Schulorganisationsverordnung 2019/20 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Die beigefügte Anhörung gem. § 28 BezVG der Behörde für Schule und Berufsbildung liegt der Geschäftsstelle vor.
Die Anhörungsfrist endet am 31.05.2019.
Zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 28 BezVG
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