Ein Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gibt mit Hilfe einer Präsentation zu den Flächen Volksinitiative „Neubaumieten auf städtischem Grund“ einen Sachstandsbericht zur laufenden Umsetzung ab:
Die Präsentation ist der Drucksache 21-3747 beigefügt.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Stolzenburg ergänzt, dass ein erstes Sondierungsgespräch bereits mit dem Bezirk geführt worden sei. Es stelle sich jedoch die Frage, in wie weit die gelisteten Flächen überhaupt, in welcher Konzeption und für wie viele Wohneinheiten geeignet seien, um dem Modell dann folgen zu können. Diese Prüfungen stünden noch aus und die Frage, wie die städtischen Flächen entwickelt werden könnten, werde gemeinsam mit dem Bezirk geklärt.
Herr Lied nimmt Bezug auf vorangegangene Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und geht auf die Besonderheiten (Naturschutzgebiete, Gewerbegebiet, Grünzüge) des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 (NF 67) „Fischbeker Reethen“ ein. Er weist auf die Stadtrandlage des Gebiets mit S-Bahn-Anschluss hin, die prädestiniert für eine Stadtentwicklung mit Wohnbebauung sei.
Eine Vertreterin von WRS Architekten und Stadtplaner zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans NF 67 auf und geht kurz auf den Funktionsplan ein. Sie weist darauf hin, dass im Norden des Gebietes, nördlich der Bahnlinie neben landwirtschaftlichen Flächen auch Maßnahmenflächen aufgenommen worden seien. Somit gelänge es, einen verträglichen Übergang zum EU-Vogelschutzgebiet mit einer Kombination aus Bestand landwirtschaftlicher Nutzung und Ausgleichsflächen zu schaffen. Sie stellt anschließend mit Hilfe einer Präsentation das Nutzungskonzept – wie es sich in den Bebauungsplan überträgt – vor.
Arten der Nutzung
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft (Maßnahmenflächen)
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Flächen für Bahnanlagen
Bestandsbezogene Übernahme der Flächen der Deutschen Bahn (DB)
Versorgungsflächen
Öffentliche und private Grünflächen
Flächen für Sportanlagen
Flächen für die Wasserwirtschaft
Flächen für Starkregenvorsorge
Ergänzend:
Kennzeichnung von Flächen für die vorgesehene oberirdische Oberflächenentwässerung (insbesondere im Blau-Grünen-Band)
Gewerbeflächen
Urbane Nutzung
Allgemeine Wohngebiete
Flächen für Gemeinbedarf
Versorgung des Gebiets und der umliegenden Quartiere mit sozialer Infrastruktur
Anschließend erläutert sie den Stand zur Trägerbeteiligung und zeigt die Änderungen in der Planzeichnung zur erneuten Trägerbeteiligung (Folie 19 und 20) wie folgt auf:
Weiterhin stellt die Vertreterin von WRS Architekten und Stadtplaner die Änderungen in der Planzeichnung seit der erneuten Trägerbeteiligung vor:
(Auf den Folien 22 bis 25 wird anhand von Karten der Stand zur erneuten Trägerbeteiligung dem Stand von heute gegenübergestellt)
(Siehe Planzeichnungen Seite 21 -26 der Präsentation)
Bei der Abwägung habe man sich im Wesentlichen mit nachfolgenden Punkten befasst:
Es bestehe ein Defizit an Hallen- und Freibädern in Neugraben Fischbek und Neu Wulmstorf. Dem solle durch eine planungsrechtliche Option für ein interkommunales Hallen- und Freibad entgegengewirkt werden. Es sei eine Standortuntersuchung durchgeführt worden, wo in Neugraben-Fischbek ein interkommunales Hallen und Freibad entstehen könnte. Als Vorzugsfläche sei eine Fläche im Nordosten des Plangebietes am Rande des Gewerbegebiets identifiziert worden. Die Standortwahl sei aufgrund der Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Fischbek und dem Abstand zur Wohnbebauung sowie wegen des Flächenzuschnitts erfolgt.
Der Standort der Schule sei aus dem Bereich des Gewerbegebiets in den Eingangsbereich des Bebauungsplangebietes im Westen verlagert worden. Dadurch sei eine bessere Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit und Nähe zu den Sportflächen erzielt worden. Es sei zunächst eine GRZ 0,5 und eine Gebäudehöhe von 17 Metern festgesetzt worden, um eine gewisse Planungsoffenheit im Hinblick auf den geplanten hochbaulichen Wettbewerb für die Schule zu belassen. Dieses spiegele sich auch an den großzügigen Baugrenzen wider.
