Frau Riebe eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
1. Bebauungsplan Rahlstedt 132
Zwei Bürgerhinterfragen die erneute Öffentliche Auslegung, da noch ein mögliches Revisionsverfahren anhängig sei. Es werden die Verfahrenskosten moniert und kritisiert, dass der Bebauungsplan den übergeordneten Zielen des Senats – wie Klimaneutralität, CO2-Neutralität, Biodiversität und Energiewende – widerstreben würde. Zudem werde angezweifelt, dass der Wanderweg an der Stellau von der breiten Bevölkerung gewünscht wird.
Frau Nocella führt aus, dass das Oberverwaltungsgericht hinsichtlich des früheren Planes Abwägungsmängel und Formfehler festgestellt habe. Das Baugesetzbuch biete hier die Möglichkeit, die Fehler ab ihrem Eintritt in einem ergänzenden Verfahren zu heilen. Die sei Gegenstand der jetzt erfolgenden erneuten öffentlichen Auslegung.
Herr Wasner widerspricht entschieden dem Vorwurf, dass die Bezirksversammlung entgegen den Zielen des Senats handeln würde. Der Prozess sei viele Jahre alt und werde von der Bezirkspolitik nach wie vor sehr unterstützt. Es sei zudem kosteneffizienter, das Verfahren zu Ende zu bringen und nicht vorzeitig abzubrechen.
Herr Schweim sieht einen großen Rückhalt im Stadtteil Rahlstedt für das Planungsziel. Dass die betroffenen Grundeigentümer dazu eine dezidiert andere Ansicht haben, sei aus deren Sicht nachvollziehbar und keinesfalls ungewöhnlich.
2. Steilshoop 11 – Borchertring (TOP 5.4)
Ein Bürger bemängelt die im aktuellen Bebauungsplanentwurf beabsichtigte Verlegung dreier Tennisplätze, was zum Wegfall von ca. 50 Bäumen führen würde und kostspielig wäre. Er plädiert dafür, stattdessen die Veränderung der Grundstücksgrenze und die Verlegung des Parkhauses in Richtung des bisherigen Bolz-/Fußballplatzes zu erwägen.
Herr Menke merkt an, dass die Verlegung der drei Tennisplätze nicht neu sei, sondern aus der im Jahr 2013 entwickelten Rahmenplanung Steilshoop-Nord stamme. Jener Rahmenplan liege dem Bebauungsplanverfahren zugrunde. Mit dem Bebauungsplan werde Planrecht geschaffen; die Lage der Grundstücksgrenzen werde damit jedoch nicht festgesetzt.
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschriften über die Sitzungen vom 06.05.2025 und 24.06.2025 einstimmig.
Der Referentenvortrag wurde vor dem Sitzungsbeginn abgesagt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Weisleder und Herr Muarrawi von der steg Hamburg mbH, Herr Meier vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie Herr Cordsen vom Architektenbüro coido anwesend.
Herr Cordsen stellt anhand einer Präsentation die städtebauliche Entwicklungsstudie für das PlangebietZiethenstraße / Holstenhofwegvor.
In der sich anschließenden Diskussionsrunde werden folgende Themen vertiefend vom Planungsausschussaufgegriffen:
- Verhältnis von Gewerbe- und Wohnungsbau
- Wohnformen und Anteil des geförderten Sozialwohnungsbaus
- Ausrichtung der Wohnungen
- Frühzeitige Einbeziehung des LGH (Landesbund der Gartenfreunde) und des Kleingartenvereins
- Verlegung der Kleingartenfläche / Ersatzflächen
- Baumbestand bzw. -erhalt sowie ggf. Ersatzpflanzungen
- Stellplatzschlüssel
- Spielplatzflächen / Innenhofgestaltung
- Retention von Regenwasser
- stadtplanerische Wirkung auf das umliegende Gebiet
- infrage kommende Verfahrensarten nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Die Ausschussmitglieder nehmen zu demvorgestellten Planungsentwurf wie folgt Stellung:
Herr Wasner bewertet die grundsätzliche Absicht, attraktiven Wohnraum in einer verkehrsgünstigen Lage neben dem neu entstehenden S-Bahn-Haltepunkt zu schaffen, sehr positiv. Die Planung stelle einen guten Anfang dar. Wichtig sei, auch im Weiteren für ein transparentes Verfahren zu sorgen.
Frau Wolff sieht in dem Planungsentwurf eine gute Chance, dem hohen Wohndruck im Bezirk etwas entgegenzusetzen. Die Planung sei vielversprechend und positiv sei zudem, dass die Verantwortlichen des LGH frühzeitig eingebunden wurden. Zu überlegen wäre, ob angesichts der Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt ggf. weniger Stellplätze auskömmlich wären. Angesichts der geplanten Tiefgarage und der Vorhaltung von notwendigen Kinderspielflächen prognostiziert sie, dass die Retention ein im weiteren Verfahren zu vertiefendes Thema sein werde.
Frau Dr. Hochheim führt aus, dass sie dieses Grundstück als Baupotential zuerst dem Koalitionsvertrag entnommen habe. Sie vermute, dass sich die beabsichtigte Bebauung städteplanerisch auf die umliegenden Gebiete, etwa die „Kaffeemühlen“ östlich des Holstenhofweges auswirken werde.
Herr Blumenthal stuft das Flächenpotenzial – gerade mit der direkten Anbindung an den zukünftigen S- Bahnhaltpunkt – als hoch ein. Da viel Gewerbe im Umfeld angesiedelt sei, wäre zu erwägen, weniger als ein Drittel für Gewerbeflächen und einen höheren Wohnanteil vorzusehen. Er würde zudem begrüßen, wenn z.B. Azubi- und Studentenwohnen in das Konzept aufgenommen würden.
