Mittelverwendung Zielgruppen und Wirksamkeit des Bundesprogramms Demokratie leben im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 06.10.2026 Sozialausschuss Ö 14.4
Die Stärkung unserer freiheitlichen Demokratie und die Auseinandersetzung mit Extremismus gehören zu den zentralen politischen Aufgaben unserer Zeit. Der starke Zuwachs der AfD und ihr Ergebnis bei der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt zeigen, wie wichtig es ist, demokratische Werte, politische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern.
Gerade weil Demokratieförderung so wichtig ist, muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel diejenigen Menschen und Einrichtungen erreichen, bei denen ein besonderer Bedarf besteht. Geförderte Maßnahmen müssen auf nachvollziehbaren Bedarfsanalysen beruhen, klare Ziele verfolgen und anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Kriterien auf ihre Reichweite und Wirksamkeit überprüft werden. Die bloße Durchführung von Veranstaltungen oder Projekten reicht als Erfolgsnachweis nicht aus.
Für die Förderperiode 2020 bis 2024 weisen die veröffentlichten Altonaer Drucksachen für die Partnerschaft Altona sowie die Partnerschaft Rissen/Sülldorf jeweils ein jährliches Gesamtprojektvolumen einschließlich kommunaler Eigenanteile von 125.000 Euro aus. Die Partnerschaft Altona erhielt eine Förderzusage für den gesamten Zeitraum. Die zunächst kürzer bewilligte Partnerschaft Rissen/Sülldorf wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Für beide Partnerschaften und fünf Förderjahre ergibt sich damit ein vorgesehenes Gesamtprojektvolumen von insgesamt 1,25 Millionen Euro (vgl. Drs. 21-0238.1, 21-3196.2 und 21-4292.1).
Nach den veröffentlichten Finanzierungsplänen waren davon insgesamt 575.000 Euro beziehungsweise 46 Prozent für die externen Koordinierungs- und Fachstellen vorgesehen. Ebenfalls 575.000 Euro waren für den Aktions- und Initiativfonds sowie den Jugendfonds zusammen eingeplant. Weitere 100.000 Euro entfielen auf Öffentlichkeit, Partizipation und Coaching. Hierbei handelt es sich um vorgesehene beziehungsweise bewilligte Projektvolumina. In welcher Höhe diese Mittel tatsächlich abgerufen und verausgabt wurden, ist den veröffentlichten Unterlagen nicht vollständig zu entnehmen.
Im April 2024 kündigte das Fachamt Sozialraummanagement an, für die Förderperiode ab 2025 fristgerecht eine Interessenbekundung einzureichen. Dennoch endete die Förderung zunächst zum 31. Dezember 2024. Erst nach einer erneuten Aufforderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 16. Dezember 2025 wurde die Förderung zum 1. April 2026 wieder aufgenommen. Das Bezirksamt bezeichnet diesen Zeitraum selbst als 15-monatige Förderpause, nennt in den veröffentlichten Unterlagen jedoch keinen Grund hierfür (vgl. Drs. 21-4929, 22-1806 und 22-2330).
Seit April 2026 wird das Programm in einer bezirksweiten Struktur fortgeführt. Federführend ist weiterhin das Fachamt Sozialraummanagement, die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung ist als externe Koordinierungs- und Fachstelle beauftragt. Zusätzlich steht im Fachamt Sozialraummanagement eine halbe Personalstelle für das Bundesprogramm zur Verfügung. Nach derzeitigem Planungsstand werden für 2027 Bundesmittel in Höhe von 140.000 Euro sowie kommunale Eigenmittel in Höhe von 16.000 Euro zugrunde gelegt (Drs. 22-2330).
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
[Nachrichtlich: Beantwortungen des Bezirksamtes im Folgenden in kursiv und eingerückt.]
Mittelverwendung 2020 bis 2024
1. Wie hoch waren in den Jahren 2020 bis 2024 die tatsächlich verausgabten Mittel für
a) die externen Koordinierungs- und Fachstellen,
b) den Aktions- und Initiativfonds,
c) den Jugendfonds sowie
d) Öffentlichkeit, Partizipation und Coaching?
