22-1933

Bebauungsplanverfahren Steilshoop 12 - Fritz-Flinte-Ring - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 22.07.2025 Planungsausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan Steilshoop 12 soll eine städtebauliche Neuordnung der sportlichen und sozialen Nutzungen im Plangebiet herbeigeführt werden, um eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von rund 290 Wohneinheiten am Fritz-Flinte-Ring, verteilt auf zwei Baufelder geschaffen. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Bebauungskonzept ist weiterhin Grundlage der Planung und soll auch im Rahmen der Grundstückvergabe zur Umsetzung gebracht werden.

Des Weiteren werden die vorhandenen Kleingärten und Grünflächen planungsrechtlich gesichert.

2. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf einschließlich Änderung des Flächennutzungsprgrammes und des Landschaftsprogrammes im Parallelverfahren hergestellt werden.

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 21.01.2020

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (digital) 15.03.2021 29.03.2021

Zusätzliche Informationsveranstaltung 30.08.2021

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 19.10.2021

Aufstellungsbeschluss 08.06.2022

Frühzeitige Behördenbeteiligung 13.09.2022 27.09.2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.11.2024 - 16.12.2024

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 14.12.2024

Es haben sich geringfügige Anpassungen am Plangebiet ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.

4. Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf wird voraussichtlich im Dezember 2025 / Januar 2026 stattfinden. Die Veröffentlichung soll auch die im Parallelverfahren erfolgenden planungsbedingten Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm umfassen (siehe Anlagen).

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Steilshoop 12 zuzustimmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.07.2025
Ö 5.5
Anhänge
  • Bebauungsplanentwurf Steilshoop 12 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
  • Funktionsplanung
  • Änderung des Flächennutzungsplans (Übersicht)
  • Änderung des Landschaftsprogrammes (Übersicht)
Lokalisation Beta
Steilshoop Fritz-Flinte-Ring

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