Herr Schweim lobt die Planung als eingängig und nachvollziehbar. Der Baumbestand im südöstlichen bzw. südwestlichen Bereich sollte nach Möglichkeit geschützt werden. Auswirkungen auf die Umgebung östlich des Holstenhofweges erkenne er nicht.
Herr Sachse sorgt sich um den Baumbestand und kritisiert, dass die Planung dem Hitzeschutzplan des Senats zuwiderlaufen würde. Außerdem spricht er sich für eine gute Belichtung und Ersatzflächen für die Kleingärten aus.
Herr Behrens begrüßt die vorgestellten Überlegungen insgesamt, gerade im Hinblick auf einen Gewerbeanteil und den sog. Mobility-Hub.
Herr Wasnerformuliert den u.s. Spontanantrag.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis und fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion den folgenden Spontanbeschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, eine Drucksache für einen Einleitungsbeschluss zu der Fläche Ziethenstraße / Holstenhofweg zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses zu erstellen sowie einen Vorschlag zu unterbreiten, inwieweit das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung angepasst werden kann, sodass dieses Vorhaben mit Priorität behandelt werden kann.“
Frau Nocella führt in die Vorlage ein.
Herr Wasner spricht sich für die Fortführung aus.
Herr Wagnersignalisiert die Zustimmung seiner Fraktion verbunden mit der Erwartung, dass die Anmerkungen aus der Bevölkerung im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Frau Küntzel und Herr Behrens loben die konstruktive Atmosphäre bei der Öffentlichen Plandiskussion und sprechen sich für die Fortführung des Verfahrens aus.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 75 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Herr Mrocherinnert daran, dass der Rückbau der Freibadanlage im Stadtteil Rahlstedt nicht dem Wunsch der Bevölkerung entsprochen hätte.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 135 mehrheitlich zu, mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Frau Nocella stellt die Vorlage vor.
Herr Blumenthal dankt der Verwaltung für die gute Arbeit.
Frau Wolff erweitert die Danksagung an die Eigentümerin.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 85 mehrheitlich zu mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Auf Nachfrage von Herrn Heins antwortet sie, dass die Durchführung und Kostentragung der Verlagerung dreier Tennisplätze nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens nach dem BauGB sei, und im weiteren Verfahren seitens der zuständigen Dienststellen zu klären sei.
Herr Behrens zeigt sich von der geringen Resonanz überrascht – und erinnert an die anfängliche Skepsis aus der Anwohnerschaft gegen das Bebauungsplanverfahren. Gleichwohl begrüße er die Weiterentwicklung des Vorhabens.
Herr Wasner entgegnet, dass sich der anfänglichen Kritik aus dem Stadtteil ausführlich gestellt und Ideen weiterentwickelt worden seien. Der Blick sei bei vielen Wünschen auf die Finanzierbarkeit und die Realisierbarkeit zu richten gewesen. Letztendlich sei ein aus seiner Sicht gelungenes und tragfähiges Gesamtkonzept entwickelt worden.
Herr Heins erklärt, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Betroffene könnten ihre Einwände als Stellungnahme während der Veröffentlichung formulieren.
Herr Blumenthal sieht in dem vorliegenden Konzept einen guten Kompromiss. Es sei bspw. gelungen, in das Parkhausgebäude auch weitere Nutzungen, wie z.B. eine Kita, zu integrieren. Dies sei ein großer Erfolg und eine baldige Realisierung des Vorhabens sehr wünschenswert.
Herr Sachse bemängelt, dass auf den Wunsch der Bevölkerung – „Nicht mehr vom Gleichen“– nicht eingegangen worden sei und dies zur Resignation vor Ort geführt habe. Zudem sei er betroffen darüber, dass die Planung auch einen Teil des sog. Grünen Rings betreffe.
Herr Menke ordnet ein, dass der Grüne Ring zwar formal betroffen sei, hier jedoch in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde BUKEA eine neue, attraktive Grünanlage in unmittelbarer Nähe zum Bramfelder See entstehen werde, was eine deutliche Aufwertung gegenüber dem heutigen Bestand darstelle.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Steilshoop 11 mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Frau Nocella stellt die Vorlage vor.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Steilshoop 12 mehrheitlich zu bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
1. Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 – Ellerneck
Herr Menke berichtet, dass der Bebauungsplan mit der Bekanntgabe im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt zwischenzeitlich in Kraft getreten sei.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
2. Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 – Lienaustraße
Herr Menke informiert darüber, dass der Bebauungsplan am 25.07.2025 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht würde.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Ein Bürger äußert sich erneut zum TOP 5.4 „Steilshoop 11 – Borchertring“ (s. TOP 2). Des Weiteren moniert er, dass die Erschließung der Tennisanlage nicht hinreichend in der Planung berücksichtigt worden sei, und regt eine räumliche Verschiebung der benachbart vorgesehenen Bebauung an. Dann sei ein Eingriff in die Tennisanlage nicht nötig.
Frau Nocella erläutert, dass eine Verschiebung des fraglichen Gebäudes in südwestliche Richtung nicht ohne Weiteres möglich wäre, weil die mit der Wohnbebauung einhergehenden zusätzlichen Freiraumbedarfe (Kitafreifläche, notwendige Kinderspielflächen) und Erschließungsbedarfe (Parkstände, Stellplätze, Schleppkurven, Rettungswege) zu berücksichtigen seien. Eine Verschiebung hätte massive Auswirkungen auf den gesamten Entwurf.
Im Übrigen sehe die jetzige Planung eine ausreichende Erschließung der Tennisanlage – durch die neue Planstraße und den bestehenden Verbindungsweg zum Bramfelder See – vor.