Dieses soziale Zentrum an der Grundschule Ohrnsweg sichere die Versorgung der Bevölkerung in Sandbek und Neugraben Fischbek 67 mit unterschiedlichen Gemeinbedarfseinrichtungen und sei eine Weiterentwicklung des heutigen Standortes. Das neue Quartierszentrum (u.a. mit Quartiershaus, Kitaeinrichtungen) werde planungsrechtlich gesichert, so dass die Planungsziele verwirklich werden können.
Es sei eine zweite Quartiersgarage im WA 3 hinzugekommen, die dazu führe, dass im WA 3 die Versiegelung reduziert werden könne durch Ausschluss von Stellplätzen im Erdgeschoss im WA 3 Ost und West. Damit werde auch die Mobilitätswende an der Stelle berücksichtigt.
Im zentralen Bereich (d. h. um den Fischbeker Teich) sei das Ziel eine lebendige Quartiersmitte zu entwickeln und Einzelhandel zu etablieren. Eine Schwächung der umliegenden Zentren (insbesondere Zentrum Neugraben) sei nicht zu erwarten. Dazu gebe es ein Einzelhandelsgutachten, in dem eine genaue Untersuchungen erfolgt sei. Die Verortung der möglichen Einzelhandelsnutzungen sei in den Bebauungsplanentwurf übertragen worden.
Herr Alpheus erläutert die Belange von Natur und Landschaft und erinnert an seine Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses vom 08.05.2023 (Drs. 21-2982)
Wesentlich vor der Entwicklung des Plangebietes sei gewesen, dass durch eine Verträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Vereinbarkeit der Planungsinhalte mit den Schutzzielen des Natur- und EU-Vogelschutzgebietes Moorgürtel belegt werden sollte. In diesem Kontext seien sämtliche (baulichen) Vorhaben des Raumes umfänglich und kumulativ (sich in ihren Auswirkungen ergänzend) betrachtet worden. Die Verträglichkeitsprüfung habe diese Vereinbarkeit mit den Naturschutzzielen belegt, wenn bestimmte (Schutz) Maßnahmen festgelegt und additiv in vollem Umfang umgesetzt würden. Um diese erforderliche Verbindlichkeit zu gewährleisten, seien diese Maßnahmen vollumfänglich im Bebauungsplanverfahren verankert worden.
In Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) seien sehr umfänglich in 2016 bis 2018 die erforderlichen faunistischen und floristischen Kartierungen durchgeführt worden. In den Jahren 2021 bis 2022 seien einige Kartierungen für bestimmte Aspekte von Fauna und Flora auf Grund der zwischenzeitlich erfolgten Vegetationsveränderungen (Brachestadien auf unbewirtschafteten Ackerflächen) aktualisiert worden. Dabei wurden die Brutvögel, die Fledermäuse und eine einzelne Insektenart sowie mögliche gesetzlich geschützte Biotopstrukturen nachkartiert und überprüft.
Er geht auf die im Gebiet wichtigen Boden- und (Grund)Wasserverhältnisse (Wasserschutzzone 3 des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch Harburger Berge) ein und zeigt die topografischen Verhältnisse mit den jeweiligen Grundwasserflurabständen im Plangebiet auf. Die Fläche östlich des ehemaligen Panzerverladegleises im Nordosten des Plangebietes mit einer Größe von ca. 5,5 ha habe die geringsten Flurabstände, teilweise komme es auch zu Aussickerungen von Grundwasser. Wegen der noch vorhandenen wertvollen Moorböden könnten dort keine baulichen Entwicklungen erfolgen. Folgerichtig werde dieser Bereich als künftig zu entwickelndem Bruchwalde in seiner wertvollen Ausprägung für den Boden- und Wasserhaushalt gesichert. Aufgrund der überwiegend geringen Flurabstände werde im Plangebiet aus Gründen des Grundwasserschutzes weitgehend ein Ausschluss von Tiefgaragen und Kellergeschossen festgesetzt, um so Eingriffe in das Grundwasser und dessen Freilegung zu verhindern. Bei der Oberflächenentwässerung würden ebenfalls bestimmte Schutzvorkehrungen gegenüber dem Schutz des Grundwassers angewendet (z. B. Vorreinigung belasteten Oberflächenwasser und Versickerung unbelasteten Oberflächenwassers für eine weitere Grundwasseranreicherung).
