Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in der Straße Alter Zollweg zwischen Berner Straße und Arnswalder Straße und Aufbringen des Piktogramms Fahradverkehr auf der Fahrbahn des im Alten Zollweg Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
In der Straße Alter Zollweg gilt durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Jedoch ist die Fahrbahn im Abschnitt von der Berner Straße bis zur Arnswalder Straße untermaßig, die Gehwege sind sehr schmal und nicht ordentlich befestigt, Radverkehrsanlagen sind hier gar keine vorhanden.
Wie die Beschädigungen an den Bordsteinen zeigen, kommt es häufig dazu, dass Kfz auf den Gehweg ausweichen. Zudem nutzen Fahrradfahrer häufig unerlaubt den Gehweg.
In der Gesamtbetrachtung ist für die Verkehrssicherheit im Alten Zollweg ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme erforderlich. Hierzu muss der Autoverkehr an dieser Stelle einen größeren Beitrag als bislang leisten, um die Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer zu reduzieren und das Fahrradfahren auf der Fahrbahn attraktiver zu gestalten, jedenfalls solange die Straße an dieser Stelle nicht behutsam bedarfsgerecht ausgebaut wurde.
Vor diesem Hintergrund möge Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
keine Anlage/n