Antwort: Trinkbrunnen im Bezirk (Anfrage der Volt-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nico Carstens, Jacob Schoo, Sarah Veigel
In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen in Hamburg vorangetrieben. So wurden beispielsweise im Jahr 2024 neue Trinkbrunnen an Standorten wie dem Harburger Seeveplatz und dem Eichtalpark in Wandsbek installiert. Im Vergleich zu Städten wie Wien mit rund 1.500 Trinkwasserbrunnen gibt es in Hamburg deutlich weniger öffentliche Wasserspender.
Angesichts der zunehmenden Sommerhitze und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen, ist die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum von großer Bedeutung. Die EU-Trinkwasserrichtlinie von 2023 empfiehlt zudem, den Zugang zu kostenlosem Trinkwasser zu verbessern. Es wäre daher im Interesse der öffentlichen Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger*innen, insbesondere für benachteiligte und marginalisierte Gruppen, den Ausbau von Trinkbrunnen im Bezirk Hamburg-Mitte zu fördern.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Fragen wie folgt:
1. Kosten:
1.1. Welche finanziellen Mittel werden für die Planung, Installation und Wartung eines Trinkbrunnens benötigt, und wie unterscheiden sich die Kosten je nach Standort oder technischer Ausstattung? Gibt es hier Erfahrungen aus dem Bau vergangener Brunnen?
BUKEA:
Die Bandbreite der verfügbaren Modelle erstreckt sich von ansprechend gestalteten Trinkbrunnen, wie dem im Wilhelmsburger Inselpark, bis hin zu schlichteren Ausführungen, wie sie beispielsweise an öffentlichen Toiletten zu finden sind.
Die Gesamtkosten hängen dabei nicht nur vom gewählten Modell, sondern auch von den vorherrschenden baulichen Gegebenheiten und der Leitungssituation sowie den darauf beruhenden Kosten für Untergrund- und Anschlussarbeiten ab. Momentan muss für einen neuen Standort mit Kosten von rund 52.000 Euro durch den Dienstleister HAMBURG WASSER gerechnet werden. Dieser Preis beinhaltet neben dem Trinkwasserbrunnenmodell selbst alle Installations- und Erstinbetriebnahmekosten. Durch einen neuen Herstellungsprozess sollen die Kosten für das Brunnenmodell zukünftig reduziert werden.
1.2. Welche Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auf Bezirks-, Landes-, Bundes- oder Europaebene, um den Ausbau öffentlicher Trinkbrunnen zu unterstützen?
BUKEA:
Der BUKEA sind momentan keine Fördermöglichkeiten bekannt, die in Hamburg genutzt werden können.
1.3. Welche Erfahrungen gibt es in Hamburg mit kosteneffizienten Lösungen für Trinkbrunnen im öffentlichen Raum?
BUKEA:
Trinkbrunnen an den öffentlichen Toiletten sind bislang die kosteneffizientere Lösung.
2. Aktueller Planungsstand:
2.1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk Hamburg-Mitte bisher ergriffen, um die Installation von Trinkbrunnen zu ermöglichen oder zu fördern?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Vorschläge für das Aufstellen von Trinkbrunnen oder die bauliche Ergänzung von Trinkbrunnen an öffentlichen Toiletten gemacht. Im Rahmen der Planungen in der Innenstadt wurden Vorschläge für das Aufstellen von Trinkbrunnen gemacht.
2.2. Welche konkreten Standorte wurden bereits geprüft oder für geeignet befunden, und welche Kriterien wie zum Beispiel Hitze- und Belastungskarten werden bei der Standortauswahl berücksichtigt?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Siehe Stellungnahme der BUKEA
2.3. Welche kurz- und mittelfristigen Planungen gibt es für die Errichtung neuer Trinkbrunnen im Bezirk?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Siehe Antwort zu Frage 2.1 und Antwort der BUKEA.
2.4. Welche Herausforderungen oder Hindernisse haben bisher einer Umsetzung entgegengestanden?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Herausforderungen bestanden bisher bei der Gewährleistung der hohen Hygiene-Anforderungen, die sich auf die Zapfstellen auswirken.
BUKEA zu 2.2 - 2.4:
Durch die BUKEA wurden in der Vergangenheit über die Stadt verteilt über 50 Standorte hinsichtlich der Realisierbarkeit von Trinkbrunnen geprüft. Bei der Prüfung wurden die Faktoren Leitungssituation, Zugänglichkeit und Frequentierung, potenzielle Vandalismus-Gefahr (Überwachung), Anschlusskosten und die Gleichverteilung über die Bezirke berücksichtigt. Im Bezirk Hamburg-Mitte wurden 20 Standorte hinsichtlich der Eignung für einen Trinkbrunnen geprüft.
Die Umsetzung ist im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgt. Darüber hinaus plant die BUKEA derzeit keine weitere Errichtung von Trinkbrunnen.
2.5. Werden Wasserzapfstellen in oder an öffentlichen Toiletten als Trinkbrunnen erfasst oder separat gezählt? Wie viele sind frei zugänglich und ist diese Zählweise angesichts hygienischer Bedenken sinnvoll?
BUKEA:
Die Trinkbrunnen an den öffentlichen Toiletten werden erfasst und separat gezählt und können im Wasseratlas unter https://geoportal-hamburg.de/wasseratlas/ (Themen/Fachdaten/Trinkwasser/WC-Anlagen mit Trinkbrunnen Hamburg) aufgerufen werden. Darüber hinaus stellt die für die öffentlichen Toiletten zuständige Stadtreinigung Hamburg auf ihrer Internetseite Öffentliche Toiletten | Stadtreinigung Hamburg Hinweise zur Verfügung, welche ihrer Toiletten mit einer Trinkwasserentnahmestelle ausgestattet sind. Hygienische Bedenken gegen diese Vorgehensweise bestehen nicht.
3. Zuständigkeit:
3.1. Welche Behörden oder Institutionen sind für die Planung, Genehmigung, Installation und Wartung von Trinkbrunnen in Hamburg-Mitte verantwortlich, und wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren? Mit welchen Stakeholdern arbeitet der Bezirk Hamburg-Mitte außerdem zusammen, um Trinkwasserbrunnen zu realisieren?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Die Zuständigkeit für Trinkbrunnen liegt nicht bei den Bezirksämtern. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte arbeitet mit Hamburg Wasser und der Stadtreinigung Hamburg zusammen, da diese für freistehende Trinkbrunnen bzw. Trinkbrunnen an öffentlichen Toiletten verantwortlich sind.
3.2. Welche Verantwortung haben die Bezirke in diesem Bereich, und welche Entscheidungskompetenzen liegen bei der Stadt Hamburg oder anderen Stellen?
Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Die Verantwortung und die Entscheidungskompetenzen liegen vor allem bei Hamburg Wasser und der Stadtreinigung Hamburg.
BUKEA zu 3.1 und 3.2:
Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe. Die Erweiterung des Angebots an Wasserspendern ist dabei von den finanziellen Ressourcen abhängig. In Anbetracht der gegenwärtigen finanziellen Mittel sind Angebotserweiterungen seitens der BUKEA zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar. Die BUKEA fungiert als administrative Instanz und ist für die Pflege der Daten der Trinkwasserbrunnen in der gesamten Stadt zuständig
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