Öffentliche Wasserspender und Hitzeinseln im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 21.08.2025
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.6
Im Jahr 2022 beschloss der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Grundlage zur Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu kostenlosem Trinkwasser. Mit dieser Entscheidung wurde das Wasserhaushaltsgesetz an die EU-Richtlinie 2020/2184 angepasst, die einen flächendeckenden Zugang zu hochwertigem Trinkwasser für alle Bürger der EU sicherstellen soll.
Auch die Hamburgische Bürgerschaft griff dieses Ziel auf und beschloss mit Drucksache 21/18361, durch die Installation und den Ausbau von Trinkwasserspendern, einen unkomplizierten Zugang zu Leitungswasser im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trinkwasserspender, gespeist aus dem Leitungsnetz, sollen an gut frequentierten Orten für alle frei zugänglich sein.
Diese Maßnahme verfolgt gleich mehrere Ziele: Sie soll zur Gesundheitsvorsorge beitragen, die Menschen zu einem bewussteren Umgang mit Wasser animieren und die Lebensqualität im öffentlichen Raum verbessern, insbesondere an heißen Tagen und in dicht bebauten Stadtteilen. Gerade in städtischen Ballungsräumen entstehen durch die Versiegelung von Flächen, den Mangel an Vegetation und die dichte Bebauung sogenannte Hitzeinseln, also Orte, an denen sich die Hitze besonders staut und kaum zurückweichen kann.
Drei Jahre später ist es umso wichtiger, zu überprüfen, ob die politischen Ankündigungen auch mit tatsächlichem Handeln hinterlegt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 01.10.2025
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.10.2025
1. Wie viele öffentliche, kostenfrei zugängliche Wasserspender waren im August 2022 im Bezirk Wandsbek vorhanden?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Im August 2022 gab es im Bezirk Wandsbek keinen kostenfrei zugänglichen Trinkwasserspender.
2. Wie viele zusätzliche Wasserspender wurden seitdem im Bezirk errichtet?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Seitdem wurden zwei Wasserspender in Form eines Trinkbrunnen an der Außenwand einer Automatiktoilette (Q4/2022) sowie eines stationären Trinkwasserbrunnens (Q3/2024) in Wandsbek errichtet und in Betrieb genommen.
3. Wo befinden sich die bestehenden und neu errichteten Wasserspender (bitte tabellarisch mit Adresse oder Lagebezeichnung angeben)?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Art |
Betreiber |
Standort |
Adresse |
Trinkbrunnen an der Außenwand einer öffentlichen Toilette |
Stadtreinigung Hamburg |
S-Bahn Wandsbeker Chaussee |
Wandsbeker Chaussee/ Ecke Menckesallee |
Stationärer Trinkwasserbrunnen |
HW |
Eichtalpark |
Bei der Hopfenkarre/ Oskarstraße |
4. Nach welchen Kriterien erfolgt bzw. erfolgte die Standortauswahl für öffentliche Trinkwasserspender?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Drs. 23/699: Bei der Auswahl eines geeigneten Standorts wurden in der Vergangenheit verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Frequentierung des öffentlichen Bereichs, eine vorhandene Leitungsinfrastruktur für Trink- und Abwasser sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, siehe hierzu auch Drs. 22/15107. Zudem gelten die Vorgaben des Merkblatts W 274 des Deutsche Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).
Die SRH stellt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Betrieb von öffentlichen Toiletten kostenlose Trinkwasserentnahmestellen zur Verfügung. Eine Priorisierung erfolgt aufgrund von Neubau- oder Sanierungsvorhaben öffentlicher Toiletten.
5. Wie viele Trinkwasserspender werden nach Einschätzung der Verwaltung benötigt, um eine angemessene Versorgung an bekannten öffentlichen Plätzen in Hitzeinseln sicherzustellen?
6. Bis wann soll die dafür notwendige Infrastruktur vollständig hergestellt sein?
7. Welches Budget wurde dafür vorgesehen bzw. verbindlich eingeplant?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Drs. 23/699: Der Senat sieht die aktuelle Versorgungslage im Bereich des Trinkwasserzugangs grundsätzlich als gesichert an. Die flächendeckende Anbindung an das öffentliche Wassernetz gewährleistet die Grundversorgung der Bevölkerung. Darüber hinaus fördert der Senat im Rahmen seiner Hitzeschutzstrategie in Zusammenarbeit mit allen Akteuren den Ausbau öffentlicher Trinkbrunnen.
8. Nach welchen Kriterien werden derzeit sogenannte Hitzeinseln definiert?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu Frage 2 in BV-Drs. 21-6289.1.
9. Laut Drs. 21-6289.1 waren der Behörde im Jahr 2023 keine Hitzeinseln im Bezirk bekannt. Gibt es inzwischen aktuelle Erhebungen bzw. neue Erkenntnisse?
Bezirksamt Wandsbek:
Fehlanzeige
10. Falls ja: Wie viele Hitzeinseln wurden seit 2023 im Bezirk Wandsbek festgestellt und wie viele sind davon aufgrund von Verdichtung oder Bautätigkeit entstanden (bitte tabellarisch mit Lage, Feststellungsdatum und Begründung angeben)?
Bezirksamt Wandsbek:
Fehlanzeige
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.