Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 - Borchertring - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
Letzte Beratung: 22.07.2025 Planungsausschuss Ö 5.4
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen nördlich der Großwohnsiedlung Steilshoop ergibt sich insbesondere durch freiwerdende schulische Flächen die Möglichkeit der Neugestaltung des nördlichen Siedlungsbereiches. Durch den Bebauungsplan Steilshoop 11 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den Flächen zwischen dem Borchertring und dem Bramfelder See rund 195 neue Wohneinheiten in einem Baublock sowie weitere rd. 30 Wohneinheiten für u.a. gemeinschaftliche Wohnformen zu schaffen (Drs. 21-7485, Sitzung vom 19.09.2023).Ergänzend sind gewerbliche Nutzungen sowie Anlagen für soziale Zwecke (Kita) und Stellplätze für den Sportverein vorgesehen. Der Stellplatzbedarf für den Wohnungsbau soll in einer Sammelgarage abgebildet werden. Im Planzusammenhang kann zudem eine neue öffentliche Grünfläche am Bramfelder See gesichert werden. Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Um eine Realisierung der Planung ggf. auch durch unterschiedliche Bauherren zu ermöglichen, wird das Bebauungsplanverfahren im Einvernehmen mit der BSW und FB/LIG als sog. Angebotsplan fortgeführt. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende, 2019 in einem Wettbewerbsverfahren ermittelte Bebauungskonzept ist weiterhin Grundlage der Planung und soll im Rahmen der Grundstückvergabe zur Umsetzung gebracht werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte grundsätzliches Einvernehmen über den Planentwurf einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms im Parallelverfahren hergestellt werden. Für die öffentlichen Straßenverkehrsflächen können sich noch kleinere Anpassungen ergeben. Da sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf das Plankonzept ergeben, kann dies bei Bedarf vor Veröffentlichung im Plan in der weiteren Vorbereitung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nachvollzogen werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 21.01.2020
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (digital) 15.03.2021 – 29.03.2021
Zusätzliche Informationsveranstaltung 30.08.2021
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 19.10.2021
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Öffentlicher Beteiligungsworkshop Baufeld C.1 29.06.2022
Frühzeitige Behördenbeteiligung 13.09.2022 – 27.09.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.11.2024 - 12.12.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 14.12.2024
4. Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf wird voraussichtlich im Dezember 2025 / Januar 2026 stattfinden. Die Veröffentlichung soll auch die im Parallelverfahren erfolgenden planungsbedingten Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm umfassen (siehe Anlagen).
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach §3 Abs.2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Steilshoop11 zuzustimmen.
- Bebauungsplanentwurf Steilshoop 11 (Planzeichnung, Verordnung, Begründung)
- Funktionsplanung
- Änderung des Flächennutzungsplanes (Übersicht)
- Änderung des Landschaftsprogramms (Übersicht)
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