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Zukunft der Asklepios Klinik Altona – baulicher Zustand, Neubauperspektive, Personalgewinnung, Nachnutzung und Denkmalschutz Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 25.08.2026 Bauausschuss Ö 1.2

Sachverhalt

Die Asklepios Klinik Altona ist für die medizinische Versorgung im Hamburger Westen von herausragender Bedeutung. Sie ist ein zentraler Standort der stationären und ambulanten Versorgung, der Notfallversorgung und der spezialisierten Medizin. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht nur eine betriebliche Frage von Asklepios, sondern ein wesentliches öffentliches Interesse Hamburgs.

Der seit Jahren angekündigte Neubau ist für die Zukunftsfähigkeit des Klinikstandorts von erheblicher Bedeutung. Zugleich führt die lange und weiterhin nicht abschließend geklärte zeitliche Perspektive zu berechtigten Fragen: Wie lange kann das bestehende Klinikgebäude sicher und wirtschaftlich betrieben werden? Welche Folgen hat die Terminunsicherheit für Personalgewinnung, Versorgungsqualität und Standortattraktivität? Und wie soll mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude nach Inbetriebnahme eines Neubaus umgegangen werden?

Das bestehende Klinikhochhaus ist zudem ein stadtbildprägendes Gebäude der Nachkriegsmoderne. Nach der Hamburger Denkmalliste wurde das Allgemeine Krankenhaus Altona in den Jahren 1961 bis 1970 unter anderem nach Entwürfen von Thomas Kallmorgen, Werner Kallmorgen, Gustav Karres und Karlheinz Riecke errichtet. Damit stellen sich neben der Frage des Neubaus auch Fragen zur Nachnutzung des Bestandsgebäudes sowie zum Stellenwert des Denkmalschutzes bei möglichen späteren Entscheidungen über Umbau, Teilabriss oder Abriss.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

I. Baulicher Zustand, Betriebsfähigkeit und Neubauperspektive

  1. Wie bewertet die Behörde den aktuellen baulichen, technischen, energetischen und brandschutzrechtlichen Zustand des bestehenden Klinikhochhauses der Asklepios Klinik Altona?
  1. Welche wesentlichen Mängel oder Defizite des Bestandsgebäudes sind der Behörde bekannt und welche Auswirkungen haben diese auf den laufenden Krankenhausbetrieb, insbesondere auf Notaufnahme, OP-Betrieb, Intensivmedizin, Pflegeabläufe, Patiententransporte und technische Infrastruktur?
  1. Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach Einschätzung der Behörde ein sicherer, wirtschaftlicher und medizinisch leistungsfähiger Betrieb des bestehenden Klinikgebäudes möglich?
  1. Liegen der Behörde Gutachten, Zustandsbewertungen, Brandschutzgutachten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder sonstige Bewertungen zur Restnutzungsdauer und Betriebsfähigkeit des Bestandsgebäudes vor? Wenn ja: Mit welchen wesentlichen Ergebnissen?
  1. Welche größeren Instandhaltungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen wurden in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt und welche weiteren Maßnahmen sind bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus vorgesehen oder erforderlich?
  1. Mit welchen Investitionen für Erhalt, Betriebssicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und technische Betriebsfähigkeit des Bestandsgebäudes wird bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus gerechnet?
  1. Gibt es nach Kenntnis der Behörde Risiken, dass einzelne Klinikbereiche oder das gesamte Bestandsgebäude vor Fertigstellung eines Neubaus nur eingeschränkt betrieben werden können? Wenn ja: Welche Bereiche wären betroffen und wodurch würden die Einschränkungen ausgelöst?
  1. Steht der bauliche und funktionale Zustand des Bestandsgebäudes nach Auffassung der Behörde in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Dringlichkeit des Neubauvorhabens? Wenn ja: in welcher Weise?
  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Neubaus der Asklepios Klinik Altona und welche wesentlichen offenen Punkte stehen einer verbindlichen Terminplanung derzeit noch entgegen?
  1. Von welchem realistischen Zeitpunkt für bauvorbereitende Maßnahmen, Baubeginn, Bauzeit und Inbetriebnahme des Neubaus geht die Behörde derzeit aus?
  1. Welche Kostenannahmen und Finanzierungsgrundlagen liegen dem Neubauvorhaben derzeit zugrunde und in welchem Umfang haben sie sich gegenüber früheren Planungen verändert?

II. Personal, Versorgungsqualität und Standortattraktivität

  1. Wie bewertet die Behörde die Auswirkungen der langen Planungs- und Umsetzungsphase sowie der unklaren zeitlichen Perspektive des Neubauvorhabens auf die Gewinnung und Bindung von hochqualifiziertem ärztlichem und pflegerischem Personal?
  1. Welche Erkenntnisse liegen der Behörde darüber vor, ob vakante Chefarztpositionen, Positionen leitender Oberärzte, Oberarztstellen oder sonstige ärztliche Schlüsselpositionen aufgrund der unklaren Zukunftsperspektive des Standorts schwieriger zu besetzen sind?
  1. Sind der Behörde Hinweise bekannt, dass Beschäftigte oder Bewerber aufgrund der unklaren Zukunftsperspektive des Standorts von einer Bewerbung Abstand genommen oder die Klinik verlassen haben? Wenn ja: Welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?
  1. Welche Maßnahmen werden durch die Behörde oder gemeinsam mit Asklepios ergriffen, um die Attraktivität des Standorts für nationale und internationale Spitzenkräfte, die Personalbindung sowie die Versorgungsqualität bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus zu sichern?
  1. Welche Auswirkungen erwartet die Behörde auf die Qualität der Patientenversorgung, falls medizinische oder pflegerische Schlüsselpositionen längerfristig unbesetzt bleiben sollten?

