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Länderöffnungsklausel im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz und mögliche Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 25.08.2026 Bauausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Medienberichten zufolge setzt sich der Senat im Zusammenhang mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes für eine Länderöffnungsklausel ein, die den Ländern ermöglichen würde, von bundesrechtlichen Vorgaben abweichende Regelungen im Bereich der Wärmeversorgung und des Heizungsaustauschs zu erlassen. Hintergrund ist nach Angaben des Senats das Ziel Hamburgs, bereits bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen.

Zudem haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrem Bürgerschaftsantrag „Erneuerbare Wärme Hamburgs Regelungskompetenz erhalten“ den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Erhalt entsprechender Regelungskompetenzen der Länder einzusetzen.

r den Bezirk Altona ist dabei von besonderem Interesse, welche konkreten Folgen mögliche Hamburger Sonderregelungen für den örtlichen Gebäudebestand, die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer, das Handwerk sowie städtische Immobilien, hätten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welchen Gutachten, Modellrechnungen oder Szenarioanalysen basiert die Einschätzung des Senats, dass die Hamburger Klimaneutralität bis 2040 ohne zusätzliche landesrechtliche Regelungen im Gebäudesektor nicht erreicht werden kann?
  1. Welchen konkreten Beitrag leisten die geplanten oder diskutierten Hamburger Sonderregelungen zur Erreichung der Klimaziele bis 2040?
  2. Welche CO-Einsparungen erwartet der Senat durch mögliche Hamburger Sonderregelungen gegenüber der künftig vorgesehenen Bundesregelung?
  1. Welche alternativen Maßnahmen wurden geprüft, um die Hamburger Klimaziele zu erreichen, ohne zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben für Gebäudeeigentümer einzuführen?
  1. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen im Verhältnis zu den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten?
  1. Welche zusätzlichen Investitionskosten erwartet der Senat für private Hauseigentümer im Vergleich zur Anwendung des künftig vorgesehenen Bundesrechts?
  1. Welche Auswirkungen auf die Betriebskosten und die Kaltmieten erwartet der Senat infolge möglicher Hamburger Sonderregelungen?
  1. Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf die Wirtschaftlichkeit von Wohnimmobilien, insbesondere bei Bestandsgebäuden mit älteren Heizungsanlagen?
  1. Wurden die finanziellen Auswirkungen auf Eigentümergemeinschaften, kleinere private Vermieter sowie selbstnutzende Eigentümer gesondert untersucht? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Welche Förderprogramme oder sonstigen finanziellen Entlastungsmaßnahmen sind vorgesehen, um mögliche Mehrbelastungen auszugleichen?
  1. Welche wissenschaftlichen Einrichtungen, Gutachter oder Fachverbände wurden bei der Erarbeitung der Position des Senats beteiligt?
  1. Welche Stellungnahmen von Handwerkskammern, Wohnungswirtschaft, Eigentümerverbänden, Mieterverbänden, Energieversorgern oder Verbraucherorganisationen liegen dem Senat hierzu vor?
  1. Welche wesentlichen Argumente wurden von beteiligten Sachverständigen gegen weitergehende Hamburger Sonderregelungen vorgebracht und wie bewertet der Senat diese?
  1. Werden die zugrunde liegenden Gutachten, Szenarioanalysen und Stellungnahmen veröffentlicht? Falls nein, warum nicht?
  1. Wie schätzt der Senat die Wahrscheinlichkeit ein, dass die geforderte Länderöffnungsklausel im weiteren Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird?
  1. Welche konkreten landesrechtlichen Regelungen beabsichtigt der Senat einzuführen, sofern die Öffnungsklausel beschlossen wird?
  1. Welche Maßnahmen plant der Senat für den Fall, dass die Öffnungsklausel nicht Bestandteil des Bundesgesetzes wird?
  1. Wie bewertet der Senat das Risiko, dass unterschiedliche Regelungen in Hamburg und im übrigen Bundesgebiet zu Wettbewerbsnachteilen für den Wirtschafts- und Wohnstandort Hamburg führen könnten?
  1. Wie bewertet der Senat das Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel einer möglichst frühen Klimaneutralität und den daraus resultierenden finanziellen Belastungen für Eigentümer, Vermieter und Mieter?
  1. Nach welchen Kriterien wird der Senat entscheiden, ob der klimapolitische Nutzen möglicher Hamburger Sonderregelungen die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen rechtfertigt?
  1. Welche öffentlich zugänglichen Gutachten, Studien, Folgenabschätzungen und Szenarioanalysen liegen der Position des Senats zugrunde?
  1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet der Senat durch mögliche Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor für den Bezirk Altona, insbesondere im Hinblick auf ältere Bestandsgebäude, kleinteilige Eigentümerstrukturen, und private Kleinvermieter? Wurden diese bezirklichen Auswirkungen gesondert untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Anfrage erfüllt offensichtlich nicht die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 BezVG. Danach besteht das Auskunftsrecht in allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt.

Die BSW meldet daher zu den Fragen 1- 21 Fehlanzeige.

Zu 22:

Bezirksbezogene Erkenntnisse oder gesonderte Untersuchungen zu den Auswirkungen möglicher Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor für den Bezirk Altona liegen nicht vor. Die vorliegenden Analysen und Strategien wurden auf gesamtstädtischer Ebene erstellt und entwickelt; eine separate Betrachtung für Altona erfolgte nicht.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zum Auskunftsersuchen nachfolgenden Rückmeldung übersandt:

Die Ausgestaltung einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung befindet sich derzeit in Prüfung. Daher können die Fragen des Auskunftsersuchens zu den konkreten Folgen möglicher Hamburger Sonderregelungen für den örtlichen Gebäudebestand, die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer, das Handwerk sowie städtische Immobilien nicht beantwortet werden. Voraussetzung für die Beantwortung ist ein abgestimmter Gesetzesentwurf.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.08.2026
Ö 1.1
Anhänge

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