21-3126

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Schmiedekoppel umsetzen HA-Beschluss vom 05.05.2022 - Drs. 21-2945

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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07.09.2022
21.07.2022
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

 

Sachverhalt:

Die Straße Schmiedekoppel ist eine vom Lokstedter Holt abgehende Stichstraße in Richtung der Kleingartenanlage Erlengrund. Im mittleren Bereich ermöglicht ein Wendehammer das Wenden von LKWs und PKWs. Überörtlicher Durchgangsverkehr, der einen schnellen Verkehrsfluss benötigt, findet hier nicht statt. Auf beiden Seiten der Schmiedekoppel befinden sich Unterkünfte für Geflüchtete. Hier werden voraussichtlich zukünftig Frauen und Kinder untergebracht. Der Fußgänger- und Fahrradverkehr in der Straße steigt dadurch deutlich. Insbesondere zwischen den Unterkünften besteht ein deutlich erhöhter Querungsbedarf. In der Schmiedekoppel 30 befinden sich eine Kita und die Schule der Einrichtung.

 

Die Bezirksversammlung beantragte am 24. Februar 2022 (Drs. 21-2749), dass in den Straßen Schmiedekoppel und Lokstedter Holt eine Tempo 30 Zone eingerichtet wird.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) „stimmt der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Schmiedekoppel und Lokstedter Holt zu. Die Straßen sind von untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Zudem ist in beiden Straßen kein Busbetrieb vorhanden oder geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in fachlicher und finanzieller Hinsicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel.“ (Drs. 21-2828)

 

Die Verkehrsdirektion führt aus: „Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zur § 45 Absatz 1c StVO kommen Tempo-30-Zonen in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich nicht in Betracht. Daher ist die Anordnung einer Tempo 30-Zone im vorderen Bereich des Lokstedter Holts und in der gesamten Schmiedekoppel rechtlich nicht zulässig. Am Ende des Gewerbeparks befinden sich die Wohnunterkünfte für 502 Personen mit zahlreichen Wohncontainern. Hier sind ein Wohngebiet und ein Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf zu begründen. Daher spricht sich die VD 5 dafür aus, in der Schmiedekoppel, hinter der letzten Auffahrt zum Gewerbepark eine Tempo-30-Zone einzurichten.“ (Drs. 21-2847)

 

Das zuständige Polizeikommissariat meldete auf Rückfrage am 3. Mai, dass nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion 5 eine Anordnung einer Tempo-30 Zone für die Schmiedekoppel erst erfolgt, wenn die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächenhaften Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge, entschieden hat.

 

 

Petitum:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der BVM die oben genannte Stellungnahme möglichst zeitnah einzuholen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, nach Anordnung einer Tempo-30-Zone durch die Verkehrsdirektion zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Schmiedekoppel eine Tempo-30-Zone einzurichten, sowie Hinweise auf vermehrten Fuß- und Fahrradverkehr zu installieren. Außerdem soll die Anregung der Verkehrsdirektion aufgegriffen werden und „bauliche Veränderungen in Form einer Einengung mindestens am Zonenanfang“ geprüft und ggf. umgesetzt werden, idealerweise mit Blumenkübeln o.ä.

 

 

Stellungnahme der BVM:

 

Die Straße Schmiedekoppel ist eine Sackgasse im Bezirk Eimsbüttel und erschließt im hinteren Bereich die Kleingartenanlage Erlengrund. Des Weiteren befinden sich angrenzend an die Schmiedekoppel seit mehreren Jahren Flüchtlingsunterkünfte, welche für das Gebiet eine hohe Fußgänger:innen- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohen Querungsbedarf bedingen.

 

Überörtlicher Durchgangsverkehr findet hier nicht statt. Aufgrund der Ausgestaltung als Sackgasse ist nicht von einer Verkehrsverlagerung auf andere Bereiche auszugehen, da ausschließlich Ziel- und Quellverkehr abgewickelt wird.

 

Aufgrund des vorhandenen Gewerbeparks sollte die Anordnung der Tempo-30-Zone ab der letzten Auffahrt zum Gewerbepark erfolgen

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat ihre verkehrliche Einschätzung an die Verkehrsdirektion (VD) übermittelt. Die erforderlichen flankierenden baulichen Anpassungen sind vom Bezirksamt zu veranlassen und mit der VD abzustimmen, um die Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo-30-Zone zu schaffen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine