Schulorganisationsverordnung 2023/24 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Die beigefügte Anhörung gemäß § 28 BezVG der Behörde für Schule und Berufsbildung liegt der Geschäftsstelle vor.
Die Anhörungsfrist endet am 07.06.2023. Um die Bezirksversammlung am 08.06.2023 noch einbinden zu können, wird eine Fristverlängerung benötigt.
Zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 28 BezVG
Schreiben der BSB, Entwurf der Schulorganisationsverordnung 2023/24