Stellungnahme zur Drs. 21-4663 Trinkwasserversorgung an der Brunnenanlage am Tibarg
Bezugnehmend auf die o.g. DRS hat das Bezirksamt Eimsbüttel bei der BUKEA konkret zu dem Standort im Tibarg nachgefragt und folgende ausfürhliche Antwort erhalten:
„Vielen Dank für Ihr Interesse an den öffentlichen Trinkwasserbrunnen in Hamburg. Gerne möchte ich Ihnen hierzu einige grundlegende Informationen übermitteln.
Im gesamten Stadtgebiet stehen derzeit 54 öffentliche Trinkwasserspender zur Verfügung, davon werden 10 von HAMBURG WASSER und 44 von der Stadtreinigung Hamburg betrieben. Ergänzend dazu bieten Refill-Stationen eine bedeutende Erweiterung des Angebots an kostenfreiem Trinkwasser im öffentlichen Raum. Während der Öffnungszeiten dieser Stationen besteht die Möglichkeit, Trinkwasser in mitgebrachte Gefäße abzufüllen. Die Standorte aller Trinkwasserbrunnen, einschließlich derjenigen an öffentlichen Toiletten sowie der Refill-Stationen, sind im Wasseratlas sowie unter Trinkwasser unterwegs verzeichnet (auch in der zugehörigen App). Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist insbesondere in den Sommermonaten ein wichtiges Angebot für die Bevölkerung und ist daher Bestandteil des Hitzeaktionsplan der BAGSFI (Maßnahme L-19).
Als Ansprechpartnerin für die bestehenden Trinkwasserbrunnen in Hamburg informiere ich Sie gerne über die relevanten Standortfaktoren und sammle Standortvorschläge aus den Bezirken. Das Prozedere ist grundsätzlich wie folgt: Zunächst werden die potenziellen Standorte geprüft, wobei der Fokus zukünftig auf unterversorgten Bereichen wie Bergedorf, Harburg und Wandsbek liegt. Anschließend findet eine Vor-Ort-Besichtigung mit allen Beteiligten zur finalen Standortbestimmung statt. Die erforderliche Sondernutzungsgenehmigung für den endgültigen Standort muss von dem zuständigen Bezirksamt erteilt werden. Die Errichtung, Wartung und der Betrieb der stationären Brunnen erfolgt durch das städtische Unternehmen HAMBURG WASSER, das zuvor beauftragt werden muss und für seine Leistungen ein entsprechendes Entgelt erhält.
Die Drucksache 21-18361 wurde bereits im Jahr 2023 beantwortet. Im Jahr 2024 konnten dank der Mittel der Bürgerschaft fünf neue stationäre Trinkwasserbrunnen errichtet und in Betrieb genommen werden. Diese Mittel sind jedoch aufgebraucht, sodass Ihrem Anliegen derzeit nicht entsprochen werden kann. Der Ausbau des Angebots an Wasserspendern ist aufgrund nicht ausreichender finanzieller Mittel seitens der BUKEA derzeit nicht realisierbar. Ob zukünftig weitere Finanzmittel bereitgestellt werden, ist gegenwärtig nicht absehbar. Bezirke und andere Behörden haben jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten Trinkwasserspender zu errichten. Dazu ist eine Mitteilung an die BUKEA erforderlich, um die zentralen Datenbanken zu pflegen.
Ich schlage vor, dass ich Ihren Vorschlag in unsere Potenzial- und Wunschliste aufnehme. Gerne können Sie mir hierzu weitere Details zukommen lassen.“
Somit besteht derzeit lediglich die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Trinkwasserspender zu errichten. Die Baukosten hierfür liegen bei ca. 43.000 € und die jährlichen Betriebskosten bei 10.600 €. Die Mittel hierfür stehen jedoch nicht zur Verfügung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.