Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.04.2024

Ö 1 - 21-3747

Einigung mit der Volksinitiative "Neubaumieten auf städtischem Grund - für immer günstig! ... " (Bürgerschafts-Drs. 22-9845)

Ein Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gibt mit Hilfe einer Präsentation zu den Flächen Volksinitiative „Neubaumieten auf städtischem Grund“ einen Sachstandsbericht zur laufenden Umsetzung ab:

 

Die Präsentation ist der Drucksache 21-3747 beigefügt.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Realistische Flächenverfügbarkeit seien die Flächen, die aktuell in den Datenbanken (bezirkliches Wohnungsbauprogramm) enthalten seien. Insofern seien die Konflikte mit dem Grünflächenerhalt strategischer Art zunächst ausgeräumt, da es sich um geeignete Wohnbauflächen handele. Dazu, ob insgesamt die Anzahl der Flächen ausreichen werde, könne keine Aussage getroffen werden. Es gebe jedoch einen guten Überblick für die nächsten 3 -5 Jahre. Danach werde es schwieriger werden, die Zahlen einzuhalten.
  • Wie groß die Resonanz auf die Möglichkeit des Erbbaurechts ist, könne erst nach dem Pilotausschreibungsverfahren ausgesagt werden.

 

Herr Stolzenburg ergänzt, dass ein erstes Sondierungsgespräch bereits mit dem Bezirk geführt worden sei. Es stelle sich jedoch die Frage, in wie weit die gelisteten Flächen überhaupt, in welcher Konzeption und für wie viele Wohneinheiten geeignet seien, um dem Modell dann folgen zu können. Diese Prüfungen stünden noch aus und die Frage, wie die städtischen Flächen entwickelt werden könnten, werde gemeinsam mit dem Bezirk geklärt.

Ö 2 - 20-1173.21

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 - Berichterstattung

Herr Lied nimmt Bezug auf vorangegangene Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und geht auf die Besonderheiten (Naturschutzgebiete, Gewerbegebiet, Grünzüge) des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 (NF 67)Fischbeker Reethen“ ein. Er weist auf die Stadtrandlage des Gebiets mit S-Bahn-Anschluss hin, die prädestiniert für eine Stadtentwicklung mit Wohnbebauung sei.

 

Eine Vertreterin von WRS Architekten und Stadtplaner zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans NF 67 auf und geht kurz auf den Funktionsplan ein. Sie weist darauf hin, dass im Norden des Gebietes, nördlich der Bahnlinie neben landwirtschaftlichen Flächen auch Maßnahmenfchen aufgenommen worden seien. Somit gelänge es, einen verträglichen Übergang zum EU-Vogelschutzgebiet mit einer Kombination aus Bestand landwirtschaftlicher Nutzung und Ausgleichsflächen zu schaffen. Sie stellt anschließend mit Hilfe einer Präsentation das Nutzungskonzept wie es sich in den Bebauungsplan überträgt vor.

 

Arten der Nutzung

 

Flächen für die Landwirtschaft

  • Bestandsbezogene Festsetzung
  • In Kombination mit den Maßnahmenflächen entstehe eine Pufferfunktion zwischen dem EU-Vogelschutzgebiet und den Fischbeker Reethen

 

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft (Maßnahmenflächen)

  • Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
  • Bestandssicherung vorhandener Biotope

 

Öffentliche Straßenverkehrsflächen

  • Grundlage: Erschließungskonzept
  • Haupterschließung über zwei Knotenpunkte an der B 73

 

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

  • Verbindungen von übergeordnetem Interesse
  • Fischbeker Teich

 

Flächen für Bahnanlagen

Bestandsbezogene Übernahme der Flächen der Deutschen Bahn (DB)

 

Versorgungsflächen

  • Pumpwerk zur Sicherung der Abwasserbeseitigung

 

Öffentliche und private Grünflächen

  • Sicherung und Vernetzung von wertvoller Gehölzbestände
  • Sicherung und Schaffung von Biotopvernetzung
  • Klimarelevante Funktion
  • Lenkung der Erholungsfunktion, hochwertiges Freiraumsystem

 

Flächen für Sportanlagen

  • Deckung der Sportraumbedarfe

 

Flächen für die Wasserwirtschaft

  • Sicherung und Ausbau vorhandener Gewässer
  • Vogelschutzgraben zum Schutz des EU-Vogelschutzgebietes

 

Flächen für Starkregenvorsorge

  • Resilienz gegenüber klimatischen Extremereignissen

 

Ergänzend:

Kennzeichnung von Flächen für die vorgesehene oberirdische Oberflächenentwässerung (insbesondere im Blau-Grünen-Band)

 

Gewerbeflächen

  • Schwerpunkt: kleinere und mittlere arbeitsplatzintensive Gewerbebetriebe (z. B. Handwerksbetriebe, wissensbasierte Gewerbe)
  • glichkeiten für Werkverkauf
  • Option für ein Kombibad
  • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

 