Bitte nach Jahr und Partnerschaft aufschlüsseln und jeweils nicht ausgeschöpfte, zurückgeforderte oder zurückgezahlte Mittel ausweisen.
Zu 1. a) – d):
Siehe Anhang 01.
2. Welche Träger erhielten die Mittel für die externen Koordinierungs- und Fachstellen, wie wurden sie ausgewählt und wie setzten sich die Zahlungen aus Personal-, Sach-, Gemein- und sonstigen Kosten zusammen?
Zu 2.:
Siehe Anhang 01.
3. Wie viele einzelne Projekte wurden von 2020 bis 2024 gefördert und welche Träger erhielten dafür jeweils welchen Betrag? Bitte nach Jahr, Partnerschaft und Fonds aufschlüsseln.
Zu 3.:
Siehe Anhänge 02a und 02b für Projektfinanzierungen aus den Aktions- und Initiativfonds.
4. Welche konkreten Leistungen und überprüfbaren Ziele waren mit den externen Koordinierungs- und Fachstellen vereinbart, in welchem Umfang wurden diese erreicht und welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Prüfung der Verwendungsnachweise?
Zu 4.:
Im Rahmen der Verwendungsnachweise gegenüber dem Bund wurden auch die Verwendungsnachweise der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) gegenüber dem Bezirksamt geprüft. Die Prüfungen ergaben, dass alle inhaltlichen und administrativen Vorgaben erfolgreich umgesetzt wurden.
Die Verwendungsnachweise gegenüber dem Bund wurden digital im Förderportal eingegeben. Eine Auswertung der detaillierten Unterlagen aller zehn Verwendungsnachweise ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten.
Beispielhaft die Zielsetzungen für die Partnerschaften für Demokratie (PfD) Rissen und Altona für 2024:
5. Welche tatsächlichen Personal- und Sachkosten entstanden dem Bezirksamt zusätzlich für
die Fachamt Sozialraummanagement und den externen Koordinierungs- und Fachstellen abgegrenzt?
Zu 5.:
Personalkosten im Bezirksamt für die Jahre 2020 bis 2024: 187.792,60 Euro
Förderpause 2025 bis März 2026
6. Hat das Bezirksamt die in der Drucksache 21-4929 angekündigte Interessenbekundung beziehungsweise einen Förderantrag für die Förderperiode ab 2025 fristgerecht eingereicht? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
Zu 6.:
Die Interessenbekundung wurde fristgerecht eingereicht. Dem Bezirksamt wurde danach vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Jugend (BMBFSFJ) mitgeteilt, dass es nicht zur Einreichung eines Antrags aufgefordert werde.
7. Aus welchem Grund endete die Förderung der Altonaer Partnerschaften zum 31. Dezember 2024 und wurde erst zum 1. April 2026 wieder aufgenommen? Wurde eine Interessenbekundung oder ein Förderantrag des Bezirksamtes abgelehnt oder nicht berücksichtigt und, falls ja, mit welcher Begründung?
Zu 7.:
Siehe Antwort zur Frage 6. Das BMBFSFJ hat seine ablehnende Entscheidung nicht begründet.
8. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Folgen hatte die 15-monatige Förderpause für das Bezirksamt?
Zu 8.:
Es war eine aktuell noch andauernde Neukonstituierung des Projektes notwendig (Strukturen, Neugründung Beirat, Netzwerk etc.).
9. Wie verteilt sich das gesamte Fördervolumen 2026 auf die externe Koordinierungs- und Fachstelle, den Projektfonds, den Kinder- und Jugendbeirat, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Analysen und weitere Verwendungszwecke? Nach welchem Verfahren wurde die Lawaetz-Stiftung für die seit April 2026 bestehende Förderphase ausgewählt und beauftragt?
Zu 9.:
Bewilligte Förderpositionen 2026 gem. Zuwendungsbescheid:
Die Beträge setzen sich jeweils zu 90% aus der Zuwendung durch das Bundesprogramm und 10% Eigenmitteln des Bezirksamts zusammen. Die gesamte Zuwendungssumme des Bundesprogramms beträgt 105.000 Euro.
