder was hat sich daran geändert?

Dies sei nicht mehr aktuell. Das Gesamtinvest der Freien und Hansestadt Hamburg habe zuvor bei über 20 Millionen Euro gelegen; dies sei kein tragfähiges Konzept gewesen. Es werde gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg nach einer umsetzbaren Lösung gesucht.

- In Bezug auf das Quartierszentrum im Sudhaus/Malzsilo wird mal von 4.000 qm (alte Planung) mal von 2.000 qm (Angabe Investor) zur Verfügung stehender Fläche gesprochen. Was ist richtig?

Die Planungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen, die Bestandsflächen umfassten etwa 2.000 Quadratmeter ohne die Einbeziehung weiterer Ebenen.

- Wird die Stadt die Gestaltungshoheit behalten oder wird der Investor das Gebäude entwickeln?

Durch die Festlegung des Erhalts sei die Gestaltung vorbestimmt.

- Wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ermittlung des Bedarfs und des Nutzungsmix‘ des geplanten Quartierszentrums geben?

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sei nicht geplant. Es müsse ein tragfähiges Konzept zwischen den Möglichkeiten, die das Gebäude biete und den Anforderungen aus dem Quartier gefunden werden. Die Planungen seien noch nicht so weit fortgeschritten, dass diese vorgestellt werden könnten.

- Bereits jetzt fehlen in der Mitte Altona und generell in Altona-Nord ausreichend Freiräume und Begegnungs- sowie Möglichkeitsorte für Jugendliche und Menschen anderer Altersklassen. Angesichts der knapp 5.000 neuen Bewohner*innen wird sich diese Situation weiter verschärfen. Was ist in dieser Hinsicht für das neue Quartier an sozialer Infrastruktur geplant? Welche Gemeinbedarfsflächen hat die FHH gegenüber dem Investor geltend gemacht? Was ist an kultureller Infrastruktur geplant?

Ein Grundstück von etwa 2.700 Quadratmetern solle an die Freie und Hansestadt Hamburg zur Erweiterung der Schule übertragen werden. Es seien 10.000 Quadratmeter Parkfläche vorgesehen, dazu Sportangebote im Park, der Ritterplatz als Treff- und Veranstaltungsort sowie quartiersbezogene Nutzungen in Silo/ Sudhaus.

- Für Spielplätze für Kinder und Jugendliche ist in Hamburg ein Richtwert von 1,5 qm/E vorgesehen. Wird diese Größenordnung beim Holstenquartier eingehalten?

Die Planung befinde sich noch in Abstimmung.

- Vorbildliche Projekte wie der Tagestreff für wohnungslose Frauen Kemenate haben Interesse an barrierefrei zugänglichen Orten im zukünftigen Quartier angemeldet. Ist geplant, für Projekte dieser Art Gemeinbedarfsflächen vorzuhalten und wenn ja, in welcher Größenordnung?

Dies sei nicht vorgesehen.

- Welche sozialen und kulturellen Projekte sind für das Quartierszentrum vorgesehen? Ist hierbei eine Bürger*innenbeteiligung geplant und wie soll diese umgesetzt werden?

Dies sei ebenfalls nicht vorgesehen.

- Ein lebendiges Quartier und eine moderne Stadt der kurzen Wege erfordern bezahlbare Flächen für kleinteiliges, stadtteilbezogenes Gewerbe, Gastronomie, Versorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur insbesondere in den Erdgeschossflächen. Wie hat dies in die Neuplanung des Quartiers Eingang gefunden und welche Festlegungen gibt es dazu im städtebaulichen Vertrag, um ein lebendiges Quartier zu gewährleisten?

Es seien Produktionsflächen gegenüber der Schwankhalle, Gastronomie und Gewerbeflächen um den Ritterplatz vorgesehen. Im Bebauungsplan werde an den genannten stellen Wohnen im Erdgeschoss ausgeschlossen. Handwerkerhöfe würden in einem benachbarten Quartier umgesetzt.

- Inwieweit wurde Inklusion frühzeitig und auf allen Ebenen der Neuplanung konsequent berücksichtigt?

Im öffentlichen Raum werde dies bei der Planung überall berücksichtigt.

