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Warum kommt der Ausbau öffentlicher Trinkbrunnen nicht voran? Auskunftsersuchen vom 31.08.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Öffentlich zugängliche Trinkbrunnen sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und des Hitzeschutzes. Sie ermöglichen einen kostenfreien Zugang zu Trinkwasser und sind insbesondere für ältere Menschen, Kinder, Sportler, Besucher öffentlicher Plätze und Menschen ohne eigenen Zugang zu Trinkwasser von Bedeutung.

Im Bezirk Wandsbek stehen derzeit lediglich zwei öffentliche Trinkwasserspender zur Verfügung: an der Wandsbeker Chaussee/Ecke Menckesallee sowie im Eichtalpark. Damit verfügt Wandsbek als einwohnerstärkster Hamburger Bezirk über die wenigsten öffentlichen Trinkwasserspender in Hamburg.

Die Bezirksversammlung hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst. Mit Drs. 21-7614 wurde im September 2023 unter anderem die Prüfung mobiler Trinkbrunnen nach dem Wiener Modell „Brunnhilde“ angestoßen. Im Dezember 2023 beschloss die Bezirksversammlung mit Drs. 21-8175 einstimmig, die Anschaffungs- und Wartungskosten mobiler Trinkwasserspender zu ermitteln, Finanzierungswege aufzuzeigen und die Einsatzmöglichkeiten der mobilen Pop-up-Wasserspender von Hamburg Wasser zu prüfen.

Da eine erkennbare Umsetzung ausblieb, griff die Bezirksversammlung das Thema im Juli 2025 erneut auf. Mit dem interfraktionellen Antrag Drs. 22-1944 wurde die Verwaltung unter anderem aufgefordert, den Beschluss aus dem Jahr 2023 umzusetzen, geeignete Standorte im Bezirk aufzuzeigen und weitere Trinkbrunnenmodelle hinsichtlich Kosten, Wartung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus sollten insbesondere Trinkwasserspender am Wandsbek Markt, vor dem Bezirksamt und an weiteren geeigneten Orten geprüft werden. Eine Mitteilung dazu erfolgte bislang nicht.

Nach der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/699 bestanden im Juni 2025 keine konkreten Planungen zum weiteren Ausbau. Den Bezirksämtern standen außerdem keine zentralen Haushaltsmittel für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Trinkwasserbrunnen zur Verfügung. Gleichzeitig bewertete der Senat den Trinkwasserzugang grundsätzlich als gesichert.

Bei einem Besuch der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek bei Wiener Wasser wurde deutlich, wie umfassend die österreichische Hauptstadt öffentliche Trinkwasserangebote ausgebaut hat. Wien verfügt über rund 90 Trinkbrunnen je 100.000 Einwohner. Neben stationären Brunnen werden mobile „Brunnhilden“, Trinkhydranten und sogenannte Sommerspritzer eingesetzt. Die mobilen Anlagen werden an vorhandene Hydranten angeschlossen. Für den Betrieb bestehen feste Verfahren für Inbetriebnahme, Prüfung, Wartung und Intervallspülung. Nach Auskunft von Wiener Wasser sind die trinkwasserrechtlichen Anforderungen in Deutschland und Österreich aufgrund der gemeinsamen europäischen Grundlagen weitgehend vergleichbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt bzw. die Fachbehörde seit dem Beschluss der Drs. 22-1944 zur Umsetzung der einzelnen Petita ergriffen?
  1. Wurden die Kosten für die Anschaffung, Miete, Inbetriebnahme, Wartung und saisonale Einlagerung mobiler Trinkwasserspender ermittelt?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit Dezember 2023 mit der zuständigen Fachbehörde, Hamburg Wasser, der Stadtreinigung Hamburg oder weiteren Stellen über zusätzliche Trinkbrunnen im Bezirk Wandsbek geführt?
  1. Welche der in Drs. 22-1944 enthaltenen Prüf- und Berichtsaufträge sind inzwischen abgeschlossen und welche noch offen? Bitte jeweils den Bearbeitungsstand angeben.
  1. Wurden inzwischen mögliche Standorte für zusätzliche öffentliche Trinkwasserspender im gesamten Bezirk erfasst?
    Wenn ja, welche Standorte wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
    Wenn nein, warum liegt noch keine entsprechende Übersicht vor?
  1. Wie ist der jeweilige Prüfstand für die ausdrücklich genannten Standorte

a)Wandsbek Markt,
b) vor dem Bezirksamt Wandsbek

  1. Nach welchen Kriterien werden mögliche Standorte in Wandsbek geprüft und priorisiert? Werden dabei insbesondere

a) die Zahl der Besucher,
b) die Hitzebelastung,
c) die Nutzung durch ältere Menschen und Kinder,
d) die Nähe zu Spielplätzen, Sportanlagen und Stadtteilzentren,
e) bestehende Versorgungslücken,
f) vorhandene Trinkwasserleitungen oder Hydranten sowie
g) Ablauf- und Entwässerungsmöglichkeiten

berücksichtigt?

