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Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in der Straße Alter Zollweg zwischen Berner Straße und Arnswalder Straße und Aufbringen des Piktogramms Fahradverkehr auf der Fahrbahn des im Alten Zollweg Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.06.2021
Sachverhalt

 

In der Straße Alter Zollweg gilt durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Jedoch ist die Fahrbahn im Abschnitt von der Berner Straße bis zur Arnswalder Straße untermaßig, die Gehwege sind sehr schmal und nicht ordentlich befestigt, Radverkehrsanlagen sind hier gar keine vorhanden.

Wie die Beschädigungen an den Bordsteinen zeigen, kommt es häufig dazu, dass Kfz auf den Gehweg ausweichen. Zudem nutzen Fahrradfahrer häufig unerlaubt den Gehweg.

 

In der Gesamtbetrachtung ist für die Verkehrssicherheit im Alten Zollweg ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme erforderlich. Hierzu muss der Autoverkehr an dieser Stelle einen größeren Beitrag als bislang leisten, um die Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer zu reduzieren und das Fahrradfahren auf der Fahrbahn attraktiver zu gestalten, jedenfalls solange die Straße an dieser Stelle nicht behutsam bedarfsgerecht ausgebaut wurde.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Polizei als Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob angesichts des unzureichenden Ausbauzustands des Alten Zollwegs zwischen Berner Straße und Arnswalder Straße und des hier vorhandenen Verkehrsaufkommens in diesem Abschnitt die Kriterien für die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke erfüllt sind.
     
  2. Die Polizei als Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Alten Zollweg, da wo der Radverkehr im Mischverkehr zulässig ist, das Piktogramm für Radverkehr auf der Fahrbahn aufgebracht werden kann. (siehe Elbchaussee)

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n