Das Bezirksamt hat vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfZA) im Februar 2026 die Aufforderung zum Einreichen eines Förderantrags für eine lokale Partnerschaft für Demokratie erhalten. In dem Zuge wurde die Lawaetz-Stiftung angefragt, ob sie erneut als Träger für die KuF fungieren könne. Nach deren Interessenbekundung hat das Bezirksamt die Lawaetz-Stiftung aufgefordert, einen Förderantrag für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie und Vielfalt Altona als Koordinierungs- und Fachstelle ab dem 01.04.2026 zu stellen.
10. Wie sollen die nach derzeitigem Planungsstand für 2027 vorgesehenen 140.000 Euro Bundesmittel und 16.000 Euro bezirklichen Eigenmittel auf die einzelnen Programmbereiche verteilt werden? Welcher Betrag und welcher prozentuale Anteil sind für die externe Koordinierungs- und Fachstelle und welcher für die unmittelbare Projektförderung vorgesehen? Falls nicht bereits geschehen, wann wird die Bezirksversammlung über die endgültige Ausgestaltung des Förderantrags 2027 informiert?
Zu 10.:
Das Projekt Partnerschaften für Demokratie und Vielfalt Altona wurde im April 2026 wieder neu aufgesetzt. Es ist ein flexibles Instrument der Demokratieförderung mit den Bestandteilen Koordinierungs- und Fachstelle, dem Bündnis der Partnerschaft für Demokratie und Vielfalt, Aktionsfonds und Vernetzungs-, Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung auf lokaler Ebene. Der Aufruf zur Antragsstellung 2027 ist seitens des BMBFSFJ noch nicht erfolgt. Das Förderportal für das Jahr 2027 wurde noch nicht freigeschaltet. Schwerpunkte des Antrags werden voraussichtlich sein:
Demokratieförderung, sozialer Zusammenhalt und Antidiskriminierung in Altona; Schwerpunkt auf Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse, Teilhabe marginalisierter Gruppen und Quartiere mit besonderen Problemlagen; Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen; Finanzierung einer Struktur- und Ressourcenanalyse.
In der Vergangenheit hat das Bezirksamt jährlich im Sozialausschuss einen mündlichen Bericht über den Fortgang des Programms Demokratie leben! in Altona gegeben. In dem Rahmen wird über die Inhalte des neuen Förderantrags informiert.
Bedarfsermittlung Monitoring und Wirkungskontrolle
11. Auf welcher Grundlage werden die konkreten Bedarfe für Maßnahmen der Demokratieförderung in Altona ermittelt? Werden hierfür insbesondere lokale Wahlergebnisse, Sozialdaten, Erkenntnisse von Schulen und Jugendeinrichtungen, wissenschaftliche Untersuchungen oder Lagebilder zuständiger Behörden herangezogen?
Zu 11.:
Ziel des Programms ist eine lokale Partnerschaft für Demokratie und Vielfalt. Die Koordinierungs- und Fachstelle unterstützt bei der fachlichen Beurteilung und dem Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse im Feld der Demokratieförderung. Das Bündnis dient dazu, Erkenntnisse aus dem Bezirk in die Arbeit einfließen zu lassen. Lokale Wahlergebnisse können nur bedingt in die Fokussierung einfließen, da diese aufgrund der Briefwahlunterlagen nicht korrekt für die Stadtteile ausgewertet werden können. Lagebilder zur Demokratieförderung und Vielfaltsgestaltung von zuständigen Behörden sind dem Bezirksamt keine bekannt.
Erkenntnisse von Jugendeinrichtungen, Schulen und anderen relevanten Sozialraum-Akteur:innen fließen über die Teilnahme am Bündnis sowie durch den Fachaustausch innerhalb des zuständigen Dezernats des Bezirksamtes dauerhaft in die weitere Arbeit und Ausrichtung der Partnerschaften ein. Eine 2027 zu erstellende Struktur- und Ressourcenanalyse wird Hinweise zur Schwerpunktsetzung bei der Mittelverwendung liefern.
