Schulorganisationsverordnung 2020/21 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben wird der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme bis zum
29.05.2020
gegeben.
Anhörung Bezirksversammlung Eimsbüttel schulstrukturelle Maßnahme