Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2026/27 (Schulorganisationsverordnung 2026/27) hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Anhörungsschreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) vom 08.05.2026 siehe Anlage.
Gemäß § 28 BezVG beträgt die Anhörungsfrist mindestens einen Monat. Die BSFB hat die Stellungnahmefrist auf den 08.06.2026 festgelegt. Der Bitte, eine Fristverlängerung bis zum 12.06.2026 zu gewähren, um eine Beratung im zuständigen Fachausschuss zu ermöglichen, ist die BSFB auf erneute Nachfrage hin nachgekommen.Das Schreiben wurde von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Stellungnahme in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen.
Folgende Stellungnahme empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Bildung einvernehmlich dem Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirkversammlung um Zustimmung gebeten.
Anhörungsschreiben der BSFB vom 08.05.2026
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.