22-4524

Fahrzeuge in Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße / Nutzung von Flächen der Deutschen Bahn als Müllplatz und zum Parken Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3305.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.12

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Polizei wird gebeten den Bereich der Fußgängerzone Schrankenweg, Rahlstedter Straße durch eine stärkere Präsenz auf illegales Befahren zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden.
  1. Die Polizei möge außerdem überprüfen
    1. wer die Fläche augenscheinlich illegal zum Parken nutzt,
    2. wer dort die Mülltonnen und Brotkörbe abstellt und
    3. wer dort vermehrt Einkaufswagen von ALDI entwendet und nutzt.

Dabei möge die Polizei diese Fläche regelmäßig betrachten, um die Verursacher zu ermitteln, Verstöße zu sanktionieren und dieses Verhalten langfristig abzustellen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten sich ebenfalls ein Bild über die Situation vor Ort zu machen.
  1. Die Verwaltung möge mit der Deutschen Bahn Kontakt aufnehmen, damit diese an der Zufahrt zu dieser Fläche schwer verrückbare Betonblöcke und einen hohen Zaun aufstellt.
  1. Außerdem möge die Verwaltung die Deutsche Bahn bitten, das Grundstück von Müll, Unrat und parkenden Fahrzeugen zu befreien und die dort aufgestellten Dinge auf Kosten der Verursacher zu entfernen.
  1. Sollte die Aufstellung von Betonblöcken und einem Zaun seitens der Deutschen Bahn nicht kurzfristig erfolgen, wird die Verwaltung gebeten diese Maßnahme auf öffentlicher Fläche vor der Zufahrt ersatzweise kurzfristig umzusetzen.
  1. Dem Regionalausschuss ist kontinuierlich über alle Schritte bis zur Beseitigung des Sachverhaltes zu berichten.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Das Polizeikommissariat 38 führt in dem betreffenden Bereich bereits regelmäßig Kontrollen durch. Der zuständige Stadtteilpolizist sowie der Verkehrsordnungsdienst sind dort fortlaufend präsent und verfolgen festgestellte Verstöße konsequent im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Die bevorstehende Fertigstellung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs mit den dort vorgesehenen Ladezonen könnte zu einer Entspannung des widerrechtlichen Befahrens, insbesondere durch Lieferdienste, führen. Unabhängig davon werden die Überwachungsmaßnahmen weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen fortgeführt.

Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 zur Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek (Drucksache 22-0653.1, Antwort 22-1122) hat ferner weiterhin Bestand und ist als ergänzende Anlage beigefügt.

Zu 2.:

Der zuständige Stadtteilpolizist wurde bereits im Vorfeld der bezirklichen Drucksache zu den Punkten 2a, 2b und 2c tätig. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden am 25. März 2026 im Regionalausschuss Rahlstedt vorgestellt.

Zu a): Dort wurden Fahrzeuge festgestellt, die Mitarbeitenden eines ansässigen Gastronomiebetriebs zugeordnet werden konnten. Nach dortigen Angaben habe die Deutsche Bahn, als Eigentümerin der Fläche, dem Gastronom eine entsprechende Nutzungserlaubnis erteilt. Die Zufahrt zu dem betreffenden Bereich erfolgte dabei entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung.

Sowohl die Betreibenden des Imbissbetriebs als auch deren Mitarbeitende wurden durch den zuständigen Stadtteilpolizisten gezielt sensibilisiert und auf mögliche verkehrsrechtliche Verstöße sowie polizeiliche Folgemaßnahmen im Falle weiterer Verstöße hingewiesen.

Zu b): Die abgestellten Brotkörbe konnten zwei Personen zugeordnet werden, die dort angeblich regelmäßig Stadttauben füttern. Nachkontrollen durch den Stadtteilpolizisten in den Folgetagen verliefen ohne Feststellungen. Es wurden weder Personen angetroffen noch frische Taubenfutterreste festgestellt.

Zu c): Nach Rückmeldung des Inhabers des Aldi-Marktes gehen im Rahlstedt Center monatlich etwa fünf Einkaufswagen aus einem Bestand von insgesamt 80 Einkaufswagen verloren. Der Inhaber betreibt mehrere Aldi-Filialen im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 38 und hat ein Unternehmen damit beauftragt, regelmäßig unbefugt abgestellte Einkaufswagen einzusammeln. Darüber hinaus besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, außerhalb abgestellte Einkaufswagen unmittelbar im jeweiligen Aldi-Markt zu melden. Wer für die Entwendung beziehungsweise das auswärtige Verbringen der Einkaufswagen verantwortlich sein könnte, ist nicht bekannt. Etwaige Strafanzeigen liegen laut Recherche nicht vor.

Die Mitarbeitenden des Polizeikommissariats 38, insbesondere der zuständige Stadtteilpolizist, werden die Situation weiterhin im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen aufmerksam beobachten und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Zu 3. bis 7.:

Der Deutschen Bahn AG (DB) sind die beschriebenen Umstände auf der betreffenden Fläche am Bahnhof Rahlstedt bekannt.

Nach Angaben der DB handelt es sich bei den abgestellten Personenkraftwagen (Pkw) um Fremdfahrzeuge. Die DB hat die Fahrzeughalter mit einem Schreiben aufgefordert, die Pkw umgehend vom Grundstück zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, werden sie auf Kosten der Fahrzeughalter abgeschleppt.

Die aufgestellten Mülltonnen gehören ebenfalls nicht der DB; deren Eigentümer konnten noch nicht ausfindig gemacht werden.

Die DB wird weitere, notwendige Maßnahmen kurzfristig in die Wege leiten. Sobald die Fläche vom Fremdeigentum und Müll bereinigt wurde, wird ein Zaun errichtet.

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:

Zu 3. bis 7.:

Die Wegeaufsicht des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes hat mit der DB Kontakt aufgenommen und konnte alle Punkte erledigen.

Anbei ein Foto der Wegeaufsicht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.10.2026
Ö 14.12
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedter Bahnhofstraße Schrankenweg Rahlstedter Straße
Stadtteile

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Themen Beta

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