21-6289.1

Hitzeinseln in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 05.12.2022

Antwort zu Anfragen

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02.02.2023
Sachverhalt

 

Am 10.08.2022 hat der Bundestag beschlossen, dass aus dem Leitungsnetz gespeiste Trinkwasserspender an öffentlichen Orten frei verfügbar werden müssen. Mit diesem Beschluss wurde das Wasserhaushaltsgesetz an die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments angepasst.

 

Die Bürgerschaftsdrucksache 21/18361 sieht vor, den Aufbau von Trinkwasserspendern in Hamburg zu beschleunigen.

In Drucksache 21-5783 heißt es zusammengefasst:

 

„Im Sommer dieses Jahres hat Hamburg einen neuen Hitzerekord aufgestellt mit 40,1 °C am 20.07.2022. In stark bebauten Gebieten kann sich die Hitze stauen. In sehr urbanen Bereichen fehlt es dazu an Vegetation, sodass es weniger beschattete Orte gibt. All diese Effekte summieren sich in die gestaute Hitze ein, eine sogenannte Hitzeinsel bildet sich. In der Stadt Wien würden diese Hitzeinseln sogar aktiv gekühlt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Beteili-gung des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt:                                                                             23.01.2023
 

1)        Existieren für „Hitzeinseln“ verwaltungsrechtliche Handlungsanweisungen, Optionen oder Empfehlungen?             
 

 

In der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans von 2019 (Drs. 21/19200) hat der Senat die Hitzevorsorge durch die Verringerung des städtischen Hitzeinseleffekts als wesentliches Ziel für den Umgang mit Hitze festgelegt. Generell gilt es, bereits deutlich ausgeprägte Hitzeinseleffekte zu mildern und zu verhindern, dass die Ausprägung nicht größer wird. Wirk-same Maßnahmen sind beispielsweise der Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen, Verdunstung und Verschattung durch Bäume, die Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünung und die Verringerung der Versiegelung. Verwaltungsrechtliche Handlungsanweisungen zum Umgang mit dem Hitzeinseleffekt gibt es derzeit nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen konkrete Festsetzungen für die oben genannten Maßnahmen zu beschließen. Den Bezirksämtern stehen zudem für die Umsetzung von entsprechenden Analysen und Maßnahmen Mittel aus dem Zentralen Programm Hamburger Klimaplan im Rahmen der Maßnahme „Klimaresiliente Quartiere“ zur Verfügung.

 

 

2)        Wie definiert die Verwaltung „Hitzeinseln“?

 

Die BUKEA orientiert sich an der Definition des Deutschen Wetterdienstes für den Wärmeinseleffekt. Dieser wird durch die Lufttemperaturdifferenz zwischen der wärmeren Stadt und dem kühleren Umland charakterisiert. Wie stark dieser Effekt ausgeprägt ist, hängt u.a. von der städtebaulichen Struktur, von den verwendeten Baumaterialien, vom Versiegelungsgrad und von den Strahlungseigenschaften der Oberflächen ab. Hinzu kommen weitere Faktoren wie veränderte Windverhältnisse, Verschattung und Wärmeemissionen aus Verkehr, Industrie und Heizanlagen. Generell nehmen Gebäude und Straßenbeläge die Wärme deutlich stärker auf als unversiegelte und begrünte Flächen. Diese Wärme wird nachts wieder freigesetzt, so dass die Lufttemperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland nachts am größten ist.

 

Die Ausprägung des Wärmeinseleffekts in Hamburg wurde seitens der BUKEA mit Hilfe einer Stadtklimaanalyse sichtbar gemacht, siehe https://www.hamburg.de/landschaftsprogramm/3957546/stadtklimaanalyse-hamburg-2017/. Die Ergebnisse dieser Analyse stehen den zuständigen Dienststellen, insbesondere auch den Bezirksämtern, als fachliche Grundlage zur Verfügung. Sie bieten eine Hilfestellung, um die Ausprägung des Hitzeinseleffekts als Folge des Klimawandels im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um somit die Klimaanpassung gemäß § 1 Baugesetzbuch zu fördern.

 

 

3)        Welche „Hitzeinseln“ konnten im Bezirk Wandsbek bereits lokalisiert werden und seit wann werden diese erfasst?

 

4)        Falls ja; konnte bereits festgestellt werden, dass sich durch bauliche Maßnahmen Hitzeinseln gebildet bzw. abgebaut haben (bitte möglichst detailliert unter Angabe des Ortes, der Baumaßnahme sowie des Zeitpunktes)?

 

5)        Falls ja; welche Maßnahmen oder Pläne zur aktiven Kühlung der lokalisierten Hitzeinseln bestehen bzw. sollen umgesetzt werden?

 

Zu 3.-5.:

Dem Bezirksamt Wandsbek liegen noch keine spezifischen lokalen Erkenntnisse zu Hitzeinseln im Bezirk Wandsbek vor.

 

Die Ausprägung des städtischen Hitzeinseleffekts ist grundsätzlich auf bauliche Strukturen zurückzuführen, insofern ist der Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zwangsläufig gegeben. In Gebieten mit ausgeprägtem Hitzeinseleffekt können unter anderem die in der Antwort zu 1. genannten Maßnahmen ergriffen werden, um die Effekte zu reduzieren. Bei neuen Planungen und Projekten sollten die Hitzeinseleffekte berücksichtigt werden, um die Entstehung von neuen Gebieten mit ausgeprägtem Hitzeinseleffekt zu vermeiden. Die im Sachverhalt genannten Trinkwasserspender sind eine gute Maßnahme, um die Folgen der Hitzebelastung für Menschen zu reduzieren, auf die Ausprägung des Hitzeinseleffekts selbst haben sie keinen Effekt.

 

Anhänge

keine Anlage/n