Umbau der Straße Am Friedhof durch sichere Querungen, Tempo 30 Strecke und Höchstparkdauer umsichtig begleiten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
In der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 6. 12. 2023 wurde die Planung für die Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof öffentlich vorgestellt. Bereits am 22.6.2022 brachte die SPD, gemeinsam mit den Grünen einen Antrag (Drs. 21-5451 zu diesem Thema in den Regionalausschuss ein. Dort wurde darum gebeten, eine sichere Querung/Fußgängerüberweg für Fußgängerinnen und Fußgänger in Höhe der Kreuzung Am Friedhof/ Poggfreedweg in die Planungen aufzunehmen. Am 30.6.2022 wurde dieser Antrag, Drs. 21-5451.1, von der Bezirksversammlung beschlossen. Die Antwort der Verwaltung dazu steht noch aus. In den vorgestellten Planungen ist dieser Beschluss nicht berücksichtigt.
Zu begrüßen ist, dass es durch die versetzte Anordnung der Parkstände künftig zu einer Verkehrsberuhigung kommen wird. Dies ist, vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit 80% der Kfz-Fahrer die vor der Schule geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hatten, besonders wichtig.
Künftig soll es auch breitere Gehwege geben, die zu befürworten sind. Bislang beträgt die Gehwegbreite auf der Friedhofseite, also der östlichen Seite, nur 1,50 m. Gerade ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen benötigen aber breitere Gehwege, um sich begegnen zu können. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um den Schulanmarschweg zum Standort Brockdorffstraße 2 der Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt (Vorschule, Jahrgänge 1 und 2) handelt und dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg fahren dürfen. Um hier ein gefahrloses Miteinander von radfahrenden Kindern und älteren Menschen mit Rollatoren zu gewährleisten, sind breitere Gehwege hier dringend geboten.
Auch auf der Westseite sind ausreichend breite Gehwege erforderlich. Hier liegt der Eingang zum Standort Hüllenkamp 19 der Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt (Jahrgänge 3 bis 7).
Die Kinder und Jugendlichen, die oft in kleinen Gruppen gehen und bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren dürfen, müssen gefahrlos zur Schule gelangen können. Generell sind ausreichend breite Gehwege wichtig, um zu ermöglichen, dass sich Fußgänger begegnen können und das schnellere Fußgängerinnen und Fußgänger, die etwa noch den Bus an der nächsten Bushaltestelle erreichen möchten, einen langsameren Fußgänger gefahrlos überholen können.
Die Planung berücksichtigt erfreulicherweise auch den Erhalt der schützenswerten Friedhofsmauer und damit auch den Schutz der zahlreichen großen Bäume unmittelbar hinter der Friedhofsmauer.
Durch die zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlichen Fahrbahneinengungen kommt es zu einer Reduzierung der Parkstände. Um den Friedhofsbesuchern dennoch die Möglichkeit zu geben, mit dem PKW anzureisen und vor Ort ohne langes Suchen und ohne lange Wege einen Parkstand zu finden, soll verhindert werden, dass die Parkstände vor dem Friedhof von Dauerparkern blockiert werden. Hier erscheint es sinnvoll, die Höchstparkdauer für diese Parkstände mittels einer Parkscheibenregelung montags bis freitags tagsüber auf zwei Stunden zu beschränken.
Anders als auf dem nördlichen Abschnitt zwischen Rahlstedter Weg und Poggfreedweg, auf dem auf einem langen Abschnitt streckenbezogenes Tempo 30 werktags in der Zeit von 6 bis 22 Uhr gilt, ist nach der derzeitigen Planung auf dem südlichen Abschnitt zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße, weiterhin Tempo 50 vorgesehen.
Laut den geltenden Regelwerken müssen beidseitig bebaute Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit über beidseitige Gehwege verfügen. Im südlichen Abschnitt der Straße Am Friedhof wird allerdings dem Erhalt des offenen Grabens aus guten Gründen der Vorzug gegeben, auf einen Gehweg auf der westlichen Straßenseite muss hier daher auch weiterhin verzichtet werden.
Schon jetzt gilt Tempo 30 auf rund 500 Metern im Bereich der Grund- und Stadtteilschule; für die Kita Leuchtturm (Am Friedhof 92) wurde ein Antrag gestellt, dort ebenfalls eine Tempo-30-Strecke einzurichten. Dann bliebe von der insgesamt ca. 930 Meter langen Straße Am Friedhof nur noch ein kurzes Stück übrig, in dem kein Tempo 30 gelten würde.
Insoweit drängt es sich auf, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Schülerverkehre auch im südlichen Abschnitt mit dem nur einseitigen Gehweg, auf der gesamten Länge, von der Rahlstedter Straße bis zur Schöneberger Straße, eine Tempo-30-Strecke anzuordnen. Mit Blick auf die überörtliche Verbindungsfunktion der Straße Am Friedhof, die man ihr angesichts ihrer Lage im Netz nicht nehmen kann, könnte am Knoten Poggfreedweg der Verkehr auf der Straße Am Friedhof im Falle einer Tempo-30-Strecke hier weiterhin Vorfahrt haben.
Eine Zusammenfassung mehrerer benachbarter/angrenzender Tempo-30-Strecken empfehlen auch den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), und zwar aus Gründen der Verstetigung und Verkehrsoptimierung.
Vor diesem Hintergrund sollten die Planung zu folgenden Punkten überprüft und entsprechend angepasst werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
1. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Straße Am Friedhof in Höhe der Kreuzung Poggfreedweg erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, soll an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, eingerichtet werden.
2. Sollten die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht erfüllt sein, soll geprüft werden, ob im Zuge der Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof in Höhe des Poggfreedwegs eine bauliche Querungshilfe eingerichtet werden kann, weil an dieser Stelle der meiste Schülerverkehr verläuft (siehe Antrag Drs. 21-5451).
3. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie der Gehweg der Straße Am Friedhof vor der Grundschule, auf dem Abschnitt zwischen dem Ende der geplanten Parkstände (1+060.0) und dem Beginn des Schutzgitters (ca. 1+045.0), durch bauliche Maßnahmen gegen das Befahren durch Kfz geschützt werden kann.
4. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, für die Straße Am Friedhof
a. auf dem gesamten Abschnitt, zwischen Rahlstedter Straße und Schöneberger Straße, eine Tempo-30-Strecke, wie von der BVM vorgeschlagen, einzurichten.
b. mittels einer Parkscheibenregelung tagsüber montags bis freitags die Höchstparkdauer für die Parkstände auf der Ostseite (Friedhofseite), zwischen Rahlstedter Straße und Poggfreedweg, auf 120 Minuten zu beschränken, damit diese vornehmlich Friedhofs- und Trauerfeierbesucher:innen zur Verfügung stehen;
c. zu prüfen, ob auf dem Abschnitt zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße ebenfalls Parkstände auf der Fahrbahn wechselseitig markiert werden können, um ein geordnetes Parken zu fördern, insbesondere im Bereich vor der Einmündung in die Schöneberger Straße.
keine Anlage/n