21-5451.1

Grundinstandsetzung der Straße "Am Friedhof" in Alt-Rahlstedt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.5

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 22.6.22 bei Abwesenheit der FDP-Fraktion zum Ursprungsantrag der SPD-und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 21-5451

 

Das Bezirksamt plant die Grundinstandsetzung der Straße „ Am Friedhof“ in Alt-Rahlstedt auf gesamter Länge zwischen Rahlstedter Straße und der Schönebergerstraße, siehe auch aktuelles Arbeitsprogramm Straßenplanung (Drs.21-4612.1). Das Vorhaben steht in der Kategorie „Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit“. 

Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass es über die Straße „Am Friedhof“ außer am Anfang und am Ende der Straße keine gesicherte Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger gibt, und regen an, in Höhe der Kreuzung Poggfreedweg einen Fußgängerüberweg über die Straße „Am Friedhof“ einzurichten. 

Die Planung zur Grundinstandsetzung der Straße bietet die Gelegenheit, dies zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Bürgerinnen und Bürger weisen zudem darauf hin, dass das absolute Halteverbot vor der Grundschule vielfach missachtet wird, insbesondere im Zusammenhang mit „Elterntaxis“. 

Dies führt nicht selten zur Gefährdungen und Behinderungen der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulan- und abmarschweg. Die Situation vor Ort lädt, sofern man das absolute Halteverbot ignoriert, gerade dazu ein, dort verbotenerweise halbachsig auf dem Gehweg zu halten und zu rangieren. 

Hier wäre es hilfreich, wenn bauliche Maßnahmen das absolute Halteverbot wirksam unterstützen würden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die
    Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Straße Am Friedhof in Höhe der Kreuzung
    Poggfreedweg erfüllt sind und sofern dies der Fall sein sollte einen Fußgängerüberweg in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt dort einzurichten.
     
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof
     

      a. bauliche Maßnahmen vorzusehen, die dem absoluten Halteverbot im Umfeld der 

          Grundschule wirksam Geltung verschaffen und die insbesondere das halbachsige   

          Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg unterbinden.

      b. sofern die Voraussetzung für einen Fußgängerüberweg in Höhe der Kreuzung     

          Poggfreedweg nicht erfüllt sein sollten, zu prüfen, ob im Zuge der Grundinstandsetzung 

          der Straße Am Friedhof in Höhe des Poggfreedwegs eine bauliche Querungshilfe 

          eingerichtet werden kann.

      c. den Regionalausschuss über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

 

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