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30 km/h-Zonen im mittleren Teil der Bernadottestraße Antrag der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt NEUFASSUNG vom 26.10.2026 mit ergänzter Anlage

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 02.11.2026 Mobilitätsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Am 15.04.2024 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Zustimmung zur Einrichtung einer 30 km/h-Zone im mittleren Teil der Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring und Liebermannstraße erteilt mit der Maßgabe, dass keine rechts-vor-links-Regelung eingeführt wird. Um dies zu erreichen, ist es denkbar an den Einmündungen Gehwegüberfahrten herzustellen. Dies ist jedoch teuer und nimmt viel Zeit in Anspruch. Deutlich weniger aufwändig ist die Anordnung von Einzelvorfahrten (Zeichen 301). Dies ist rechtlich möglich, wenn Buslinienverkehr gegeben ist und wenn das Zeichen an nicht mehr als drei Einmündungen wiederholt wird. In Hamburg entscheidet die Behörde für Inneres und Sport (BIS), Amt für Öffentliche Sicherheit (ÖS13), über die Anordnung der Einzelvorfahrten.

Nach Einrichtung einer 30 km/h-Strecke auf Höhe Trenknerspielplatz am 05.10.2026, ist nur noch für vier statt acht Einmündungen eine Lösung zu finden, damit die Vorfahrt für den Buslinienverkehr erhalten bleibt und die 30 km/h-Zonen eingerichtet werden können. Es handelt sich stadtauswärts um die Einmündungen Bei der Rolandsmühle und Holmbrook sowie stadteinwärts um die Einmündungen Jes-Juhl-Weg und Trenknerweg (West).

Die Einrichtung der 30 km/h-Zonen eröffnet die Möglichkeit, Sichtbeziehungen an Querungsstellen zu verbessern, indem an diesen Stellen Grünstreifen eingerichtet werden. Zudem können Parkstreifen markiert werden, die den Fahrbahnquerschnitt sinnvoll reduzieren.

Die beigefügte Skizze gibt einen ersten Überblick über erforderliche Anpassungen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung zu beschließen:

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf,

  1. die 30 km/h-Zone in der Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring und Am Rathenaupark hinter der Einmündung Bei der Rolandsmühle zu beginnen;
  2. an den Einmündungen Jes-Juhl-Weg und Trenknerweg (West) Gehwegüberfahrten herzustellen, sofern dort keine Einzelvorfahrten möglich sind;
  3. gute Sichtbeziehungen auf Querungsstellen herzustellen, möglichst wenig bauliche Veränderungen vorzunehmen und an sinnvollen Stellen eine Ladezone, markierte Parkstreifen sowie Grünstreifen einzurichten.

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG,

  1. als zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD5) bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Amt für Öffentliche Sicherheit (ÖS13), die Zustimmung zur Anordnung einer Einzelvorfahrt an der Einmündung Holmbrook in der künftigen 30 km/h-Zone in der Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und der 30 km/h-Strecke am Trenknerspielplatz aufgrund der Zufahrt zum Krankenhaus, zur Förderung des Buslinienverkehrs sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuholen;
  2. als zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD5) bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Amt für Öffentliche Sicherheit (ÖS13), die Zustimmung zur Anordnung von Einzelvorfahrten an den Einmündungen Jes-Juhl-Weg und Trenknerweg (West) in der künftigen 30 km/h-Zone in der Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und der 30 km/h-Strecke am Trenknerspielplatz zur Förderung des Buslinien­verkehrs sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuholen.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.11.2026
Ö 5
Anhänge

Skizzen 1-3 (aktualisiert) zu Anpassungen in der 30-Zone

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