Förderrichtlinie der BGV zur Förderung lokaler Gesundheitszentren
Sachverhalt
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine Förderrichtlinie zur Förderung lokaler Gesundheitszentren in der Stadt Hamburg erlassen, welche zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Danach fördert die BGV bis zu sieben Lokale Gesundheitszentren (LGZ), die folgende Ziele erreichen sollen:
Patientenversorgung,
Situation.
Konkreter Zweck der Förderung ist der Betrieb von Lokalen Gesundheitszentren in den Stadtteilen, die nach dem „Sozial Monitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ in Hamburg einen „niedrigen“ und „sehr niedrigen“ Statusindex aufweisen.
Zuwendungsanträge müssen bis zum 31.12.2021 gestellt sein. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Bewilligung. Die Förderung beinhaltet eine maximale monetäre Teil-Förderung je LGZ von € 100.000 pro Jahr. Zusätzlich kann je Lokales Gesundheitszentrum anteilig eine 0,5 EG 9-Stelle für die Durchführung sozialer Beratungen gefördert werden.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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