21-0756

Förderrichtlinie der BGV zur Förderung lokaler Gesundheitszentren

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine Förderrichtlinie zur Förderung lokaler Gesundheitszentren in der Stadt Hamburg erlassen, welche zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Danach fördert die BGV bis zu sieben Lokale Gesundheitszentren (LGZ), die folgende Ziele erreichen sollen:

  • Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in sozial und gesundheitlich belasteten Quartieren,
     
  • rderung von sektorenübergreifenden Versorgungsansätzen zur Verbesserung der

Patientenversorgung,
 

  • Verbesserung der Patientenorientierung durch lokal organisierte Zentren,
     
  • rderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von lokalen Beratungsstrukturen,
     
  • rderung von sozialer Querschnitts-/Primärberatung zur Verbesserung der sozialen

Situation.

 

Konkreter Zweck der Förderung ist der Betrieb von Lokalen Gesundheitszentren in den Stadtteilen, die nach dem „Sozial Monitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ in Hamburg einen „niedrigen“ und „sehr niedrigen“ Statusindex aufweisen.

Zuwendungsanträge müssen bis zum 31.12.2021 gestellt sein. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung. Die Förderung beinhaltet eine maximale monetäre Teil-Förderung je LGZ von € 100.000  pro Jahr. Zusätzlich kann je Lokales Gesundheitszentrum anteilig eine 0,5 EG 9-Stelle für die Durchführung sozialer Beratungen gefördert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.