30 km/h-Zonen im mittleren Teil der Bernadottestraße Antrag der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt NEUFASSUNG vom 26.10.2026 mit ergänzter Anlage
Letzte Beratung: 02.11.2026 Mobilitätsausschuss Ö 5
Am 15.04.2024 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Zustimmung zur Einrichtung einer 30 km/h-Zone im mittleren Teil der Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring und Liebermannstraße erteilt mit der Maßgabe, dass keine rechts-vor-links-Regelung eingeführt wird. Um dies zu erreichen, ist es denkbar an den Einmündungen Gehwegüberfahrten herzustellen. Dies ist jedoch teuer und nimmt viel Zeit in Anspruch. Deutlich weniger aufwändig ist die Anordnung von Einzelvorfahrten (Zeichen 301). Dies ist rechtlich möglich, wenn Buslinienverkehr gegeben ist und wenn das Zeichen an nicht mehr als drei Einmündungen wiederholt wird. In Hamburg entscheidet die Behörde für Inneres und Sport (BIS), Amt für Öffentliche Sicherheit (ÖS13), über die Anordnung der Einzelvorfahrten.
Nach Einrichtung einer 30 km/h-Strecke auf Höhe Trenknerspielplatz am 05.10.2026, ist nur noch für vier statt acht Einmündungen eine Lösung zu finden, damit die Vorfahrt für den Buslinienverkehr erhalten bleibt und die 30 km/h-Zonen eingerichtet werden können. Es handelt sich stadtauswärts um die Einmündungen Bei der Rolandsmühle und Holmbrook sowie stadteinwärts um die Einmündungen Jes-Juhl-Weg und Trenknerweg (West).
Die Einrichtung der 30 km/h-Zonen eröffnet die Möglichkeit, Sichtbeziehungen an Querungsstellen zu verbessern, indem an diesen Stellen Grünstreifen eingerichtet werden. Zudem können Parkstreifen markiert werden, die den Fahrbahnquerschnitt sinnvoll reduzieren.
Die beigefügte Skizze gibt einen ersten Überblick über erforderliche Anpassungen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung zu beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf,
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG,
Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Skizzen 1-3 (aktualisiert) zu Anpassungen in der 30-Zone
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