Zukunft der Asklepios Klinik Altona baulicher Zustand, Neubauperspektive, Personalgewinnung, Nachnutzung und Denkmalschutz Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.08.2026 Bauausschuss Ö 1.2
Die Asklepios Klinik Altona ist für die medizinische Versorgung im Hamburger Westen von herausragender Bedeutung. Sie ist ein zentraler Standort der stationären und ambulanten Versorgung, der Notfallversorgung und der spezialisierten Medizin. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht nur eine betriebliche Frage von Asklepios, sondern ein wesentliches öffentliches Interesse Hamburgs.
Der seit Jahren angekündigte Neubau ist für die Zukunftsfähigkeit des Klinikstandorts von erheblicher Bedeutung. Zugleich führt die lange und weiterhin nicht abschließend geklärte zeitliche Perspektive zu berechtigten Fragen: Wie lange kann das bestehende Klinikgebäude sicher und wirtschaftlich betrieben werden? Welche Folgen hat die Terminunsicherheit für Personalgewinnung, Versorgungsqualität und Standortattraktivität? Und wie soll mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude nach Inbetriebnahme eines Neubaus umgegangen werden?
Das bestehende Klinikhochhaus ist zudem ein stadtbildprägendes Gebäude der Nachkriegsmoderne. Nach der Hamburger Denkmalliste wurde das Allgemeine Krankenhaus Altona in den Jahren 1961 bis 1970 unter anderem nach Entwürfen von Thomas Kallmorgen, Werner Kallmorgen, Gustav Karres und Karlheinz Riecke errichtet. Damit stellen sich neben der Frage des Neubaus auch Fragen zur Nachnutzung des Bestandsgebäudes sowie zum Stellenwert des Denkmalschutzes bei möglichen späteren Entscheidungen über Umbau, Teilabriss oder Abriss.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
I. Baulicher Zustand, Betriebsfähigkeit und Neubauperspektive
II. Personal, Versorgungsqualität und Standortattraktivität
III. Nachnutzung des Bestandsgebäudes
IV. Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestandsgebäude
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung zu I.:
Die Asklepios Klinik Altona ist zurzeit und absehbar bis zur Inbetriebnahme des geplanten Neubaus vollständig und ohne Einschränkungen mit dem vor Ort vorhandenem Behandlungsspektrum betriebsfähig. Die sicherheitstechnischen Betriebserfordernisse werden laufend mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt und ggf. angepasst. Laufende notwendige Investitionen in betriebsnotwendige Anlagenteile, wie z.B. zurzeit bei der Erneuerung der Hauptaufzugsgruppen, sind sichergestellt. Auch die lose Ausstattung wird laufend von Asklepios erneuert oder ersetzt.
Der Senat hält an der Planung für einen Neubau der Asklepios Klinik Altona fest. Die dafür erforderlichen Befassungen von Senat und Bürgerschaft setzen den Abschluss der Verhandlungen mit dem Krankenhausträger über die Finanzierungsmodalitäten und die Anpassung des Erbbaurechtsvertrages sowie den Abschluss vielfältiger planerischer und technischer Vorbereitungen voraus. Diese Grundlagen haben zwischenzeitlich einen fortgeschrittenen Reifegrad erreicht, sind jedoch derzeit noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Senat noch nicht abschließend mit dem Projekt befasst, siehe hierzu insbesondere auch Drs. 23/4449.
Zu 1 – 11:
Siehe Vorbemerkung.
Vorbemerkung zu II.:
Asklepios ist in Hamburg ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber und zählt zu den größten Arbeitgebern der Stadt. Durch konzerneigene Strukturen ist gewährleistet, dass vakante Positionen nachbesetzt werden und somit die Verfügbarkeit des jeweiligen Behandlungsspektrums sichergestellt ist. Sowohl durch Beibehaltung der notwendigen Investitionen sowie der ständigen Aktualisierung der Ausstattung wird von Asklepios ein nachhaltiges Arbeitsumfeld und eine hiermit verbundenen Mitarbeiterzufriedenheit sichergestellt.
Zu 12 + 13:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 14:
Nein.
Zu 15 + 16:
Siehe Vorbemerkung.
Vorbemerkung zu III. und IV.:
Das Hauptgebäude (Hochhausscheibe und wesentliche Teile des Breitfußes) sowie weitere Nebengebäude sind als Ensemble denkmalgeschützt. Das Denkmalschutzamt ist eng in die aktuellen Überlegungen eingebunden. Über die weitere Nutzung der Bestandsgebäude wird erst im weiteren Projektverlauf zu entscheiden sein, siehe hierzu auch insbesondere Drs. 23/4449.
Zu 17 – 24:
Siehe Vorbemerkung.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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