Warum kommt der Ausbau öffentlicher Trinkbrunnen nicht voran? Auskunftsersuchen vom 31.08.2026
Öffentlich zugängliche Trinkbrunnen sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und des Hitzeschutzes. Sie ermöglichen einen kostenfreien Zugang zu Trinkwasser und sind insbesondere für ältere Menschen, Kinder, Sportler, Besucher öffentlicher Plätze und Menschen ohne eigenen Zugang zu Trinkwasser von Bedeutung.
Im Bezirk Wandsbek stehen derzeit lediglich zwei öffentliche Trinkwasserspender zur Verfügung: an der Wandsbeker Chaussee/Ecke Menckesallee sowie im Eichtalpark. Damit verfügt Wandsbek als einwohnerstärkster Hamburger Bezirk über die wenigsten öffentlichen Trinkwasserspender in Hamburg.
Die Bezirksversammlung hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst. Mit Drs. 21-7614 wurde im September 2023 unter anderem die Prüfung mobiler Trinkbrunnen nach dem Wiener Modell „Brunnhilde“ angestoßen. Im Dezember 2023 beschloss die Bezirksversammlung mit Drs. 21-8175 einstimmig, die Anschaffungs- und Wartungskosten mobiler Trinkwasserspender zu ermitteln, Finanzierungswege aufzuzeigen und die Einsatzmöglichkeiten der mobilen Pop-up-Wasserspender von Hamburg Wasser zu prüfen.
Da eine erkennbare Umsetzung ausblieb, griff die Bezirksversammlung das Thema im Juli 2025 erneut auf. Mit dem interfraktionellen Antrag Drs. 22-1944 wurde die Verwaltung unter anderem aufgefordert, den Beschluss aus dem Jahr 2023 umzusetzen, geeignete Standorte im Bezirk aufzuzeigen und weitere Trinkbrunnenmodelle hinsichtlich Kosten, Wartung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus sollten insbesondere Trinkwasserspender am Wandsbek Markt, vor dem Bezirksamt und an weiteren geeigneten Orten geprüft werden. Eine Mitteilung dazu erfolgte bislang nicht.
Nach der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/699 bestanden im Juni 2025 keine konkreten Planungen zum weiteren Ausbau. Den Bezirksämtern standen außerdem keine zentralen Haushaltsmittel für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Trinkwasserbrunnen zur Verfügung. Gleichzeitig bewertete der Senat den Trinkwasserzugang grundsätzlich als gesichert.
Bei einem Besuch der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek bei Wiener Wasser wurde deutlich, wie umfassend die österreichische Hauptstadt öffentliche Trinkwasserangebote ausgebaut hat. Wien verfügt über rund 90 Trinkbrunnen je 100.000 Einwohner. Neben stationären Brunnen werden mobile „Brunnhilden“, Trinkhydranten und sogenannte Sommerspritzer eingesetzt. Die mobilen Anlagen werden an vorhandene Hydranten angeschlossen. Für den Betrieb bestehen feste Verfahren für Inbetriebnahme, Prüfung, Wartung und Intervallspülung. Nach Auskunft von Wiener Wasser sind die trinkwasserrechtlichen Anforderungen in Deutschland und Österreich aufgrund der gemeinsamen europäischen Grundlagen weitgehend vergleichbar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 20.10.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die BUKEA arbeitet aktuell zusammen mit HW intensiv an einem neuen, dezentralen und einfacheren Konzept für mehr Trinkwasserspender in Hamburg. Dieses neue Verfahren soll den alten, standortisolierten Ansatz ablösen, um den Ausbau spürbar zu beschleunigen. Die BUKEA verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit von freien Wasserspendern in Hamburg perspektivisch zu verbessern, und setzt dabei auf eine standortgenaue und technisch nachhaltige Planung. HW und die BUKEA setzen zunehmend auf netzintegrierte Lösungen, etwa Spender an öffentlichen Toiletten oder wandgebundene Systeme an Gebäuden. Diese sind einfacher umzusetzen, wartungsärmer und durch automatische Spülmechanismen hygienisch stabil. Ziel ist es, auf diesem Wege schneller und wirtschaftlicher mehr nutzbare Standorte in der Stadt zu schaffen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Nein. Eine aktuelle belastbare Kostenermittlung liegt nicht vor. Die Kosten hängen von Art, Anzahl, Einsatzdauer und Standorten der mobilen Trinkwasserspender sowie von den Anforderungen an Betrieb, Wartung und Einlagerung ab. Da hierzu bislang keine Festlegungen getroffen wurden, ist eine belastbare Kostenermittlung derzeit nicht möglich.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die Beantwortung müsste vom BA Wandsbek erfolgen. Das BA hat mit der zuständigen Fachbehörde BUKEA keine Gespräche geführt.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu 1.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
An die Fachbehörde herangetragene Standortvorschläge des Bezirks befinden sich weiterhin auf der Wunschliste. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird das in der Antwort zu Frage 1 geschilderte Konzept prioritär geprüft und verfolgt.