- Sind in dieser Hinsicht kompetente Architekturbüros involviert oder sollen diese beauftragt werden?

Selbstverständlich seien kompetente Büros beauftragt.

- Wie viele inklusive Wohnprojekte und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen sind vorgesehen?

Es werde den gesetzlichen Vorgaben entsprochen.

- Wie wird Inklusion bei Wegen, Gemeinschaftsräumen, Gewerbeflächen, öffentlichen Räumen und Spielplätzen mitgedacht und umgesetzt?

Das Außenkonzept sei barrierearm geplant.

- Sind Bezirk und Stadt im Gespräch mit entsprechenden Trägern und werden verbindliche Vereinbarungen mit diesen getroffen?

Die SAGA und der Bezirk seien involviert.

- Bereits 2019 hat das Team Inklusives Holstenquartier wegweisende Empfehlungen für das zukünftige Quartier vorgelegt. Werden diese Empfehlungen bei der Neuplanung weiter konsequent berücksichtigt und umgesetzt?

Die Planungen liefen noch, die Vorschläge seien bekannt.

- Im städtebaulichen Vertragsentwurf von 2021 waren 20 Prozent der BGF für Baugemeinschaften (13,5 % für Wohnen, Rest Gewerbe) vorgesehen, davon ca. 9.000 qm BGF gefördert und 7.700 qm BGF freifinanzierte Miete / Genossenschaft, keine Eigentumsbaugemeinschaften. Konditionen und Vergabe: Wertneutraler Zwischenerwerb durch den LIG, Kaufpreis wird über Verkehrswertgutachten bestimmt, Konzeptvergabe durch die Agentur. Was hat sich daran geändert?

- Wie viele Baugemeinschaften für Wohnen sind aktuell vorgesehen? Wie viele Wohnungen für wie viele Menschen und wie viel BGF ist dafür vorgesehen?

- Für welche Baufelder sind die Baugemeinschaften vorgesehen?

- Ist bei den Baugemeinschaften eine Kooperation mit Genossenschaften wie beispielsweise dem BVE oder der Altoba oder Projekten wie dem Mietshäusersyndikat geplant oder möglich?

Es sei eine erhebliche Quote an geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Baugemeinschaften würde in einem bestimmten Teil des Quartiers ein Angebot gemacht. Wenn sich dieses nicht umsetzen lasse, werde der Teil dem freifinanzierten Wohnungsbau zugeführt. Ein Austausch mit Genossenschaften finde derzeit statt.

- Laut Zukunftsentscheid ist für zukünftige große Bauvorhaben eine Klimaprüfung vorgeschrieben. Hat diese in Bezug auf das zukünftige Holstenquartier stattgefunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

- Bauen und Wohnen machen ca. 40 % der CO2-Emissionen aus. Wie wird diese Tatsache bei der Planung des Holstenareals berücksichtigt, um die CO2-Emissionen mit der Zielvorgabe des Erreichens der Hamburger Klimaziele möglichst weitgehend zu reduzieren?

- Inwieweit ist in diesem Kontext der Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe vorgesehen bzw. verbindlich vorgeschrieben?

Für die Beantwortung dieser Fragen sei es noch zu früh.

- Tiefgaragen machen allein ca. 30 % der CO2-Emissionen beim Bau aus. Ist es richtig, dass dennoch geplant wird, sämtliche Baufelder des zukünftigen Quartiers mit Tiefgaragen zu unterkellern? Inwieweit ist dies mit den Anforderungen des Klimawandels und den Hamburger Klimazielen vereinbar?

Das Quartier werde oberirdisch weitgehend autofrei geplant. Unter den Baufeldern befänden sich eingeschossige Tiefgaragen.

- Wird weiterhin mit dem Energiestandard min. Effizienzhaus 55 oder mittlerweile mit dem klimafreundlicheren Energiestandard Effizienzhaus 40 geplant? Und wenn nein, warum nicht?

Es werde mit dem Effizienzhaus 55 geplant.

- Wie sieht das Energiekonzept für das Quartier aus, um die Klimaziele zu erreichen? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant (klimafreundliche Energieversorgung, Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen etc.)?