  1. Welche Stelle ist für die Gesamtkoordination des Ausbaus öffentlicher Trinkbrunnen im Bezirk Wandsbek verantwortlich?
  1. Aus welchen bezirklichen oder zentralen Programmen könnten zusätzliche stationäre oder mobile Trinkbrunnen finanziert werden? Kommt insbesondere eine Finanzierung aus Mitteln für Hitzeschutz, Klimaanpassung, Gesundheitsvorsorge oder die Aufwertung öffentlicher Räume infrage?
  1. Welche mobilen Trinkwasserspender bietet Hamburg Wasser derzeit an und

a) wie viele Anlagen stehen zur Verfügung,
b) wie hoch sind die jeweiligen Miet- oder Einsatzkosten,
c) für welche Einsatzdauer sind sie geeignet,
d) welche technischen Voraussetzungen muss ein Standort erfüllen,
e) wer übernimmt Aufstellung, Wasserprüfung, Wartung und Abbau und ist es technisch und rechtlich grundsätzlich möglich, mobile Trinkwasserspender nach dem Wiener Modell an Hydranten anzuschließen?
Wenn nein, welche konkreten Vorschriften oder technischen Voraussetzungen stehen dem entgegen?

  1. Hat das aus Hamburger Hydranten entnommene Wasser grundsätzlich Trinkwasserqualität? Welche zusätzlichen hygienischen und technischen Anforderungen wären beim Anschluss eines mobilen Trinkwasserspenders zu erfüllen?
  1. nnten mobile Trinkwasserspender mit automatischer Intervallspülung und vorhandener Ablaufmöglichkeit nach Einschätzung der zuständigen Stellen auch über mehrere Wochen oder während einer gesamten Sommersaison betrieben werden?
  1. Welche rechtlichen, technischen oder hygienischen Unterschiede zwischen Hamburg und Wien verhindern gegebenenfalls die Übernahme mobiler „Brunnhilden“ oder vergleichbarer Modelle?
  1. Welche einmaligen und jährlichen Kosten wären nach einer ersten Einschätzung für ein Pilotprojekt mit

a) fünf und
b) zehn

mobilen Trinkwasserspendern im Bezirk Wandsbek zu erwarten?

  1. Stand Hamburg Wasser bereits mit Wiener Wasser im Austausch über öffentliche Trinkbrunnen, mobile „Brunnhilden“, Trinkhydranten, Sommerspritzer oder vergleichbare Maßnahmen?
    Wenn ja,

a) wann und aus welchem Anlass fand der Austausch statt,
b) welche Stellen waren beteiligt,
c) welche Erkenntnisse wurden gewonnen und
d) welche dieser Erkenntnisse wurden oder werden in Hamburg umgesetzt?

Wenn nein, ist ein entsprechender Erfahrungsaustausch vorgesehen und bis wann soll dieser stattfinden?

  1. Ist die zuständige Fachbehörde bereit, gemeinsam mit dem Bezirksamt und Hamburg Wasser ein Pilotprojekt für mobile Trinkwasserspender in Wandsbek vorzubereiten?
    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt könnte dieses beginnen?
    Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Zahl öffentlicher Trinkwasserspender hält die zuständige Fachbehörde angesichts der Einwohnerzahl, der Größe und der Versorgungsstruktur des Bezirks Wandsbek für bedarfsgerecht?
  1. Verfolgt der Senat ein verbindliches Ausbauziel für öffentliche Trinkwasserspender in Hamburg beziehungsweise in den einzelnen Bezirken?
    Wenn ja, welches Ziel gilt für Wandsbek und bis wann soll es erreicht werden?
    Wenn nein, warum wird auf ein bezirksbezogenes Ausbauziel verzichtet?
Lokalisation Beta
Wandsbeker Chaussee Menckesallee Eichtalpark Wandsbeker Marktstraße Wandsbek

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