a) Wandsbek Markt,
b) vor dem Bezirksamt Wandsbek
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
s. Antwort 5.
a) die Zahl der Besucher,
b) die Hitzebelastung,
c) die Nutzung durch ältere Menschen und Kinder,
d) die Nähe zu Spielplätzen, Sportanlagen und Stadtteilzentren,
e) bestehende Versorgungslücken,
f) vorhandene Trinkwasserleitungen oder Hydranten sowie
g) Ablauf- und Entwässerungsmöglichkeiten
berücksichtigt?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
s. BV-Drs. 22-2043. Bei der Auswahl eines geeigneten Standorts wurden in der Vergangenheit verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Frequentierung des öffentlichen Bereichs, eine vorhandene Leitungsinfrastruktur für Trink- und Abwasser sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Zudem gelten die Vorgaben des Merkblatts W 274 des Deutscher Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Im Rahmen des WHG §50 Abs. 1, die BUKEA.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Der BUKEA sind keine bezirklichen oder zentralen Programme bekannt.
a) wie viele Anlagen stehen zur Verfügung,
b) wie hoch sind die jeweiligen Miet- oder Einsatzkosten,
c) für welche Einsatzdauer sind sie geeignet,
d) welche technischen Voraussetzungen muss ein Standort erfüllen,
e) wer übernimmt Aufstellung, Wasserprüfung, Wartung und Abbau und ist es technisch und rechtlich grundsätzlich möglich, mobile Trinkwasserspender nach dem Wiener Modell an Hydranten anzuschließen?
Wenn nein, welche konkreten Vorschriften oder technischen Voraussetzungen stehen dem entgegen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
HAMBURG WASSER verfügt derzeit über fünf mobile Trinkwasserspender. Diese werden insbesondere bei Veranstaltungen von HAMBURG WASSER und für zeitlich begrenzte Einsätze genutzt. Pauschale Miet- oder Einsatzkosten können nicht angegeben werden. Sie hängen insbesondere von der Einsatzdauer, dem Standort, dem Aufwand für Transport, Auf- und Abbau, der Herstellung des Trinkwasseranschlusses und gegebenenfalls der Entwässerung sowie von den erforderlichen Kontroll-, Wartungs- und Hygienemaßnahmen ab. Eine allgemein geeignete oder maximale Einsatzdauer lässt sich nicht angeben; sie richtet sich nach der eingesetzten Anlage sowie den technischen, hygienischen und betrieblichen Bedingungen am jeweiligen Standort. Erforderlich sind insbesondere ein geeigneter Trinkwasseranschluss, die Einhaltung der hygienischen Anforderungen und gegebenenfalls eine Entwässerungsmöglichkeit. Aufstellung, Inbetriebnahme, Sicherstellung der Trinkwasserqualität, Wartung und Abbau erfolgen durch HAMBURG WASSER oder beauftragte Dienstleister. Ein Anschluss mobiler Trinkwasserspender an Hydranten nach dem Wiener Modell ist technisch und rechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Modell in Hamburg eingesetzt werden kann, ist anhand der konkreten Anlage sowie der örtlichen, technischen und hygienischen Anforderungen im Einzelfall zu prüfen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Das von HAMBURG WASSER in das öffentliche Trinkwassernetz eingespeiste Wasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Bei einer Entnahme über einen Hydranten muss die Trinkwasserqualität bis zur Abgabestelle durch eine fachgerechte Installation und einen ordnungsgemäßen Betrieb des mobilen Trinkwasserspenders sichergestellt werden. Hierzu