21-3257

Parken auf dem Fuß- und Radweg Landwehr verhindern und Versorgung der Geschäfte verbessern Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.04.2022
25.04.2022
Ö 5.2
24.03.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 01.11.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor dem Gebäude Landwehr 19 inklusive der Hofdurchfahrt soll eine fahrbahnparallele Ladezone eingerichtet werden. Dabei soll aufgrund des regelmäßigen Falschparkens (senkrecht) gegenüber dem angrenzenden Radweg eine feste Abgrenzung durch Poller o.ä. installiert werden.

 

Begründung:

 

Auf der Straße Landwehr in Höhe der Hausnummer 19 befindet sich eine Einfahrt, die fast ausschließlich von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen benutzt wird. Die rückwärtigen Gebäude sind über den von der Kiebitzstraße / Kiebitzhof aus erschlossenen Parkplatz zu erreichen. Nach Angaben des Bezirksamtes Wandsbek liegt die Bezirksgrenze auf den Grundstücksgrenzen am Landwehr, wobei der Fußweg und die Fahrbahn zum Bezirk Nord gehören.

 

Die Einfahrt wird überwiegend von Fahrzeugen der Fa. Mundfein so beparkt, dass der Radweg verengt oder komplett blockiert wird und sich sowohl für Radfahrende als auch für Fußgänger*innen eine Gefahrensituation ergibt. Außerdem besteht langfristig die Möglichkeit der Beschädigung der Platten auf dem Radweg, was Unfallgefahren hervorrufen könnte.

Schon im September 2020 hatte es im Regionalausschuss anlässlich einer Initiative von GRÜNEN und SPD einen Austausch über diese Thematik gegeben [1]. Nach Rücksprache mit der im Ausschuss anwesenden Polizei wurde der Antrag zurückgezogen, da diese zunächst das Gespräch mit dem Restaurant suchen wollte. Die Gespräche und Kontrollen brachten nicht den gewünschten Effekt, offenbar durch häufigen Personalwechsel.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Ergänzend zur Stellungnahme der Polizei nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksamtsgrenze zwischen Hamburg-Nord und Wandsbek verläuft an der Grundstücksgrenze zwischen der Straße Landwehr und den Häusern auf der östlichen Straßenseite. Für die Häuser ist das Bezirksamt Wandsbek zuständig. Eine Rückfrage dort ergab, dass diese Überfahrt bauordnungsrechtlich wegen Durchfahrtsrechten und Feuerwehrbelangen erforderlich ist und darauf nicht verzichtet werden kann. Der vorgeschlagene Rückbau der Überfahrt zwischen den Häusern Landwehr 19/21 ist somit nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

Fotos zur Veranschaulichung

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009853

 

 

 

 

 

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