Bebauungsplanverfahren Steilshoop 12 - Fritz-Flinte-Ring - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
Letzte Beratung: 22.07.2025 Planungsausschuss Ö 5.5
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Steilshoop 12 soll eine städtebauliche Neuordnung der sportlichen und sozialen Nutzungen im Plangebiet herbeigeführt werden, um eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von rund 290 Wohneinheiten am Fritz-Flinte-Ring, verteilt auf zwei Baufelder geschaffen. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Bebauungskonzept ist weiterhin Grundlage der Planung und soll auch im Rahmen der Grundstückvergabe zur Umsetzung gebracht werden.
Des Weiteren werden die vorhandenen Kleingärten und Grünflächen planungsrechtlich gesichert.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf einschließlich Änderung des Flächennutzungsprgrammes und des Landschaftsprogrammes im Parallelverfahren hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 21.01.2020
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (digital) 15.03.2021 – 29.03.2021
Zusätzliche Informationsveranstaltung 30.08.2021
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 19.10.2021
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Frühzeitige Behördenbeteiligung 13.09.2022 – 27.09.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.11.2024 - 16.12.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 14.12.2024
Es haben sich geringfügige Anpassungen am Plangebiet ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.
4. Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf wird voraussichtlich im Dezember 2025 / Januar 2026 stattfinden. Die Veröffentlichung soll auch die im Parallelverfahren erfolgenden planungsbedingten Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm umfassen (siehe Anlagen).
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Steilshoop 12 zuzustimmen.
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