Fahrzeuge in Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße verhindern Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 04.12.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5.3
Seit den 1980er Jahren gibt es in Rahlstedt Fußgängerzonen. Diese wurden nach umfangreicher und kontroverser Diskussion eingerichtet und sind heute ein wichtiger Bereich für unseren Ortskern. Die heute für Rahlstedt bedeutendste Fußgängerzone ist die Rahlstedter Bahnhofstraße zwischen Schrankenweg und Amtsstraße. Sie wird u.a. für den Wochenmarkt genutzt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in dieser Fußgängerzone aufhalten, gehen davon aus, dass sie sich gefahrlos bewegen können, ohne auf Fahrzeuge zu achten. Die Rahlstedter Fraktionen der Wandsbek Koalition wurden in den vergangenen Monaten häufiger von Bürgerinnen und Bürgern auf das häufige augenscheinlich illegale Befahren der Fußgängerzone hingewiesen. Dieser Sachumstand ist auch Fraktionsmitgliedern der Koalition persönlich aufgefallen. Eine Rückfrage beim zuständigen Polizeikommissariat hat gezeigt, dass das Problem dort bekannt ist und u.a. durch verschiedene Restaurantangebote durch den Abhol- und Lieferservice verursacht wird.
Durch das Befahren fühlen sich die Menschen in diesem Bereich unsicher. Eltern müssen verstärkt auf Ihre Kinder achten.
Es ist daher notwendig und sinnvoll geeignete Maßnahmen zu finden, die das Befahren nach-haltig einschränken. Von den Bürgerinnen und Bürgern wurde u.a. vorgeschlagen die Beschilderung an den Einfahrtsstellen der Fußgängerzone zu prüfen und durch größere auffälligere Schilder zu ersetzen.
Parallel zum Bedürfnis zur Einschränkung der Befahrbarkeit gibt es auch immer wieder Hinweise, dass dabei dennoch die Erreichbarkeit der Arztpraxen für mobilitätseingeschränkte Menschen gegeben sein muss. Hierzu wurde bereits in der Vergangenheit seitens der Verwaltung erläutert, dass vom Parkhaus Mecklemburger Straße zum Ärztehaus Rahlstedter Bahnhofstraße 25 ein direkter barrierefreier Zugang zur Fahrstuhlanlage im Ärztehaus existiert. Damals wurde dem Regionalausschuss berichtet, dass das Parkhaus in den ersten 15 Minuten kostenlos befahren und wieder verlassen werden kann, ohne zum Kassenautomaten gehen zu müssen. Dadurch können Taxen das Parkhaus kostenlos befahren.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die
Bezirksversammlung beschließen:
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