III. Nachnutzung des Bestandsgebäudes

  1. Gibt es bereits Überlegungen, Konzepte, Prüfaufträge oder Abstimmungen zur Nachnutzung des bestehenden Klinikhochhauses und weiterer Bestandsgebäude nach Inbetriebnahme eines Neubaus?
  1. Welche Nutzungsoptionen werden derzeit geprüft oder kommen aus Sicht der Behörde grundsätzlich in Betracht, insbesondere medizinische, soziale, wissenschaftliche, gemeinwohlorientierte, öffentliche oder anderweitig standortverträgliche Nutzungen?
  1. Welche Rolle spielen bei der Prüfung einer Nachnutzung Fragen der Wirtschaftlichkeit, Sanierungsfähigkeit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, baulichen Anpassbarkeit und städtebaulichen Verträglichkeit?
  1. Welche Behörden, Dienststellen, Bezirksgremien oder externen Fachstellen sind bisher in Überlegungen zur Nachnutzung eingebunden oder sollen künftig eingebunden werden?

IV. Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestandsgebäude

  1. Wie bewertet die Behörde den denkmalrechtlichen Status des Bestandsensembles der Asklepios Klinik Altona und welche Bestandteile stehen nach Kenntnis der Behörde unter Denkmalschutz?
  1. Welche Abstimmungen haben bisher zwischen Gesundheitsbehörde, Asklepios, Denkmalschutzamt, Finanzbehörde und Bezirk Altona zum künftigen Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude stattgefunden?
  1. Welche Bedeutung misst die Behörde dem Denkmalschutz bei künftigen Entscheidungen über Nachnutzung, Umbau, Teilabriss oder Abriss des Bestandsgebäudes bei?
  1. Wird ein Abriss oder Teilabriss des Bestandsgebäudes oder einzelner denkmalgeschützter Gebäudeteile derzeit geprüft, diskutiert oder vorbereitet? Wenn ja: Aus welchen baulichen, wirtschaftlichen, betrieblichen oder denkmalrechtlichen Gründen?

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung zu I.:

Die Asklepios Klinik Altona ist zurzeit und absehbar bis zur Inbetriebnahme des geplanten Neubaus vollständig und ohne Einschränkungen mit dem vor Ort vorhandenem Behandlungsspektrum betriebsfähig. Die sicherheitstechnischen Betriebserfordernisse werden laufend mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt und ggf. angepasst. Laufende notwendige Investitionen in betriebsnotwendige Anlagenteile, wie z.B. zurzeit bei der Erneuerung der Hauptaufzugsgruppen, sind sichergestellt. Auch die lose Ausstattung wird laufend von Asklepios erneuert oder ersetzt.

Der Senat hält an der Planung für einen Neubau der Asklepios Klinik Altona fest. Die dafür erforderlichen Befassungen von Senat und Bürgerschaft setzen den Abschluss der Verhandlungen mit dem Krankenhausträger über die Finanzierungsmodalitäten und die Anpassung des Erbbaurechtsvertrages sowie den Abschluss vielfältiger planerischer und technischer Vorbereitungen voraus. Diese Grundlagen haben zwischenzeitlich einen fortgeschrittenen Reifegrad erreicht, sind jedoch derzeit noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Senat noch nicht abschließend mit dem Projekt befasst, siehe hierzu insbesondere auch Drs. 23/4449.

Zu 1 11:

Siehe Vorbemerkung.

Vorbemerkung zu II.:

Asklepios ist in Hamburg ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber und zählt zu den größten Arbeitgebern der Stadt. Durch konzerneigene Strukturen ist gewährleistet, dass vakante Positionen nachbesetzt werden und somit die Verfügbarkeit des jeweiligen Behandlungsspektrums sichergestellt ist. Sowohl durch Beibehaltung der notwendigen Investitionen sowie der ständigen Aktualisierung der Ausstattung wird von Asklepios ein nachhaltiges Arbeitsumfeld und eine hiermit verbundenen Mitarbeiterzufriedenheit sichergestellt.

Zu 12 + 13:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 14:

Nein.

Zu 15 + 16:

Siehe Vorbemerkung.

Vorbemerkung zu III. und IV.:

Das Hauptgebäude (Hochhausscheibe und wesentliche Teile des Breitfußes) sowie weitere Nebengebäude sind als Ensemble denkmalgeschützt. Das Denkmalschutzamt ist eng in die aktuellen Überlegungen eingebunden. Über die weitere Nutzung der Bestandsgebäude wird erst im weiteren Projektverlauf zu entscheiden sein, siehe hierzu auch insbesondere Drs. 23/4449.

Zu 17 24:

Siehe Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.08.2026
Ö 1.2
Anhänge

ohne

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