21-1921

Für ein interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum in Jenfeld Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0747)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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26.10.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksamtsleitung und die zuständige Fachbehörde werden – die Drucksache 21-0658

ersetzend – aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch im Bezirk Wandsbek, vorzugsweise

in Jenfeld, ein neues interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum entsteht.

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nimmt zur Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Konkreter Zweck der Förderung durch die ab 01.01.2020 in Kraft tretende neue Richtlinie zur Förderung lokaler Gesundheitszentren ist der Betrieb eines lokalen Gesundheitszentrums in den Stadtteilen, die nach dem „Sozial Monitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ in Hamburg einen „niedrigen“ und „sehr niedrigen“ Statusindex aufweisen. Bei diesen Gebieten handelt es sich um Areale mit zu vermutenden und gehäuften sozialen Benachteiligungen und Problemlagen mit der damit häufig verbundenen gesundheitlich höheren Belastung. Angestrebt wird eine gleichmäßige Verteilung über alle Bezirke.

 

Hiernach weist der Stadtteil Jenfeld Gebiete mit einem teilweise sehr niedrigen Statusindex und negativem Dynamikindex auf. Die soziale Lage ist eher schlecht und die Krankheitsdichte ist höher als in anderen Stadtteilen. Die lokale Versorgungsdichte mit Ärzten und Ärztinnen ist in Jenfeld zudem niedriger als in anderen Stadtteilen.

 

Jenfeld gehört damit grundsätzlich zu den Stadtteilen, für die die neue Förderrichtlinie-LGZ der BGV umgesetzt werden könnte und eine Förderung erstrebenswert ist. Voraussetzung ist, dass ein gemeinnütziger Träger einen Antrag stellt und ein umsetzungsfähiges Konzept, das die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt, bei der BGV einreicht.

 

Die BGV und das Bezirksamt Wandsbek sind hierzu im Gespräch.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n