22-3305

Fahrzeuge in Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße / Nutzung von Flächen der Deutschen Bahn als Müllplatz und zum Parken Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 25.03.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.1

Sachverhalt

Am 12.12.2024 wurde seitens der Bezirksversammlung beschlossen, dass die Polizei und Verwaltung dem Regionalausschuss Rahlstedt über die Situation des illegalen Befahrens der Fußngerzone Rahlstedter Bahnhofstraße berichtet. Ziel sollte es sein, Maßnahmen zu finden, damit grundsätzlich keine Fahrzeuge in die Rahlstedter Bahnhofstraße einfahren können.

Mit der Drucksache 22-1122 berichtet uns die Polizei, dass die Ursachen des Befahrens u.a. im Lieferserviceangebot vieler neuer gastronomischer Betriebe, im Hol- und Bringeverkehr von Arztpraxen liegen. Dabei spielt oft auch die Ignoranz von Fahrzeugführern eine Rolle.

Wie wir vor Ort inzwischen wiederholt feststellen konnten, wird für den Hol- und Bringeverkehr und augenscheinlich auch für das Personal der Gastronomiebetriebe eine Fläche hinter dem Gebäude am Helmut-Steidl-Platz genutzt (siehe Abbildung 1 und Abbildung 2 im Anhang). Die Zufahrt zu dieser Fläche befindet sich gegenüber der Einmündung der Schweriner Straße. Die Fahrzeuge fahren diese Fläche aus Richtung Schrankenweg an und ignorieren dabei das deutlich erkennbare Hinweisschild und das große Piktogramm „Durchfahrt verboten“ am Anfang des Schrankenweges (siehe Abbildung 3).

Der Schrankenweg ist dort eine Einbahnstraße. Wir konnten auch mehrere Fahrzeugführer dabei beobachten, wie sie den Schrankenweg in falscher Richtung befahren, um den Bereich der Fußngerzone möglichst schnell wieder verlassen zu können.

Auf der Fläche hinter dem Gebäude am Helmut-Steidl-Platz befindet sich außerdem sehr viel Müll, Mülltonnen, Einkaufswagen und Brotkörbe (siehe Abbildung 4 und Abbildung 5 im Anhang). Die Fläche wirkt unansehnlich und wird augenscheinlich widerrechtlich für diese Zwecke genutzt.

Wie wir im Geoportal feststellen konnten, ist die Fläche im Eigentum der Deutschen Bahn und soll laut Internetseite der S4 für den Bau der S-Bahn genutzt werden.

(siehe https://www.s-bahn-4.de/massnahmen-vor-ort#pfa-2).

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die Polizei wird gebeten den Bereich der Fußngerzone Schrankenweg, Rahlstedter Straße durch eine stärkere Präsenz auf illegales Befahren zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden.
  1. Die Polizei möge außerdem überprüfen
    1. wer die Fläche augenscheinlich illegal zum Parken nutzt,
    2. wer dort die Mülltonnen und Brotkörbe abstellt und
    3. wer dort vermehrt Einkaufswagen von ALDI entwendet und nutzt.

Dabei möge die Polizei diese Fläche regelmäßig betrachten, um die Verursacher zu ermitteln, Verstöße zu sanktionieren und dieses Verhalten langfristig abzustellen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten sich ebenfalls ein Bild über die Situation vor Ort zu machen.
  1. Die Verwaltung möge mit der Deutschen Bahn Kontakt aufnehmen, damit diese an der Zufahrt zu dieser Fläche schwer verrückbare Betonblöcke und einen hohen Zaun aufstellt.
  1. Außerdem möge die Verwaltung die Deutsche Bahn bitten, das Grundstück von Müll, Unrat und parkenden Fahrzeugen zu befreien und die dort aufgestellten Dinge auf Kosten der Verursacher zu entfernen.
  1. Sollte die Aufstellung von Betonblöcken und einem Zaun seitens der Deutschen Bahn nicht kurzfristig erfolgen, wird die Verwaltung gebeten diese Maßnahme auf öffentlicher Fläche vor der Zufahrt ersatzweise kurzfristig umzusetzen.
  1. Dem Regionalausschuss ist kontinuierlich über alle Schritte bis zur Beseitigung des Sachverhaltes zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Abbildungen 1-5

Lokalisation Beta
Rahlstedter Bahnhofstraße Helmut Steidl Pl. Rahlstedter Str. Rahlstedter Str.

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