Ein Stadtteilgesundheitszentrum in Jenfeld? Auskunftsersuchen vom 29.09.2022
Letzte Beratung: 28.11.2022 Ausschuss für Soziales Ö 9.3
Die Bezirksversammlung hatte sich im September 2020 für ein interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum in Jenfeld ausgesprochen (Drs. 21-0747). Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hatte im Januar 2020 die Förderrichtlinie dafür in Kraft gesetzt. Hintergrund war das gute Beispiel Poliklinik Veddel mit Arztpraxis, Sozial- und Rechtsberatung, einer Hebamme und psychotherapeutischer Beratung unter einem Dach. Die Richtlinie sollte gemeinnützige Träger fördern, die sich mit einem Gesamtkonzept und der Anbindung einer Arztpraxis bewerben konnten. Als Förderung vorgesehen waren 100.000 Euro jährlich über drei Jahre sowie eine Unterstützung des Projektes durch die Sozialbehörde mit einer halben Stelle für Sozial-beratung. Im Sozialausschuss wurde damals der Ort und die Richtlinie von einem Referenten der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erläutert (Drs. 21-0756 und Drs. 21-1921). Jenfeld sei als Stadtteil aufgrund von sozialen Benachteiligungen, gesundheitlich höheren Belastungen und ärztlicher Unterversorgung geeignet. Eine Umsetzung des Beschlusses, d. h. die Herstellung eines interdisziplinären Stadtteil-gesundheitszentrums Jenfeld, ist jedoch nicht erfolgt. Soweit bekannt konnte kein Träger gefunden werden. Trotz des Förderprogramms für eine gewisse Zeit, konnte scheinbar kein Arzt bzw. keine Ärztin dafür gewonnen werden. Mit dieser Anfrage möchten wir Klarheit darüber gewinnen und konkrete Ergebnisse erfahren. Ferner möchten wir anfragen, ob es weitere Planungen für ein neues evtl. attraktiveres Förderprogramm gibt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 11.11.2022
Die zuständige Fachbehörde hat bereits mit den Drs. 22/1489, 22/1834, 22/5558, 22/6088, 22/7054, 22/9093, 22/9248 und 22/9370 ausführlich zu Lokalen Gesundheitszentren (LGZ) berichtet.
Dies vorausgeschickt nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Aus Jenfeld bzw. für ein LGZ in Jenfeld sind keine Anträge eingereicht worden.
Siehe Drs. 22/7054.
Siehe Drs. 22/7054.
Die Antragsfrist lief gemäß Nr. 4 LGZ-Förderrichtlinie (Amtl. Anz. 2019, S. 1761) am 31.12.2021 aus. Die Förderung eines LGZ in Jenfeld im Rahmen der aktuellen Richtlinie ist damit nicht möglich. Jedoch könnten sich aus den aktuellen Plänen des Bundes zur Finanzierung von Gesundheitskiosken neue Perspektiven auch für ein LGZ in Jenfeld ergeben. Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Fachbehörde auch weitere Initiativen unterstützen und entsprechende Konzepte bewerten. Im Übrigen siehe Drs. 22/7054.
Siehe Drs. 22/9248.
Siehe Antwort zu 1.b.
Siehe 22/9248.
Das ist nicht geplant.
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