Hervorzuheben sei der durch das Planverfahren vorbereitete erhebliche und nachhaltige Eingriff in Natur und Landschaft mit nachfolgenden Auswirkungen:
Diese vier genannten Eingriffe gelte es zu beachten, zu bewerten und auszugleichen. Im südlichen Bereich des Plangebietes gebe es waldartige Bestände, die im Südosten überwiegend erhalten blieben, aber durch die beiden Haupterschließungen und einige Baufelder jedoch teilweise zerstört würden. Diese vereinzelten Baucluster in den Waldflächen und die erschließungsbedingten Waldverluste lösten einen entsprechenden Waldersatz aus. Hierzu seien frühzeitig mit der forstwirtschaftlichen Fachbehörde Abstimmungen geführt worden. Der Eingriff in die waldartigen Strukturen werde in den Bruchwaldflächen im Nordosten des Plangebietes kompensiert, da es dort bereits Anfänge einer waldartigen Gehölzentwicklung gebe. Die Landeswaldbehörde habe dieser Art des Waldersatzes zugestimmt. Diese Fläche werde künftig mit 30 % des Flächenanteils mit entsprechenden Gehölzarten initial bepflanzt. Damit werde dem Waldersatz an dieser Stelle und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausreichend genüge getan.
Ein weiterer Aspekt sei das Thema des besonderen Artenschutzes von Tieren und Pflanzen. Für bestimmte Vogelarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze, Wachtelkönig) und Fledermäuse gebe es einen Anspruch auf die Schaffung eines frühzeitigen, vorgezogenen Ausgleichs, um für die Tiere rechtzeitig vor dem Eingriff in den Landschaftsraum einen neuen besiedelbaren und räumlich erreichbaren Lebensraum zu schaffen und damit dem Verlust einzelner Brutreviere der genannten Vogelarten und wichtiger Lebensraumstrukturen für Fledermäuse vorzubeugen. Weiterhin sei Ersatz für die betroffenen gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit§ 14 HmbBNatSchG (z. B. Trockenrasen, Ginstergebüsch) im Bereich der ehemaligen Panzerverladeanalgen) vorzusehen.
Dieses Bündel an naturschutzfachlichen Maßnahmen hätte auch positive und aufwertende Auswirkungen hinsichtlich der Beurteilung des Eingriffs in den Naturhaushalt gemäß Hamburger Staatsrätepapier. Diese quantitativ/qualitative Betrachtung stellt für sämtliche Flächen im Plangebiet die Bestandwerte der unterschiedlich ausgeprägten Flächen den zukünftigen Planungswerten gegenüber. Die so erstellte zusammengefasste Ausgleichs- und Eingriffsbilanzierung gemäß Staatsrätepapier belegt, dass die Eingriffe und Defizite in den Naturhaushalt unter allen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gesichtspunkten vollständig kompensiert werden.
Herr Alpheus geht auf die Lage der Ausgleichsflächen ein. 16,6 ha befänden sich innerhalb und. 62,8 ha außerhalb des Geltungsbereichs des Plangebietes, davon etwa die Hälfte in den Nachbargemeinden (z. B. Neu Wulmstorf, Ovelgönne sowie teilweise im Landkreis Stade). Damit sei gewährleistet, dass auch im Plangebiet verdrängte Tierarten alle Ausgleichsquartiere innerhalb dieses zusammenhängenden großräumigen und barrierefreien Lebensraumkomplexes erreichen können.
Für den bereits erwähnten Trockenrasen und die Ginstergebüsche würde die benötigte 0,6 ha große Ausgleichsfläche in der Gemeinde Tostedt entwickelt.
Auf der Folie 38 der Präsentation sind die vorgezogenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes markiert.
Abschließend erläutert Herr Alpheus die Inhalte der erneuten Behördenbeteiligung im Mai/Juni 2023 und weist auf die weiterhin ablehnende Stellungnahme der Naturschutzverbände - insbesondere zu dem Biotopverbund und zu der Vereinbarkeit mit den benachbarten Schutzgebieten- hin. Da die Ausgestaltung des Biotopverbunds in Abstimmung mit der BUKEA erfolgt sei, ist dieser Belang aus Sicht des Plangebers in ausreichender Form auch genüge getan. Dies gilt ebenso gegenüber den vorgezogenen CEF-Maßnahmen, die stark kritisiert worden seien. Gleichwohl deutet sich eine juristische Überprüfung des Planverfahrens durch die Verbände an.
Die Vertreterin von WSR Architekten und Stadtplaner greift die wasserrechtlichen Belange auf und geht insbesondere auf die nachfolgenden Themen wie folgt ein:
(Seite 42)
Für den Fall eines Starkregens schütze die Retentionsfläche Kleingarten vor einer Überflutung (Extrem Regen Tn>300).
Oberirdische Rückhaltung und Versickerung
Regelung durch ein eigenes Planverfahren. Um eine mögliche Trassierung nördlich der Bahnlinie zu gewährleisten, werde für den potentiellen Korridor in dem Bebauungsplanverfahren 67 ein 10 Meter breiter Streifen als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt.
