Öffentliche Wasserspender und Hitzeinseln im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 21.08.2025
Im Jahr 2022 beschloss der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Grundlage zur Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu kostenlosem Trinkwasser. Mit dieser Entscheidung wurde das Wasserhaushaltsgesetz an die EU-Richtlinie 2020/2184 angepasst, die einen flächendeckenden Zugang zu hochwertigem Trinkwasser für alle Bürger der EU sicherstellen soll.
Auch die Hamburgische Bürgerschaft griff dieses Ziel auf und beschloss mit Drucksache 21/18361, durch die Installation und den Ausbau von Trinkwasserspendern, einen unkomplizierten Zugang zu Leitungswasser im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trinkwasserspender, gespeist aus demLeitungsnetz, sollen an gut frequentierten Orten für alle frei zugänglich sein.
Diese Maßnahme verfolgt gleich mehrere Ziele: Sie soll zur Gesundheitsvorsorge beitragen, die Menschen zu einem bewussteren Umgang mit Wasser animieren und die Lebensqualität im öffentlichen Raum verbessern, insbesondere an heißen Tagen und in dicht bebauten Stadtteilen. Gerade in städtischen Ballungsräumen entstehen durch die Versiegelung von Flächen, den Mangel an Vegetation und die dichte Bebauung sogenannte Hitzeinseln, also Orte, an denen sich die Hitze besonders staut und kaum zurückweichen kann.
Drei Jahre später ist es umso wichtiger, zu überprüfen, ob die politischen Ankündigungen auch mit tatsächlichem Handeln hinterlegt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele öffentliche, kostenfrei zugängliche Wasserspender waren im August 2022 im Bezirk Wandsbek vorhanden?
2. Wie viele zusätzliche Wasserspender wurden seitdem im Bezirk errichtet?
3. Wo befinden sich die bestehenden und neu errichteten Wasserspender (bitte tabellarisch mit Adresse oder Lagebezeichnung angeben)?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt bzw. erfolgte die Standortauswahl für öffentliche Trinkwasserspender?
5. Wie viele Trinkwasserspender werden nach Einschätzung der Verwaltung benötigt, um eine angemessene Versorgung an bekannten öffentlichen Plätzen in Hitzeinseln sicherzustellen?
6. Bis wann soll die dafür notwendige Infrastruktur vollständig hergestellt sein?
7. Welches Budget wurde dafür vorgesehen bzw. verbindlich eingeplant?
8. Nach welchen Kriterien werden derzeit sogenannte Hitzeinseln definiert?
9. Laut Drs. 21-6289.1 waren der Behörde im Jahr 2023 keine Hitzeinseln im Bezirk bekannt. Gibt es inzwischen aktuelle Erhebungen bzw. neue Erkenntnisse?
10. Falls ja: Wie viele Hitzeinseln wurden seit 2023 im Bezirk Wandsbek festgestellt und wie viele sind davon aufgrund von Verdichtung oder Bautätigkeit entstanden (bitte tabellarisch mit Lage, Feststellungsdatum und Begründung angeben)?
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.