Es seien Fernwärme, Photovoltaik und gutes Wassermanagement vorgesehen.

- Die Hitzewelle mit der hohen Zahl an Hitzetoten im vergangenen Juni hat gezeigt, wie elementar wichtig Klimafolgenanpassung und Hitzeschutz für eine nachhaltige Stadtentwicklung sind. Bereits jetzt ist es in Altona-Nord in den Hitzespitzen des Sommers acht Grad heißer als z.B. in Blankenese. Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant, um ein in dieser Hinsicht zukunftsfähiges und für vulnerable Gruppen auch noch in kommenden Jahrzehnten bewohnbares Quartier zu schaffen?

Es sei ausreichend Grün vorgesehen, der Park diene als Versickerungsfläche.

- Das Holstenquartier soll nach den vorliegenden Zahlen doppelt so stark wie die Mitte Altona (Neuplanung ca. 540 Einw./qm [sic! – gemeint sind ha] gegenüber der alten Planung von 290 qm/Einw.; zum Vergleich Mitte Altona: 270 Einw./qm [s.o.]) besiedelt werden. Wie soll dies mit den Klimazielen und dem Gebot der Herstellung gesunder Wohnverhältnisse in Übereinstimmung gebracht?

Die Angabe von 540 Einwohner:innen pro ha für das Holstenquartier sei korrekt. Die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse werde über die Abwägung aller Aspekte im Bebauungsplanverfahren gewährleistet

- Ist eine ausreichende Mindestbesonnungsdauer der Wohnungen auch im Winter garantiert? Liegt ein entsprechendes Verschattungsgutachten vor und was sind dessen Kernaussagen in dieser Hinsicht?

Ein Verschattungsgutachten liege vor. Eine ausreichende Belichtung sei abgesichert.

- Ist eine ausreichende Durchlüftung des Quartiers garantiert? Was ist das Ergebnis entsprechender Untersuchungen? Wie ist dies mit der Dichte der Bebauung und der geschlossenen Blockrandbebauung zu vereinbaren?

Es liege eine Windkomfortstudie vor; es seien keine ungesunden Einschränkungen erkennbar.

- Sind alternative Bebauungsvorschläge wie beispielsweise von der TU München geprüft worden?

Die Vorschläge seien bekannt und nicht in die Überlegungen einbezogen worden.

- Wie groß sind die öffentlich zugänglichen Grünflächen? Werden dabei die Empfehlungen des Landschaftsprogramms Hamburg von 6 qm pro Einwohner*in im Umkreis von 500 Metern umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Nein, die Zahl von 6 Quadratmeter je Bewohner werde auch in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nicht eingehalten.

- Wie viele großkronige Bäume sind für das Quartier geplant und wie sind diese verteilt? Wie hoch ist der vorgesehene durchwurzelbare Substrataufbau über den Tiefgaragen und in den Innenhöfen der Baufelder? Welche Art von Bäumen kann dort noch gepflanzt werden, um eine kühlende Wirkung zu entfalten?

Die Mindestanzahl an großkronigen Bäumen in den Innenhöfen werde über den städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Substrataufbau sei mindestens 60 Zentimeter hoch, bei großen Bäumen 120 Zentimeter. Auf den Parkflächen würden ebenfalls großkronige Bäume vorgesehen – die genaue Anzahl stehe noch nicht fest.

- Welche Maßnahmen der Fassaden- und Dachbegrünung sind geplant?

Dachbegrünung sei überall vorgesehen, wo dies möglich sei.

- Welche Maßnahmen sind geplant, um die Versiegelung des Quartiers möglichst gering zu halten?

Es seien offene Fugen, der Park, wassergebundene Decken, Tiefgaragen nur unter den Innenhöfen und breite grüne Vorzonen geplant.

- Wie sieht die Planung in Bezug auf Starkregenereignisse und Wasserretention aus? Werden die Prinzipien einer klimafolgenangepassten und zukunftsfähigen Schwammstadt in der Planung konsequent berücksichtigt?

Die Versickerung von den Dachflächen sei im Park vorgesehen.

