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Schließung des GLOBUS-Marktes am Grandkuhlenweg – Erschließung des Standortes und Unterstützung durch die Freie und Hansestadt Hamburg Kleine Anfrage von Rose Pauly (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Die Supermarktkette GLOBUS will ihren Standort am Grandkuhlenweg zum 30. September schließen und sich damit wieder aus Hamburg zurückzuziehen. Der Markt wurde auf einem Gelände errichtet, das sich auf einer ehemaligen Mülldeponie befindet. Seit längerer Zeit ist der östliche Abschnitt des Grandkuhlenwegs aufgrund erheblicher Fahrbahnabsenkungen nicht mehr befahrbar und für den Kfz-Verkehr gesperrt. Zur Erreichbarkeit des Marktes wurde zwischenzeitlich eine Behelfszufahrt geschaffen.

Die kleinen Geschäfte im Marktgebäude dürfen nach Schließung des Marktes weiter betrieben werden. Einige wollen das versuchen.

Die Verwaltung hatte angekündigt, die Ursachen der Absenkungen durch ein Gutachten untersuchen zu lassen. Da der Standort nun aufgegeben wird, besteht ein besonderes öffentliches Interesse am Stand dieser Untersuchungen und an den Perspektiven für die künftige Nutzung des Geländes.

Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, nachzuvollziehen, welche Maßnahmen die Freie und Hansestadt Hamburg zur Unterstützung des Unternehmens GLOBUS in dieser schwierigen Situation ergriffen hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Seit wann ist der östliche Abschnitt des Grandkuhlenwegs aufgrund der Fahrbahnabsenkung für den öffentlichen Verkehr gesperrt?
  2. Wann wurde die Behelfszufahrt errichtet?
  3. Wer hat die Behelfszufahrt geplant, errichtet und finanziert? Wie hoch waren die Gesamtkosten und welcher Anteil wurde aus öffentlichen Mitteln finanziert?
  4. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Beteiligungen die Ansiedlung des Unternehmens GLOBUS am Grandkuhlenweg durch finanzielle, organisatorische oder sonstige Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterstützt? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und in welcher Höhe wurden öffentliche Mittel eingesetzt?
  5. Ist der Verwaltung die Höhe der Gesamtinvestitionen für die Errichtung und Inbetriebnahme des GLOBUS-Standortes bekannt? Falls ja, wie hoch waren diese und welcher Anteil entfiel auf private beziehungsweise öffentliche Investitionen?
  6. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Ursachen der nun angekündigten Standortschließung vor?
  7. Welche Planungen bestehen für die künftige Nutzung des Grundstücks nach der Schließung des GLOBUS-Marktes?
  8. Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen geologischen Situation des ehemaligen Deponiegeländes Einschränkungen oder besondere Anforderungen für eine zukünftige Nutzung des Grundstücks? Falls ja, welche?
  9. Die Bezirksverwaltung berichtete, dass ein eine gutachterliche Untersuchung des ehemaligen Deponiegeländes stattfinden sollte. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, mit welchem Untersuchungsauftrag und durch wen?
  1. Liegt das Gutachten inzwischen vor? Falls ja, zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommt es insbesondere hinsichtlich der Ursachen der Fahrbahnabsenkung, der Standsicherheit des Untergrundes und der Möglichkeiten einer dauerhaften Wiederherstellung des östlichen Grandkuhlenwegs?
  2. Falls das Gutachten noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens, wann ist mit dem Abschluss der Untersuchung zu rechnen und welche weiteren Schritte plant die Verwaltung nach Vorliegen der Ergebnisse?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den bisherigen Erkenntnissen für die künftige Nutzung des Grundstücks sowie für eine mögliche Nachnutzung oder Neuansiedlung eines Unternehmens an diesem Standort?
  4. Wie beurteilt die Verwaltung die Chancen der verbleibenden kleinen Geschäfte im Marktgebäude?
  5. Mit welchen Hilfen wird Altona das Überleben dieser Betriebe fördern?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung Bezirksamt Altona:

Das Gelände befindet sich im Vorbehaltsgebiet Science City, weshalb die planerischen Rahmenbedingungen zukünftig nicht durch das Bezirksamt festgelegt werden.

Zu 1:
Siehe SKA 23/4626 und SKA 23/4662.

Zu 2:
Siehe SKA 23/4626.

Zu 3:
Die Kosten für die Behelfszufahrt sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Behelfszufahrt wurde nicht mit öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert. Im Übrigen siehe SKA 23/3463 und SKA 23/4662.

Zu 4:
Dem Bezirksamt sind keine Unterstützungsmaßnahmen für die Ansiedlung bekannt.

Zu 5:
Dem Bezirksamt liegen hierüber keine Informationen vor.

Zu 6:
Das Bezirksamt verfügt über keine abschließenden finalen Informationen über die Ursachen. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Zu 7:
Es gibt derzeit keine neue Antragslage. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Zu 8:
Fehlanzeige. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Zu 9:
Siehe SKA 23/4662.
Zu 10:
Siehe SKA 23/4662.

Zu 11:
Siehe SKA 23/4662.

Zu 12:
Bei einer in Aussicht gestellten künftigen Nutzung ist der Investor durch die Dienststellen der FHH entsprechend zu beraten. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Zu 13:
Hierzu kann seitens des Bezirksamtes keine Prognose abgegeben werden. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Zu 14:
Das Bezirksamt verfügt über keine finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, wird jedoch beratend im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen. Im Übrigen siehe SKA 23/4662.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Grandkuhlenweg Hamburg

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