Grundinstandsetzung der Straße "Am Friedhof" in Alt-Rahlstedt Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Letzte Beratung: 22.06.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.1
Das Bezirksamt plant die Grundinstandsetzung der Straße „ Am Friedhof“ in Alt-Rahlstedt auf gesamter Länge zwischen Rahlstedter Straße und der Schönebergerstraße, siehe auch aktuelles Arbeitsprogramm Straßenplanung (Drs.21-4612.1). Das Vorhaben steht in der Kategorie „Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit“.
Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass es über die Straße „Am Friedhof“ außer am Anfang und am Ende der Straße keine gesicherte Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger gibt, und regen an, in Höhe der Kreuzung Poggfreedweg einen Fußgängerüberweg über die Straße „Am Friedhof“ einzurichten.
Die Planung zur Grundinstandsetzung der Straße bietet die Gelegenheit, dies zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bürgerinnen und Bürger weisen zudem darauf hin, dass das absolute Halteverbot vor der Grundschule vielfach missachtet wird, insbesondere im Zusammenhang mit „Elterntaxis“.
Dies führt nicht selten zur Gefährdungen und Behinderungen der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulan- und abmarschweg. Die Situation vor Ort lädt, sofern man das absolute Halteverbot ignoriert, gerade dazu ein, dort verbotenerweise halbachsig auf dem Gehweg zu halten und zu rangieren.
Hier wäre es hilfreich, wenn bauliche Maßnahmen das absolute Halteverbot wirksam unterstützen würden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:
a. bauliche Maßnahmen vorzusehen, die dem absoluten Halteverbot im Umfeld der
Grundschule wirksam Geltung verschaffen und die insbesondere das halbachsige
Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg unterbinden.
b. sofern die Voraussetzung für einen Fußgängerüberweg in Höhe der Kreuzung
Poggfreedweg nicht erfüllt sein sollten, zu prüfen, ob im Zuge der Grundinstandsetzung
der Straße Am Friedhof in Höhe des Poggfreedwegs eine bauliche Querungshilfe
eingerichtet werden kann.
c. den Regionalausschuss über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.
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