Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2026/27 (Schulorganisationsverordnung 2026/27) hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Letzte Beratung: 01.06.2026 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 4
Anhörungsschreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) vom 08.05.2026 siehe Anlage.
Gemäß § 28 BezVG beträgt die Anhörungsfrist mindestens einen Monat. Die BSFB hat die Stellungnahmefrist auf den 08.06.2026 festgelegt. Der Bitte, eine Fristverlängerung bis zum 12.06.2026 zu gewähren, um eine Beratung im zuständigen Fachausschuss zu ermöglichen, ist die BSFB auf erneute Nachfrage hin nachgekommen.Das Schreiben wurde von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Stellungnahme in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur und Bilung wird um Erarbeitung einer Beschlussempfehlung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gegebeten.
Anhörungsschreiben der BSFB vom 08.05.2026
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