Die angekündigte Schließung der GLOBUS Markthalle am Grandkuhlenweg zum 30. September 2026 stellt den Bezirk Altona vor eine neue Herausforderung. Gleichzeitig bietet sie die Gelegenheit, nicht nur über eine Nachnutzung des bisherigen Marktgebäudes nachzudenken, sondern die zukünftige Entwicklung des gesamten Gewerbestandortes Grandkuhlenweg in den Blick zu nehmen.
Gerade angesichts der erheblichen Flächenknappheit in Hamburg müssen vorhandene Gewerbe- und Bauflächen effizienter genutzt werden. Dies gilt sowohl für die Sicherung und Weiterentwicklung von Gewerbeflächen als auch für die Frage, ob durch eine höhere bauliche Dichte und eine stärkere vertikale Nutzung zusätzliche Flächenpotenziale erschlossen werden können.
Die bisherigen Antworten des Bezirksamtes zur Zukunft des GLOBUS-Standortes zeigen, dass derzeit keine konkrete neue Antragslage für das Grundstück besteht. Gleichzeitig befindet sich das Gelände im Vorbehaltsgebiet Science City, sodass die zukünftigen planerischen Rahmenbedingungen nicht mehr allein durch den Bezirk festgelegt werden. Die Zuständigkeit für Bebauungsplanung und Bauaufsicht liegt im Vorbehaltsgebiet beim Senat beziehungsweise bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aus Sicht der Bezirksversammlung sollte deshalb frühzeitig eine städtebauliche Perspektive für das Gebiet entwickelt und gegenüber den zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg eingebracht werden.
Dabei darf der Blick nicht allein auf das heutige GLOBUS-Grundstück beschränkt bleiben. Das Gewerbegebiet Grandkuhlenweg verfügt aufgrund seiner Lage, seiner Größe und seiner teilweise großflächigen und eingeschossigen Nutzungsstrukturen über erhebliche Entwicklungspotenziale.
Zu prüfen sind insbesondere eine höhere bauliche Dichte, mehrgeschossige Gewerbe- und Produktionsflächen sowie eine stärkere vertikale Nutzung der Grundstücke. In geeigneten Teilbereichen sollte dabei auch untersucht werden, ob Gewerbenutzungen in den unteren Geschossen mit ergänzenden Nutzungen in darüberliegenden Geschossen kombiniert werden können. Hierzu kann auch die Prüfung eines Urbanen Gebietes (MU) oder anderer geeigneter planungsrechtlicher Instrumente gehören, ohne einem bestimmten Planungsinstrument vorzugreifen und sofern bestehende und zukünftige Gewerbebetriebe dadurch nicht in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden.
Voraussetzung für eine solche Entwicklung ist allerdings Klarheit über die Bodenverhältnisse. Die seit Jahren bestehenden erheblichen Absackungen des Grandkuhlenwegs sowie die dokumentierten Altablagerungen im Bereich des Grandkuhlenwegs und angrenzender Grundstücke werfen Fragen hinsichtlich der langfristigen Bebaubarkeit und einer intensiveren Nutzung der Flächen auf. Das für das Sanierungsgutachten erstellte Leistungsbild verweist unter anderem auf mehrere Meter mächtige Ablagerungen sowie lokale Bodenverunreinigungen und erhöhte Methanwerte.
Eine städtebauliche Entwicklungsperspektive muss deshalb mit der Klärung der Bodenverhältnisse sowie der Klärung des hieraus gegebenenfalls resultierenden Sanierungs- und Sicherungsbedarfs verbunden werden.
Die Schließung des GLOBUS-Marktes sollte daher zum Anlass genommen werden, die zuständigen Stellen zusammenzubringen und städtebauliche Entwicklung und notwendige Untersuchungen der Bodenverhältnisse frühzeitig miteinander zu verzahnen.
Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, über die bezirkliche Wirtschaftsförderung kurzfristig Gespräche mit dem Eigentümer des bisherigen GLOBUS-Standortes am Grandkuhlenweg aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen. Dabei sollen insbesondere die Vorstellungen des Eigentümers zur zukünftigen Nutzung des Standortes sowie Möglichkeiten einer zeitnahen gewerblichen Nachnutzung erörtert werden.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, gegenüber den für das Vorbehaltsgebiet Science City zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, darauf hinzuwirken, dass für den GLOBUS-Standort und das angrenzende Gewerbegebiet Grandkuhlenweg eine langfristige städtebauliche Entwicklungsperspektive erarbeitet wird.