Zugunsten der beidseitig gesetzlich geschützten Biotope entfalle die Kommunaltrasse und es werde ausschließlich ein Fuß- und Radweg ausgebildet. Der HVV habe eine neue Trassenführung entwickelt und es werde eine neue Buslinie in das Plangebiet hinein eingesetzt.
Herstellung für eine temporäre Abstellmöglichkeit für Busse, um den Busfahrern eine Pause zu ermöglichen.
Die Vertreterin von WSR Architekten und Stadtplaner weist noch auf die bestehenden Parallelverfahren hin.
Änderung Flächennutzungsplan
Änderung Landschaftsprogramm
Änderung Landschaftsprogramm – Arten- und Biotopschutz
Herr Rook gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren. (Siehe Folie 57 der Präsentation)
Die Präsentation ist der Drucksache 20-1173.21 angefügt.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Ergänzungspflanzungen würden mit großkronigen Bäumen vorgenommen.
Die im Norden gelegene landwirtschaftliche und für Ausgleich vorgesehene Fläche werde extensiv bewirtschaftet und eigne sich sehr gut als Habitat / Brutstelle für die Feldlerche. Die bereits angelegte Streuobstwiese sei explizit als Teillebensraum für die Wiesenschafstelze angelegt worden.
Auf Nachfrage teilt Herr Lied mit, dass der Bezirk und Neu Wulmstorf im engen Austausch zum Thema Kombibad stünden. Geplant sei, gemeinsam einen letter of intent zu unterzeichnen. Das auch für Sport zuständige Fachamt Sozialraummanagement sei in intensivem Austausch mit Bäderland, um die Bedarfsstudie nochmals zu überprüfen und welche Voraussetzungen Seitens der BUKEA erwartet werden.
Herr Rook ergänzt, dass die Gutachten angepasst worden seien und die Grundvoraussetzungen für den Bebauungsplan geschaffen wurden.
Herr Schönherr zeigt anhand einer Karte die vorgesehene soziale Infrastruktur für den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) auf.
Entlang des Blau-Grünen-Bandes seien Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und auf das Quartier verteilt vier Kindertagesstätten geplant. Das Quartierszentrum bestehe seit längerem und solle erweitert werden. Bereits errichtet worden sei im Zuge der Quartiersentwicklung Fischbeker Reethen und dem Rahmenprogramm integrierte Stadtentwicklung RISE das Quartiershaus. Für die Standorte der Kitas und der Schule sei ein Rahmenprogramm entwickelt worden, das planungsrechtlich gesichert werde. Weiterhin sei ein Schulneubau und ein Haus der Jugend sowie ein Regionalsportplatz beabsichtigt. Darüber hinaus eine Kleingartenanlage, Bushaltestellen, Mobilpunkte und das zentrale Nahversorgungszentrum.
Die Karte ist der Drucksache 21-1759 angehängt. Ausführungen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.06.2023 können unter der Drucksache 21-2981 eingesehen werden.
Herr Lied geht auf den Inhalt des Antrages ein und teilt mit, dass sich mit der Herstellung von individuell geplanten Reihenhäusern eine größere Vielfalt von Bewohnern mit unterschiedlichen Ansprüchen des Wohnens in dem Wohngebiet ansiedeln könnte. Mit diesem Angebot würde auch eine Qualitätsverbesserung des Quartiers erzielt.
Er zeigt die historische raumsparende Bauweise des individuellen Reihenhausbaus in unterschiedlichen Städten auf, für die es seit langer Zeit in Hamburg keine Angebote gegeben habe. Erste Ansätze gebe es in der „Jenfelder Au“. Diese auf schmalster Parzelle durchgeführte Bauart, sei an der einen oder anderen Stelle auch für Harburg vorstellbar.
Eine Vertreterin der IBA teilt mit, dass individueller Reihenhausbaus auf der Fläche der ehemaligen Frauenklinik Finkenau in Hamburg realisiert worden sei. Dieses Projekt sei für Baugemeinschaften mit selbst gewählten Architekten vergeben worden. Das halte sie für richtig, mit einem gemeinsamen Entwickler zu arbeiten, da die Realisierung bei einem solchen Projekt ansonsten sehr schwierig sei. Letztendlich könnten die Entwürfe jedoch individualisiert auf die Bedürfnisse der Bauherren abgestimmt werden. An diesem Ort in Hamburg habe das Projekt funktioniert. Vermutlich würden die IBA mit solchen Überlegungen in enger Abstimmung auch in NF 67 in die Vermarktung gehen.
Für Außenleuchten im Plangebiet gelte:
Herr Stolzenburg kündigt den 2. Harburger Baugemeinschaftstag am 12.04.2024 an und verteilt an die Ausschussmitglieder Flyer.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.