- Im alten städtebaulichen Vertragsentwurf von 2021 war eine Erweiterungsfläche für die Theodor-Haubach-Schule vorgesehen. Damals waren 2.700 qm kosten-, altlasten-, nutzungsfreie Grundstücksübergabe und 12,5 Mio. Euro Kostenbeteiligung durch den Investor bei Abriss und Neubau einer Doppel-DIN-Zweifeldhalle vorgesehen. Wie sieht die derzeitige Planung in dieser Hinsicht aus?

Dies liege in der Zuständigkeit der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Die Übertragung des Grundstückes sei weiterhin vorgesehen.

- Gärten bzw. Hinterhöfe der Bestandshäuser: Die Bestandshäuser sollen ja geschützt und erhalten werden. Das sollte auch für die vorhandenen Hinterhofe und Gärten gelten. Ist das so geplant?

Die Gärten würden zum Teil erhalten, dies hänge von den Tiefgaragen ab.

- Schwammstadt: wie wird das berücksichtigt? Wie viel der Fläche wird nicht versiegelt sein?

Für eine Bilanz sei es noch zu früh.

- Wird es dort Möglichkeiten geben, dass Wasser bis zum Grundwasser versickern kann?

Dies sei der Fall.

- Baumbestand: werden die wertvollen alten Bäume in den Hinterhöfen Haubachstr 93/ Holstenstraße 214 erhalten bleiben?

Diese würden teilweise erhalten.

- Abweichungen vom gültigen Baurecht: welche Abweichungen vom Baurecht möchte Quantum genehmigt bekommen im Vergleich zum gültigen Baurecht in den umliegenden Altquartieren wie Gerichtsviertel, Helenenviertel - ganz allgemein - bezüglich Beschattung der zukünftigen Bebauung und der Bestandshäuser - bezüglich Geschosszahl bzw. Höhe der geplanten Gebäude?

Es werde ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, somit gebe es keine Abweichungen vom Planrecht. An den Blockrändern seien im Schnitt sechs bis acht Geschosse vorgesehen.

- Wie viel Flächen sind für Kultur geplant?

Es sei noch zu früh, diese Frage zu beantworten. Die kulturelle Nutzung solle in den Bestandsgebäuden stattfinden.

- Wie viel Flächen sind für Soziales geplant, und was?

Es sei noch zu früh, diese Frage zu beantworten.

- Der Terminplan der Erstellung von Wohnungen ist mehrere Jahre verspätet im Vergleich zu den Plänen der ursprünglich involvierten Projektentwickler. Aber auch der Terminplan von Quantum ist jetzt schon verspätet. Wann werden weitere Abrissmaßnahmen beginnen? Wann wird an welchen Bereichen des Geländes Baubeginn sein, und wann werden welche Bereiche fertig gestellt sein?

Das Vorhaben liege im Zeitplan. Der Abriss werde in vier bis sechs Wochen fortgesetzt. Derzeit werde davon ausgegangen, dass die Abbrucharbeiten bis Ende 2027 fertiggestellt seien und mit dem Hochbau ab 2028 begonnen werde.

Weiterhin führt er aus, es seien aktuell etwa 150 Menschen an der Entwicklung des Vorhabens beteiligt. Bis zur Fertigstellung hätten sich etwa 5.000 Menschen beteiligt, Wohnungen für etwa 4.700 Menschen zu schaffen. Das Vorhaben sei eine Verbesserung für den Stadtteil. Er stehe dahinter.

Frau Boehlich stellt fest, der geförderte Wohnungsbau werde dringend benötigt. In der Vergangenheit sei man zu langsam gewesen.

Frau Hubert merkt an, mit den aktuellen Planungen würde das Holstenareal zu 90% versiegelt werden. Die Tiefgaragen müssten in der Größe reduziert werden, damit auch innerhalb der Höfe erdgebundene Flächen entstehen können. Die Parkfläche von nur 8.000 Quadratmetern sei zu klein, um die gesamte Wasserretention zu leisten.

