Schulorganisationsverordnung 2020/21 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.6
Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben wird der Bezirksversammlung Eimsbüttel gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme bis zum
29.05.2020
gegeben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anhörung Bezirksversammlung Eimsbüttel schulstrukturelle Maßnahme
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