Länderöffnungsklausel im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz und mögliche Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 6.4
Medienberichten zufolge setzt sich der Senat im Zusammenhang mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes für eine Länderöffnungsklausel ein, die den Ländern ermöglichen würde, von bundesrechtlichen Vorgaben abweichende Regelungen im Bereich der Wärmeversorgung und des Heizungsaustauschs zu erlassen. Hintergrund ist nach Angaben des Senats das Ziel Hamburgs, bereits bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen.
Zudem haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrem Bürgerschaftsantrag „Erneuerbare Wärme – Hamburgs Regelungskompetenz erhalten“ den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Erhalt entsprechender Regelungskompetenzen der Länder einzusetzen.
Für den Bezirk Altona ist dabei von besonderem Interesse, welche konkreten Folgen mögliche Hamburger Sonderregelungen für den örtlichen Gebäudebestand, die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer, das Handwerk sowie städtische Immobilien, hätten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Anfrage erfüllt offensichtlich nicht die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 BezVG. Danach besteht das Auskunftsrecht in allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt.
Die BSW meldet daher zu den Fragen 1- 21 Fehlanzeige.
Zu 22:
Bezirksbezogene Erkenntnisse oder gesonderte Untersuchungen zu den Auswirkungen möglicher Hamburger Sonderregelungen im Gebäudesektor für den Bezirk Altona liegen nicht vor. Die vorliegenden Analysen und Strategien wurden auf gesamtstädtischer Ebene erstellt und entwickelt; eine separate Betrachtung für Altona erfolgte nicht.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zum Auskunftsersuchen nachfolgenden Rückmeldung übersandt:
Die Ausgestaltung einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung befindet sich derzeit in Prüfung. Daher können die Fragen des Auskunftsersuchens zu den konkreten Folgen möglicher Hamburger Sonderregelungen für den örtlichen Gebäudebestand, die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer, das Handwerk sowie städtische Immobilien nicht beantwortet werden. Voraussetzung für die Beantwortung ist ein abgestimmter Gesetzesentwurf.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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