Herr Trede moniert die Langsamkeit in der Entwicklung des Holstenareals. Das Verfahren laufe bereits seit 2010. Er spreche den Menschen, die den Ball nun wieder aufgenommen hätten, seinen Dank aus. Die Wohnungen würden gebraucht; es müsse nun Tempo gemacht werden. Er verweist auf die heutige (02.09.2026) Debatte in der Bürgerschaft und kritisiert die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem Mietendeckel für Neubauten scharf. Dies würde zu Insolvenzen führen. Es fehlten 40.000 Wohnungen in der Stadt.

Frau Boehlich erinnert, dass seitens des Brauereikonzerns Carlsberg bereits 2006 Überlegungen zum Verkauf des Holstenareals gemacht worden seien.

Herr Jebe dankt Herrn Schmidt für die Beantwortung der Fragen.

Frau Litschel erkundigt sich, wie hoch die Mieten seien würden.

Frau Boehlich wirft ein, die Mietpreise seien in den verschiedenen Förderwegen vorgegeben und seien nicht exorbitant hoch.

Frau Benkert erläutert, die Vielzahl der eingereichten Fragen zeige, dass ein großes Interesse in der Öffentlichkeit bestehe. Die Beantwortung sei noch nicht im gewünschten Detail erfolgt. Es seien Fragen bezüglich Kleingewerbe, dem Quartierszentrum und sozialer bzw. künstlerischer Nutzungen offen. Ebenso stelle sich die Frage, wo sich der Handwerkerhof befinden solle und warum unter jedem Hof eine Tiefgarage vorgesehen werde.

Frau Boehlich plädiert, die Menschen, die bereits im Quartier wohnten, sollten auch anderen Menschen ermöglichen, ebenfalls schön dort zu wohnen.


Anlagen
Öff. Fragestunde 02.09.2026 bzgl. TOP 2 (2164 KB)
Öff. Fragestunde 02.09.2026 bzgl. TOP 8 (730 KB)

Ö 2

Bebauungsplan Altona-Nord 28 Sachstandsbericht (Referierende: Vertretungen der Vorhabenträgerin)

Frau Stege (Quantum Immobilien AG) stellt den aktuellen Sachstand zum Thema mithilfe einer Visualisierung (siehe Anlage) vor. Das Holstenquartier stelle ein Stück Stadt mit eigener Identität dar. Das Malzsilo solle erhalten bleiben. Die Visualisierung zeige, wie die Planungen sich mit den Bestandsgebäuden auseinandersetzten. Es stelle eine große Herausforderung dar, diese nutzbar zu machen. Welche Nutzungen tatsächlich möglich seien, werde sich noch zeigen. In der Krone des Turms solle Gastronomie angesiedelt werden und einen weiten Ausblick bieten. Die Quartiersstraße werde als Fahrradstraße geplant.


Anlagen
TOP 2 Visualisierung (1672 KB)

Ö 3 - 22-2436

Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 50 Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion vom 03.06.2026

Herr Schmuckall stellt fest, die fünf Geschosse des südwestlichen Gebäudes seien eins zu viel. Die umliegende Bebauung sei lediglich zweigeschossig – ein Sprung auf fünf Geschosse sei nicht vermittelbar. Zudem sei der Stellplatzschlüssel zu gering. Dieser würde durch eine leichte Reduzierung der Wohneinheiten verbessert. Er erkundigt sich zudem, ob die Deckelung der Miete auf 12 Euro pro Quadratmeter in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werde und dieser bereits vorliege. Der Vertrag solle dem Ausschuss vorgelegt werden.

Frau Frauenlob führt aus, das Bezirksamt werde den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag weiter ausarbeiten. Der Vertrag werde in einer Sprecher:innensitzung vorgelegt, wenn in der folgenden Ausschusssitzung die öffentliche Auslegung beschlossen werde. Die Mietpreise würden in den Vertrag aufgenommen.

Herr Eschenburg schließt sich Herrn Schmuckall an, das vordere Gebäude südwestlich solle nur vier Geschosse bekommen und der städtebauliche Vertag die Mietpreise regeln. Ggf. müsse eine Klausel über die Entwicklung der Mietpreise in Abhängigkeit vom Bundesrecht aufgenommen werden.

Frau Boehlich stellt auf Nachfrage von Frau Koppke klar, der Bezirk sei hier Plangeber.

