20-4297.1

Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Der Regionalausschuss Rahlstedt hat über den Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 20-4297 am 10.5.17  folgendermaßen punktweise abgestimmt:

    - Punkt 1 d. Petitums: mehrheitliche Zustimmung der SPD- und Grünen-Fraktion bei Ge-
      genstimmen der CDU- und Linken-Fraktion sowie LFG

    - Punkt 2 d. Petitums: einstimmig zugestimmt

 

 

Das Bezirksamt beginnt in diesem Jahr mit der Planung für die Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof in Alt-Rahlstedt im gesamten Abschnitt zwischen Rahlstedter Straße und Schöneberger Straße, siehe Arbeitsprogramm Straßenplanung (Drs. 20-3659.1). Vor einigen Wochen wurde vor Ort bereits ein Vermessungstrupp gesichtet. Das Vorhaben steht in der Kategorie „Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit“. Ziel ist es, in diesem Jahr die Entwurfsplanung bis zur so genannten Schlussverschickung zu führen, so dass die Planung dann im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann. Anlass für das Vorhaben sind die grundhafte Zerstörung der Fahrbahn, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie eine zunehmende Verkehrsunsicherheit.

 

Die anstehende Grundinstandsetzung bietet auch die Chance, Defizite im Ausbauzustand der Straße zu beheben. So gibt es derzeit im Abschnitt Poggfreedweg bis Schöneberger Straße nur auf einer Seite der Straße einen Gehweg, was sich auf den Schulan- und abmarschweg insbesondere zur Stadtteilschule Altrahlstedt negativ auswirkt.  Zudem schränkt der ruhende Verkehr im Bereich des Friedhofs die dortige Fußwegbreite teilweise sehr stark ein.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Entwurfsplanung für die Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof zu prüfen,

 

  1. ob die Straße auch im Abschnitt Poggfreedweg bis Schöneberger Straße auf beiden Straßenseiten mit Gehwegen ausgestattet werden kann, erforderlichenfalls zu Lasten des derzeit offenen Grabens.
     
  2. ob der ruhende Verkehr im Bereich des Friedhofs so neu geordnet werden kann, dass sich hier die Situation für Fußgänger verbessert.

 

 

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