12. Nach welchen Kriterien werden die Projekte, Schulen, Einrichtungen, Stadtteile und Zielgruppen ausgewählt, wer trifft die jeweiligen Förderentscheidungen und wie werden diese Entscheidungen dokumentiert?
Zu 12.:
Die Partnerschaft für Demokratie und Vielfalt Altona im Förderprogramm Demokratie leben! ist darauf ausgelegt, dass zivilgesellschaftliche Akteur:innen Projekte konzipieren und beantragen, die in die Förderkriterien des Programms passen. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen können bei der KuF eine Förderung beantragen. Es wird darauf geachtet, dass möglichst eine Breite an Zielgruppen (Jugendliche, ältere Menschen, einzelne Communities, Eltern) erreicht wird, verschiedene Bereiche (Kultur, Sport, Begegnung, Diskussion, interreligiöser Dialog) und Aktivitäten auch in Quartieren mit geringem sozialem Status umgesetzt werden (z.B. Osdorfer Born und Lurup) oder einer hohen Anzahl an untergebrachten Menschen (Bahrenfeld, Rissen).
Die Entscheidung über eine Förderung wird im ersten Förderjahr von der KuF und dem Bezirksamt getroffen. Ab der Gründung des Bündnisses soll dieses mit einbezogen werden. Kriterium ist, ob es in die Förderkriterien passt und ob noch Mittel vorhanden sind. Ein Fokus der Förderung liegt auf Aktivitäten, die in die Altonaer Vielfaltswochen fallen, da dann für das Thema Demokratie und Vielfalt eine größere Reichweite generiert werden kann und gemeinsam für die Teilnahme an Aktivitäten und Veranstaltungen geworben wird.
Jedes einzelne Projekt muss zudem durch Eingabe in das Förderportal vorab durch den Bund freigegeben werden. Bemessungsgrundlage dafür sind in erster Linie zu benennende SMART-Kriterien.
13. Wie wird überprüft, ob die geförderten Maßnahmen die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich erreichen? Werden insbesondere Teilnehmerzahlen, Zusammensetzung der erreichten Zielgruppen und die Verteilung der Maßnahmen auf Schulen, Einrichtungen und Stadtteile systematisch erfasst und ausgewertet?
Zu 13.:
Es werden Teilnehmer:innenlisten geführt. Eine systematische Auswertung findet nicht statt.
14. Mit welchen quantitativen und qualitativen Kriterien wird über die reine Durchführung einer Maßnahme hinaus geprüft, ob die angestrebten Wirkungen erreicht wurden? Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn Projekte ihre Zielgruppen nicht erreichen oder die angestrebte Wirkung nicht nachgewiesen werden kann, und wie fließen diese Erkenntnisse in künftige Förderentscheidungen ein?
Zu 14.:
Es finden im Anschluss an Aktivitäten und Veranstaltungen Feed-Back-Gespräche statt. Da das Programm sehr niedrigschwellig ansetzt, ist die Bereitschaft für Wirkungsanalysen bei den Teilnehmenden von Veranstaltungen gering und im Budget der Veranstalter:innen auch nicht enthalten. Es gibt bei einzelnen Veranstaltungen Feedback Möglichkeiten, die in die Planung weiterer Aktivitäten einfließen. Es ist bei einer geringen Teilnehmer:innenzahl schwer zu ermitteln, warum Menschen nicht teilgenommen haben, da diese nicht gefragt werden können.
Es gibt immer wieder Veranstaltungen, die genau den Nerv der Zeit treffen und stark besucht sind, andere Veranstaltungen treffen auf weniger Interesse und geringere Teilnehmer:innenzahlen. Die Erfahrung zeigt, dass Veranstaltungen von lokalen Akteur:innen, die Zugang zu ihren Communities, Nachbar:innenschaften, Sportvereinen etc. haben, erfolgreicher in der Teilnehmer:innenzahl sind als Veranstaltungen, die das Bezirksamt ohne Kooperationspartner:in durchführt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage 01 (zu Fragen 1 und 2)
Anlage 02a (zu Frage 3)
Anlage 02b (zu Frage 3)
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