Herr Zorn erläutert, vor der Öffentlichen Plandiskussion sei die Geschossigkeit des südwestlichen Gebäudes bereits auf fünf reduziert und dafür andere Gebäude mit einem zusätzlichen Geschoss geplant worden (siehe Anlage). Auf Nachfrage von Herrn Schmuckall ergänzt er, es seien drei Tiefgaragen geplant, davon eine am Blomkamp unter den vier Gebäuden auf der heutigen Sportplatzfläche. Zwei weitere Tiefgaragen seien nördlich am Rugenbarg vorgesehen. Die Tiefgaragen lägen vollständig unter den Gebäuden und nicht unter den Innenhöfen. Gegenüber den ursprünglichen Planungen sei bereits eine zusätzliche Tiefgarage hinzugekommen. Auf Nachfrage von Herrn Strate ergänzt er, der Stellplatzschlüssel werde 0,6 betragen. Während der ersten Bauphasen werde zunächst ein Überangebot an Stellplätzen entstehen.

Herr Conrad merkt an, dass es sich bei den zukünftigen Bewohner:innen vorwiegend um Bundesbedienstete handeln werde, die im Schichtbetrieb arbeiteten.

Frau Hubert wirft ein, mit einer Reduzierung des südwestlichen Gebäudes auf vier Geschosse würde dieses die gleiche Höhe erreichen wie der angrenzende Gebäuderiegel. Die Idee aus dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs werde somit nicht umgesetzt. Sie gibt zu bedenken, ob die Gebäude dann zumindest durch eine Fuge voneinander abgehoben werden sollten.

Herr Henker berichtet, im Bauausschuss seien in der Umgebung drei Geschosse genehmigt worden. Der Höhensprung sei nicht so groß, das Konzept aus dem städtebaulichen Wettbewerb solle nicht zerstört werden.

Herr Werner führt aus, es sei richtig, entlang des Blomkamps gleiche Gebäudehöhen und eine ähnliche Fassadengestaltung vorzusehen.

Frau Koppke gibt zu bedenken, was die Alternative für das wegfallende Geschoss sein würde. Ein zusätzliches Geschoss sei zusätzlichem Flächenverbrauch vorzuziehen.

Frau Hubert stellt auf Nachfrage von Herrn Werner klar, das vordere Gebäude südwestlich solle sich absetzen, entweder durch Höhe oder Abstand. Durch die Geschossreduktion allein würden weniger Wohnungen entstehen. Sie pflichtet Frau Koppke bei, es dürfe kein weiteres Grün geopfert werden. Es stelle sich die Frage, wo ein zusätzliches Geschoss denkbar sei.

Herr Eschenburg betont, durch die Aufstockung der grün markierten Gebäude (siehe Anlage) seien aktuell mehr Wohnungen vorgesehen als noch in der ursprünglichen Planung aus dem städtebaulichen Wettbewerb. Ein Abstand von ein bis zwei Metern zwischen zwei viergeschossigen Gebäuden sei nicht sinnvoll.

Herr Henker entgegnet, die Jury habe sich für diese Variante entschieden, obwohl diese zunächst zu wenig Wohnungen enthalten habe und den Auftrag mitgegeben, Möglichkeiten für weitere Wohnungen zu identifizieren. Die grün markierten Gebäude seien keine Kompensation für das rot markierte, reduzierte Gebäude.

Herr Batenhorst erläutert, die geplanten Tiefgaragen seien zu begrüßen, da sie Parkplatzsuchverkehr verhinderten. Ebenso zu begrüßen sei die Durchwegung vom Blomkamp zum Rugenbarg und der Bau vom 400 Wohnungen. Die Einbindung der Nachbarschaft und der Baumerhalt müsse im Mittelpunkt stehen. Die Geschossigkeit sei auf vier Geschosse zu begrenzen.

Frau Benkert erkundigt sich, ob im Bebauungsplan Bäume zum Erhalt festgesetzt würden und die Bestandsmieter:innen ein Rückkehrrecht in eine Wohnung in vergleichbarer Größe und mit vergleichbarer Miethöhe hätten.