sind insbesondere geeignete Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen, hygienisch geeignete Materialien sowie bedarfsgerechte Spül-, Kontroll-, Wartungs- und erforderlichenfalls Desinfektionsmaßnahmen nach den einschlägigen technischen Regeln vorzusehen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Ja. Ein mehrwöchiger oder saisonaler Betrieb mobiler Trinkwasserspender ist grundsätzlich möglich, sofern die technischen und hygienischen Anforderungen während der gesamten Betriebsdauer eingehalten werden. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Trinkwasseranbindung und Entwässerung, automatische Intervallspülungen sowie regelmäßige Kontrollen und Wartungen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist für die jeweilige Anlage und den konkreten Standort zu prüfen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Eine fachliche Bewertung des Wiener Modells liegt HAMBURG WASSER nicht vor. Daher können derzeit keine konkreten rechtlichen, technischen oder hygienischen Unterschiede benannt werden, die einer Übernahme entgegenstehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen vergleichbare Modelle in Hamburg eingesetzt werden können, bedarf einer Prüfung der konkreten Anlage sowie der örtlichen, technischen, hygienischen und betrieblichen Rahmenbedingungen.
a) fünf und
b) zehn
mobilen Trinkwasserspendern im Bezirk Wandsbek zu erwarten?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
HAMBURG WASSER liegen derzeit weder belastbare Kostenschätzungen noch überschlägige Kostenansätze oder Erfahrungswerte für ein Pilotprojekt mit fünf beziehungsweise zehn mobilen Trinkwasserspendern vor. Die einmaligen und jährlichen Kosten hängen insbesondere von der technischen Ausgestaltung der Anlagen, der Betriebsdauer, dem Aufwand für Transport, Auf- und Abbau, den erforderlichen Wartungs- und Hygienemaßnahmen sowie den jeweiligen Standortbedingungen ab. Ohne Festlegung eines konkreten Pilotkonzepts und der vorgesehenen Standorte ist daher auch die Angabe einer seriösen überschlägigen Kostengrößenordnung nicht möglich.
a) wann und aus welchem Anlass fand der Austausch statt,
b) welche Stellen waren beteiligt,
c) welche Erkenntnisse wurden gewonnen und
d) welche dieser Erkenntnisse wurden oder werden in Hamburg umgesetzt?
Wenn nein, ist ein entsprechender Erfahrungsaustausch vorgesehen und bis wann soll dieser stattfinden?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Nein. Ein fachlicher Austausch zwischen HAMBURG WASSER und Wiener Wasser zu öffentlichen Trinkbrunnen, mobilen „Brunnhilden“, Trinkhydranten, Sommerspritzern oder vergleichbaren Maßnahmen hat bislang nicht stattgefunden. Eine schriftliche Kontaktaufnahme mit der Stadt Wien blieb unbeantwortet. Ein weiterer Erfahrungsaustausch ist derzeit weder vorgesehen noch terminiert.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Ein Pilotprojekt für mobile Trinkwasserspender ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Aktuell werden die Anforderungen des § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welcher die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum definiert, ohne jedoch spezifische Vorgaben für die Ausgestaltung des Angebots zu machen, erfüllt.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
s. Antwort zu Frage 17.
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