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Im Rahmen dieser Entwicklungsperspektive soll insbesondere geprüft werden, wie die vorhandenen Flächen zukünftig effizienter und intensiver genutzt werden können. Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:
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eine höhere bauliche Dichte,
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mehrgeschossige Gewerbe-, Handwerks- und Produktionsflächen,
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eine effizientere Nutzung heute großflächig beziehungsweise eingeschossig genutzter Grundstücke,
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die Sicherung und möglichst Ausweitung von Gewerbeflächen,
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in hierfür geeigneten Bereichen die planungsrechtliche Möglichkeit einer Kombination von Gewerbe und Wohnen, beispielsweise durch ein Urbanes Gebiet (MU), oder durch andere geeignete planungsrechtliche Instrumente, sofern bestehende und zukünftige Gewerbebetriebe hierdurch nicht eingeschränkt werden.
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Bei der Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive soll nicht ausschließlich das Grundstück des bisherigen GLOBUS-Marktes betrachtet werden. Vielmehr soll geprüft werden, welcher räumliche Bereich des Gewerbegebietes Grandkuhlenweg sinnvollerweise aufgrund seiner städtebaulichen und funktionalen Zusammenhänge in eine solche Untersuchung einbezogen werden sollte.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg darzustellen, welche bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen einer intensiveren beziehungsweise veränderten Nutzung des Gebietes derzeit entgegenstehen und welche Änderungen des Planungsrechts für die Umsetzung einer langfristigen Entwicklungsperspektive erforderlich wären. Welches Planungsrecht für die einzubeziehenden Flächen derzeit gilt, welche Nutzungen und baulichen Dichten dieses bereits ermöglicht und in welchen Bereichen für eine intensivere oder veränderte Nutzung Änderungen des Planungsrechts erforderlich wären.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss den aktuellen Stand des von ihm beauftragten Sanierungsgutachtens für den Grandkuhlenweg sowie die bislang vorliegenden Erkenntnisse zu den Ursachen der Absackungen und den Boden- und Untergrundverhältnissen darzustellen. Dabei soll insbesondere erläutert werden, welche Schlussfolgerungen sich daraus für die dauerhafte Wiederherstellung des Grandkuhlenwegs sowie für eine mögliche intensivere bauliche Nutzung im betroffenen Bereich ziehen lassen.
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Die zuständigen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg werden gemäß § 27 BezVG gebeten darzustellen, welche Erkenntnisse zu Altablagerungen sowie zu den Boden- und Untergrundverhältnissen im für eine städtebauliche Entwicklungsperspektive in Betracht kommenden Bereich des Grandkuhlenwegs vorliegen und ob über das bereits beauftragte Sanierungsgutachten hinaus weitere Untersuchungen erforderlich sind. Soweit weitere Untersuchungen erforderlich sind, sollen Untersuchungsumfang, Zuständigkeiten und ein voraussichtlicher Zeitrahmen dargestellt werden.
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Auf Grundlage der vorhandenen und noch zu erhebenden Erkenntnisse soll durch die zuständigen Stellen ein Sanierungs- und Sicherungskonzept für die betroffenen Bereiche erarbeitet werden. Dieses soll insbesondere darstellen:
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welche dauerhaften Maßnahmen erforderlich sind,
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welche Flächen hiervon betroffen sind,
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welche Auswirkungen sich für die Bebaubarkeit und Nachverdichtung ergeben,
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mit welchen Kosten nach derzeitiger Einschätzung zu rechnen ist,
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wer für die Umsetzung und Finanzierung verantwortlich ist und
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innerhalb welchen Zeitraums eine Umsetzung realistisch möglich ist.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, darauf hinzuwirken, dass noch erforderliche Untersuchungen der Bodenverhältnisse sowie die Erarbeitung einer städtebaulichen Entwicklungsperspektive möglichst parallel erfolgen, damit die zukünftige Entwicklung des Gebietes nicht länger als erforderlich verzögert wird.
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Dem Stadtentwicklungsausschuss ist spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung über den Stand der Gespräche mit dem Eigentümer, die Abstimmungen mit den für die Science City zuständigen Stellen, die Untersuchungen der Bodenverhältnisse und die Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive zu berichten.