Herr Zorn führt aus, erhaltenswerte Bäume würden im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem seien Nachpflanzungen vorgesehen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) habe erklärt, dass die Bestandsmieter:innen ein Rückkehrrecht in Wohnungen zu adäquaten Preisen hätten. Es bestehe zudem das Angebot, die Mieter:innen in die Planungen einzubinden. Ggf. würden Entschädigungen für durch den Umzug verursachte wirtschaftliche Schäden gezahlt. Die BImA stehe in regem Kontakt mit dem Mieter:innen.

Herr Jebe merkt an, die Wohnungen würden gebraucht. Die Abflachung am Blomkamp in Verbindung mit der Erhöhung anderer Gebäude sei sinnvoll.

Auf Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU beschließt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimme der Volt-Fraktion die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Osdorf 50 unter Auflage der Reduktion des südwestlichen Gebäudes auf vier Geschosse (Anlage, rot markiert).

[Nachrichtlich: Herr Piotrowski meldet sich befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.]


Anlagen
Darstellung Geschossigkeit (137 KB)

Ö 4 - 22-2449

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Frauenlob betont auf Nachfrage von Frau Koppke, der Entwurf des städtebaulichen Vertrags sei in einer Sprecher:innensitzung im Rathaus vorgestellt worden. Der Vertrag sei nun im Transparenzportal abrufbar.

Frau Benkert erkundigt sich, warum der Vertragsentwurf nicht in einer Ausschusssitzung, ggf. nicht-öffentlich vorgestellt werde.

Frau Boehlich erläutert, die Vorstellung des Vertragsentwurfs sei nur in Altona üblich und gehe auf eine Einigung mit der Bezirksamtsleitung zurück.

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, der Feststellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 zuzustimmen.

Ö 5 - 22-2473

GLOBUS-Schließung ein Weckruf - Jetzt muss der Bezirk handeln Antrag der FDP-Fraktion

Der TOP mit der Druckasche 22-2473 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Herr Jebe stellt den Antrag vor und betont, im Bezirk gebe es bereits Beispiele für leerstehende Markthallen wie den ehemaligen Baumarkt am Rugenbarg. Der GLOBUS-Markt liege in einem großen Gewerbegebiet, das erhalten werden solle. Es müsse schon jetzt überlegt werden, wie dies planerisch möglich sei.

Herr Schmuckall begrüßt die Auseinandersetzung mit dem Thema. Es sollten jedoch zunächst die Ergebnisse der Gespräche nach Ziffer 1 abgewartet werden, bevor die anderen Ziffern beschlossen würden.

Frau Boehlich berichtet, dass in dem Gewerbegebiet ursprünglich kein Einzelhandel vorgesehen gewesen sei. Das Gebiet liege zudem im Senatsplangebiet (ehem. Vorbehaltsgebiet) Science City Bahrenfeld.

Frau Koppke pflichtet Herrn Schmuckall bei, sie stimme Ziffer 1 zu. Sie regt an, den Antrag zur Abstimmung in den Hauptausschuss zu überweisen.

Auch Herr Eschenburg stimmt Ziffer 1 zu. Das Senatsplangebiet müsse jedoch beachtet werden. Zudem wäre die Ausweisung eines Urbanen Gebiets aufgrund der Hochspannungsleitung nicht möglich.

Herr Batenhorst kündigt ebenfalls seine Zustimmung zu Ziffer 1 des Antrags an.

Herr Conrad fasst zusammen, es bestehe Einvernehmen, dass es sich um eine wichtige Fläche handele. Die Ziffern 2 bis 10 müssten jedoch nach § 27 BezVG an die Fachbehörden gerichtet werden.

Herr Mielke pflichtet bei, Überlegungen zum Standort seien zu begrüßen. Die übrigen Ziffern nach § 27 BezVG zu beschließen sei richtig, jedoch müssten die Ergebnisse der Gespräche abgewartet werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Ziffer 1 des Antrags zuzustimmen.

Frau Blume zieht die übrigen Ziffern des Antrags zurück.

