22-0998.1

30 km/h-Zone im mittleren Teil der Bernadottestraße Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.8

Sachverhalt

Bereits im November 2023 hat die Bezirksversammlung sich mit Drucksache 21-4529B (Anlage) für die Einrichtung einer 30 km/h-Strecke oder 30 km/h-Zone in der Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und Hohenzollernring ausgesprochen. Am 12.12.2023 hat die Behörde für Inneres und Sport die Einrichtung einer 30 km/h-Strecke abgelehnt. Am 15.04.2024 hat die Behörde für Verkehrs und Mobilitätswende ihre grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung einer 30 km/h-Zone erteilt mit der Maßgabe, dass „keine rechts-vor-links Regelung eingeführt wird“.

Um dies zu erreichen, ist es denkbar, an den Einmündungen sogenannte Gehwegüberfahrten herzustellen. Deutlich weniger aufwändig ist die Anordnung von Einzelvorfahrten (Zeichen 301). Dies ist möglich, wenn Buslinienverkehr gegeben ist. Die Bernadottestraße wird von der Buslinie 15 sehr regelmäßig befahren. Grundsätzlich erhalten bleiben kann der vorhandene Fußngerüberweg. Ampeln und Radfahrstreifen sind in einer 30 km/h-Zone hingen nicht zugelassen. Die Bernadottestraße verfügt auf Höhe des Spielplatzes Trenknerweg über eine Ampel und Richtung stadteinwärts zwischen Liebermannstraße und Hohenzollernweg über einen schmalen, vor langer Zeit eingerichteten Radfahrstreifen. Stadtauswärts gibt es einen Hochbordradweg mit Ausnahme eines 215 m langen Abschnitts im Bereich des Rathenauparks, wo der Radweg einfach aufhört, und 75 m vor dem Liebermann-Kreisel, wo der Radweg auf die Fahrbahn aufgeleitet wird.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AFD, Folgendes zu beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer 30 km/h-Zone in der Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und Hohenzollernring vorzunehmen. Hierbei soll der Bereich auf Höhe Spielplatz Trenkerweg ausgenommen werden, um die Lichtsignalanlage aufgrund des Schulwegs zu erhalten. An den Einmündungen sollen aufgrund des vorhandenen Buslinienverkehrs Einzelvorfahrten möglichst ohne bauliche Maßnahmen eingerichtet werden.

  2. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, nach Umsetzung von Ziffer 1 und Anpassung der Hamburger Richtlinien für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an die geänderte VWV-StVO zu prüfen, ob in der Bernadottestraße im Bereich des Spielplatzes Trenknerweg unter Berücksichtigung der nahegelegenen Schule und anschließend an die 30 km/h-Zonen in der Bernadottestraße eine 30 km/h-Strecke eingerichtet werden kann und die Anordnung erforderlichenfalls vorzunehmen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 10.8
Anhänge

Mitteilungsdrucksache zum Beschluss 21-4529B

Lokalisation Beta
Bernadottestraße Liebermannstraße Am Rathenaupark Trenknerweg

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