22-2420

Stellungnahme zur geplanten Flächennutzungsplanausweisung von Windenergieflächen in der Sülldorfer und Rissener Feldmark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2290B beschlossen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 05.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Energiewende ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel, zu dessen Gelingen alle Akteure ihren Beitrag leisten müssen. Der Ausbau der Windenergie ist dabei ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige und klimaneutrale Energieversorgung in Hamburg und darüber hinaus. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet Hamburg, mindestens0,5 % der Landesfläche – das entspricht etwa 378 ha – für Windenergie auszuweisen und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der bundesweiten und europäischen Klimaschutzziele zu leisten.

Diese Zielvorgabe stellt für die Freie und Hansestadt Hamburg als Stadtstaat eine besondere Herausforderung dar. Dieser begegnet der Senat mit einem gesamtstädtischen Planverfahren, in welchem unter Anwendung einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien alle Teilräume der Stadt nach den gleichen Wertmaßstäben geprüft und die für eine Windenergienutzung geeigneten Flächen identifiziert werden. Im Rahmen der fachlichen Prüfung und Abwägung der Belange finden die individuellen Qualitäten jeder einzelnen Fläche ihre Berücksichtigung.

Dies gilt auch für die Entwurfsfläche des Windenergiegebietes Rissen/ Sülldorf. Die von der Bezirksversammlung Altona genannten Qualitäten, der Wert und die Bedeutung der Sülldorfer und Rissener Feldmark für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Stadt Hamburg und auch das Umland haben Eingang in den Bebauungsplan Rissen 44/ Sülldorf 18/ Iserbrook 26 gefunden.

Die bundesrechtlichen Vorgaben und der Zweck der öffentlichen Sicherheit (vgl. § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz) erfordern jedoch eine Neubewertung des gesamten Raumes der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Eignung für Windenergienutzung, so auch Flächen in der Sülldorfer und Rissener Feldmark. Seit 2022 sind daher die Anforderungen des WindBG und das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.

Die im Beschluss der Bezirksversammlung Altona vorgebrachten Argumente zur besonderen Bedeutung der Feldmarkflächen für Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Naherholung werden, wie auch die weiteren im Verfahren eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen, sorgfältig geprüft und im Rahmen der weiteren Planung bewertet.. Die Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona ist als Teil der Behördenbeteiligung in das Abwägungsmaterial eingegangen und wird bei der Gesamtabwägung berücksichtigt. Die Gewichtung einzelner Stellungnahmen erfolgt erst im Rahmen der abschließenden Gesamtabwägung.

Die Abwägung zwischen den energiepolitischen Anforderungen und den langfristigen städtebaulichen, ökologischen sowie freiraumplanerischen Zielsetzungen ist ein anspruchsvoller Prozess, der mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte erfolgt. Die Öffentlichkeit, die Behörden und Bezirksämter mit ihren Gremien sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden weiterhin im Verfahren beteiligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das vierte Quartal 2026 derzeit vorgesehen.

Es wird ausdrücklich betont, dass die Fläche in der Sülldorfer und Rissener Feldmark nicht anstelle einer besser geeigneten Fläche ausgewiesen werden wird. Vielmehr sind die für Windenergie nutzbaren Flächen im eng besiedelten Hamburg insgesamt sehr begrenzt. Dies liegt insbesondere an den vielfältigen Flächen- und Nutzungskonflikten sowie an den hohen Anforderungen an den Schutz von Mensch und Natur und weiteren gesetzlichen Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind.

Im aktuellen Planentwurf ist die Fläche mit einem Zuschnitt von ca. 49,6 ha enthalten. Der Zuschnitt berücksichtigt insbesondere den Schutz vor optisch bedrängender Wirkung, Mindestabstände zu Wohnnutzungen, den Auenschutzbereich der Wedeler Au sowie artenschutzrechtliche Belange. Aus den eingegangenen Stellungnahmen und weiteren Erkenntnissen können sich im weiteren Verfahren noch Änderungen am Flächenzuschnitt ergeben.

Die Prüfung und Abwägung möglicher Auswirkungen auf das benachbarte Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Schnaakenmoor erfolgte im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, die keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Es bestehen keine pauschalen Mindestabstände zu Naturschutzgebieten; vielmehr werden die naturschutzfachlichen Anforderungen im Verfahren berücksichtigt undindividuelle artenschutzrechtliche Prüfungen und ggf. Schutzmaßnahmen vorgenommen.

Eine abschließende Bewertung und Entscheidung kann erst nach Abschluss des Verfahrens in der Gesamtabwägung erfolgen.

Auf Anfrage teilte die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit, dass sie der Stellungnahme der BSW nichts hinzuzufügen hat und dieser zustimmt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Schnaakenmoor Eidelstedter Feldmark Eidelstedter Feldmark Hamburg

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