Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 - Wiesenredder - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
Letzte Beratung: 22.07.2025 Planungsausschuss Ö 5.2
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135 dient der Umsetzung eines privaten Bauvorhabens zur Entwicklung einer vormaligen Freibad-Fläche am Wiesenredder für den Geschosswohnungsbau. Ergänzend dient es der Herstellung von öffentlichen Grünflächen, einschließlich einer Spielfläche sowie der Entwicklung eines naturnahen Bereichs nördlich des geplanten Stellau-Laufs, der zugleich als Ausgleichsfläche für den Wohnungsbau dient.
Das Bebauungskonzept sieht zehn Baukörper mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 180 Wohneinheiten, davon 35% öffentlich gefördert, vor. Die Gebäude gruppieren sich um eine neue Stichstraße (Planstraße) mit Wendekehre, die an die Straße Wiesenredder angeschlossen ist.Die Unterbringung der privaten Stellplätze erfolgt in unterirdischen Tiefgaragen. Zwischen den Gebäuden werden private Freiflächen angelegt, die durch eine Fußwegeverbindung an den geplanten öffentlichen Fußweg auf Höhe der Wendeanlage angeschlossen werden. Die nördlich angrenzenden Flächen werden als öffentliche Grünflächen, einschließlich einer Spielfläche vorgesehen.
Mit der Wiesenredder 85 Hamburg GbRals Vorhabenträgerin wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135zu sichern. Dies beinhaltet u.a. Regelungen zu Stellplätzen, klimafreundlicher Mobilität und Photovoltaik, sowie zu Umsetzungsfristen. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet und im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Vorhabenträgerin außerdem separate öffentlich-rechtliche Verträgeseitens der zuständigen Dienststellengeschlossen werden, in denen detailliertere Regelungen hierzu getroffen werden.
2. BehördenbeteiligungMit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogrammes im Parallelverfahren hergestellt werden.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Hauptausschuss 20.05.2019
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖPD) 03.06.2019
Anweisung der Senatskommission 13.12.2023
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 19.09. – 21.10.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 31.01.2025
4. Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGBzum Bebauungsplan-Entwurf wird voraussichtlich im November / Dezember 2025 stattfinden. Die Veröffentlichung soll auch die im Parallelverfahren erfolgenden planungsbedingten Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm umfassen (siehe Anlagen).
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 135 zuzustimmen.
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