Ö 6

Mitteilungen

Ö 6.1 - 22-2159.2

Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona nach Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.2 - 22-2324

Länderöffnungsklausel im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz und mögliche Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-2359

Zukunft der Asklepios Klinik Altona – baulicher Zustand, Neubauperspektive, Personalgewinnung, Nachnutzung und Denkmalschutz Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-2366

Baumschutz in Gefahr? Wie wirkt sich der Bauturbo in der Praxis auf die Anwendung der Hamburgischen Baumschutzverordnung aus? Kleine Anfrage von Ricardo Bolaños González (Fraktion DIE LINKE)

Herr Conrad erläutert auf Nachfrage von Frau Koppke bezüglich Frage 6 der Drucksache, das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erkläre das Einvernehmen der Gemeinde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden. Dazu zählten auch die Entscheidungen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksversammlung.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.5 - 22-2390

Pilotprojekt zur Nahwärme in der Steenkamp-Siedlung fördern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.6 - 22-2420

Stellungnahme zur geplanten Flächennutzungsplanausweisung von Windenergieflächen in der Sülldorfer und Rissener Feldmark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026

Herr Schmuckall kritisiert den Umgang mit der Bezirksversammlung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) habe sich in ihrer Stellungnahme nicht richtig mit den Inhalten des Beschlusses der Bezirksversammlung auseinandergesetzt. Es moniert zudem, dass die BSW die Fragen zum Thema (siehe TOP 2) nicht beantworten wolle.

Frau Blume schließt sich Herrn Schmuckall an.

Auch Frau Benkert schließt sich an. Die Stellungnahme der BSW sage aus, dass die BSW sich über den Beschluss der Bezirksversammlung hinwegsetze.

Herr Strate erkundigt sich, ob dem Bezirksamt Näheres zu der in der Stellungnahme erwähnten Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt sei.

Herr Conrad wirft ein, es sei noch kein Datum oder genaues Format bekannt.

Herr Schmuckall bittet die Vorsitzende, sich mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung abzustimmen, um die Kritik des Ausschusses bezüglich der Rückmeldung gegenüber der BSW zum Ausdruck zu bringen.

Auf Antrag von Herrn Eschenburg empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß §27 BezVG werden die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft aufgefordert, im Rahmen der in Drucksache 22-2420 angekündigten Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung vor Ort in Sülldorf durchzuführen, bei der die Öffentlichkeit auch Fragen stellen kann.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.7 - 22-2427

Aufenthaltsqualität und Begrünung in Alt-Osdorf stärken – Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung konsequent umsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Herr Schmuckall gibt zu bedenken, warum eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werde, wenn das Bezirksamt keine Kapazitäten habe, die Ergebnisse umzusetzen. Es sei unklar, warum dies nicht vorher kommuniziert worden sei.

Herr Conrad betont, die Personalsituation im Fachamt Management des Öffentlichen Raums sei angespannt und verweist auf das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität (siehe Drucksache 22-2115.1).

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.8 - 22-2435

Schließung des GLOBUS-Marktes am Grandkuhlenweg – Erschließung des Standortes und Unterstützung durch die Freie und Hansestadt Hamburg Kleine Anfrage von Rose Pauly (FDP-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Frau Koppke berichtet von bauvorbereitenden Maßnahmen im Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 60. Sie erkundigt sich, ob eine Abrissgenehmigung erteilt worden sei. Das Artenschutzgutachten stehe noch aus.

Herr Lehmberg berichtet, die Garagen müssten zugunsten der Bodensanierung abgerissen werden. Ein entsprechender Antrag liege vor. Das Artenschutzgutachten werde abgewartet.

N 8

FNP und LaPro Änderungsverfahren F02/23, L02/23 "Windenergiegebiete in Hamburg" (Referierende: Herren Jaeger und Weedermann-Korte (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie Herr Schultz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft))

N 9

Bauvorhaben Luruper Hauptstraße Bitte des Bauausschusses um Stellungnahme und Rückmeldung (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 17.06.2026. Referent: Herr Benthack (bauwerk Kirchliche Immobilien))

N 9.1

Vorbescheidsverfahren Luruper Hauptstraße Überarbeitete Unterlage nach der Sprecher:innensitzung vom 28.07.2026

N 10

Mitteilungen

N 11

Verschiedenes