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Fahrzeuge in Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße verhindern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.12

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion.

-          Die CDU-Fraktion wird als Antragstellerin ergänzt.

-          Der Regionalausschuss Rahlstedt fasst in seiner Sitzung vom 04.12.2024 einstimmig u.s. geänderten Beschluss:

 

 Seit den 1980er Jahren gibt es in Rahlstedt Fußngerzonen. Diese wurden nach umfangreicher und kontroverser Diskussion eingerichtet und sind heute ein wichtiger Bereich für unseren Ortskern. Die heute für Rahlstedt bedeutendste Fußngerzone ist die Rahlstedter Bahnhofstraße zwischen Schrankenweg und Amtsstraße. Sie wird u.a. für den Wochenmarkt genutzt.

rgerinnen und Bürger, die sich in dieser Fußngerzone aufhalten, gehen davon aus, dass sie sich gefahrlos bewegen können, ohne auf Fahrzeuge zu achten. Die Rahlstedter Fraktionen der Wandsbek Koalition wurden in den vergangenen Monaten häufiger von Bürgerinnen und Bürgern auf das häufige augenscheinlich illegale Befahren der Fußngerzone hingewiesen. Dieser Sachumstand ist auch Fraktionsmitgliedern der Koalition persönlich aufgefallen. Eine Rückfrage beim zuständigen Polizeikommissariat hat gezeigt, dass das Problem dort bekannt ist und u.a. durch verschiedene Restaurantangebote durch den Abhol- und Lieferservice verursacht wird.

 

Durch das Befahren fühlen sich die Menschen in diesem Bereich unsicher. Eltern müssen verstärkt auf Ihre Kinder achten.

 

Es ist daher notwendig und sinnvoll geeignete Maßnahmen zu finden, die das Befahren nach-haltig einschränken. Von den Bürgerinnen und Bürgern wurde u.a. vorgeschlagen die Beschilderung an den Einfahrtsstellen der Fußngerzone zu prüfen und durch größere auffälligere Schilder zu ersetzen.

 

Parallel zum Bedürfnis zur Einschränkung der Befahrbarkeit gibt es auch immer wieder Hinweise, dass dabei dennoch die Erreichbarkeit der Arztpraxen für mobilitätseingeschränkte Menschen gegeben sein muss. Hierzu wurde bereits in der Vergangenheit seitens der Verwaltung erläutert, dass vom Parkhaus Mecklemburger Straße zum Ärztehaus Rahlstedter Bahnhofstraße 25 ein direkter barrierefreier Zugang zur Fahrstuhlanlage im Ärztehaus existiert. Damals wurde dem Regionalausschuss berichtet, dass das Parkhaus in den ersten 15 Minuten kostenlos befahren und wieder verlassen werden kann, ohne zum Kassenautomaten gehen zu müssen. Dadurch können Taxen das Parkhaus kostenlos befahren.

 

Vor diesem Hintergrund möge dieBezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Polizei wird gebeten über die aktuelle Situation des illegalen Befahrens der Rahlstedter Bahnhofstraße zu berichten:
    1. Wie viele Verfahren wurden in den letzten 2 Jahren gegen Fahrzeugführer wegen des widerrechtlichen Befahrens eingeleitet?
    2. Welche Varianten sind für eine solche Absperreinrichtung denkbar und welche Kosten entstehen jeweils??
    3. Was spricht gegen das Anbringen größerer Schilder „Beginn Fußngerzone“ Verkehrszeichen 242.1?
  2. Die Polizei wird gebeten, dass Befahren der Fußngerzone verstärkt zu überwachen und zu ahnden.
  3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einfahrten zur Fußngerzone mit geeigneten Verkehrseinrichtungen wie manuelle Absperrpfosten, Schranken oder automatische Absperrpfosten versehen werden können, um das Befahren nur berechtigten Fahrzeugen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird gebeten dazu folgende Punkte zu klären:
    1. An welchen Stellen muss eine Zufahrt gewährleistet bleiben und dazu eine zu öffnende Absperrvorrichtung installiert werden?
    2. Welche Varianten sind für eine solche Absperreinrichtung denkbar?
    3. Welche Kosten entstehen je Variante?
    4. Wie kann der Zugang bei einer Absperrvorrichtung seitens der Verwaltung für berechtigte Fahrzeuge beantragt und seitens der Verwaltung gemanagt werden?
    5. Welche Fahrbahnmarkierungennnen an der Zufahrt am Schrankenweg aufgebracht werden, um ein unbeabsichtigtes befahren aus dem Schrankenweg zu verhindern.
    6. Welche Variante oder andere Maßnahme, die ein Befahren der Fußngerzone nachhaltig einschränkt wird seitens der Verwaltung als am ehesten umsetzbar angesehen?

 

 

  1. Darüber hinaus möge die Verwaltung klären welche weiteren Arztpraxen außerhalb des Ärztehauses Rahlstedter Bahnhofstraße 25 sich in anderen Gebäuden der Fußngerzone befinden und wie diese für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar sind. 
  2. Die Polizei und die Verwaltung werden gebeten über die Ergebnisse im Regionalausschuss zu berichten. Dazu möge die Verwaltung einen entsprechenden Referenten aus dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes in den Regionalausschuss entsenden. 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 9.12
Lokalisation Beta

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