Urbane Nutzung

  • Belebter, urbaner Bereich zwischen Fischbeker Teich und Gründerstraße
  • Vermittlung zwischen Wohnen und Gewerbe
  • Entwicklung eines Nahversorgungszentrums
  • Entwicklung eine Quartierseingangs am westlichen Knotenpunkt

 

Allgemeine Wohngebiete

  • Befriedung der Nachfrage an Wohnraum in den Randlagen Hamburgs
  • Entwicklung besonderer Wohnformen
  • Entwicklung von ca. 2.300 Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel- Reihen- und Mehrfamilienhäusern
  • Sicherung des Bestandes

 

Flächen für Gemeinbedarf

Versorgung des Gebiets und der umliegenden Quartiere mit sozialer Infrastruktur

  • Stadtteilschule
  • Kitas
  • Quartierszentrum Ohrnsweg

 

Anschließend erläutert sie den Stand zur Trägerbeteiligung und zeigt die Änderungen in der Planzeichnung zur erneuten Trägerbeteiligung (Folie 19 und 20) wie folgt auf:

 

  1. Ergänzung von Wasserflächen (Gräben im Norden, Retentions- und Reinigungsgraben an der Panzerrampe
  2. Entfall einer möglichen Trasse des bezirklichen Radschnellwegs (stattdessen eigenes Bebauungsplanverfahren)
  3. Ergänzung eines Pumpwerks
  4. Entfall WA zugunsten von Dauerkleingärten
  5. Festsetzung Bypass Gewerbe mit Überliegerplätzen für öffentliche Straßenverkehrsfläche
  6. Entfall der Kommunaltrasse (inkl. Busverkehr) zugunsten eines reinen Fuß- und Radwegs
  7. Verlegung Schulstandort
  8. Anpassung Baufenster, Platz- und Spielflächen am Ohrnsweg
  9. Festsetzung Voßdrift als öffentliche Straßenverkehrsfläche

 

Weiterhin stellt die Vertreterin von WRS Architekten und Stadtplaner die Änderungen in der Planzeichnung seit der erneuten Trägerbeteiligung vor:

(Auf den Folien 22 bis 25 wird anhand von Karten der Stand zur erneuten Trägerbeteiligung dem Stand von heute gegenübergestellt)

 

  1. Festsetzung der Fläche zur Starkregenvorsorge
  2. Anpassung der Baugrenzen im MU 1
  3. Anpassung der Geschossigkeit im mittleren Baufeld zu Schaffung einer zweiten Quartiersgarage, dafür Entfall der Hofbebauung in den seitlichen Baufeldern
  4. Festsetzung des Sportplatzes als Fläche für Sportanlagen

 

(Siehe Planzeichnungen Seite 21 -26 der Präsentation)

 

Bei der Abwägung habe man sich im Wesentlichen mit nachfolgenden Punkten befasst:

 

  • Städtebauliche Belange
    • Kombibad

Es bestehe ein Defizit an Hallen- und Freibädern in Neugraben Fischbek und Neu Wulmstorf. Dem solle durch eine planungsrechtliche Option r ein interkommunales Hallen- und Freibad entgegengewirkt werden. Es sei eine Standortuntersuchung durchgeführt worden, wo in Neugraben-Fischbek ein interkommunales Hallen und Freibad entstehen könnte. Als Vorzugsfläche sei eine Fläche im Nordosten des Plangebietes am Rande des Gewerbegebiets identifiziert worden. Die Standortwahl sei aufgrund der Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Fischbek und dem Abstand zur Wohnbebauung sowie wegen des Flächenzuschnitts erfolgt.

  • Schule

Der Standort der Schule sei aus dem Bereich des Gewerbegebiets in den Eingangsbereich des Bebauungsplangebietes im Westen verlagert worden. Dadurch sei eine bessere Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit undhe zu den Sportflächen erzielt worden. Es sei zunächst eine GRZ 0,5 und eine Gebäudehöhe von 17 Metern festgesetzt worden, um eine gewisse Planungsoffenheit im Hinblick auf den geplanten hochbaulichen Wettbewerb für die Schule zu belassen. Dieses spiegele sich auch an den großgigen Baugrenzen wider.

  • Quartierszentrum Ohrnsweg

Dieses soziale Zentrum an der Grundschule Ohrnsweg sichere die Versorgung der Bevölkerung in Sandbek und Neugraben Fischbek 67 mit unterschiedlichen Gemeinbedarfseinrichtungen und sei eine Weiterentwicklung des heutigen Standortes. Das neue Quartierszentrum (u.a. mit Quartiershaus, Kitaeinrichtungen) werde planungsrechtlich gesichert, so dass die Planungsziele verwirklich werden können.

  • Quartiersgaragen

Es sei eine zweite Quartiersgarage im WA 3 hinzugekommen, die dazu führe, dass im WA 3 die Versiegelung reduziert werden könne durch Ausschluss von Stellplätzen im Erdgeschoss im WA 3 Ost und West. Damit werde auch die Mobilitätswende an der Stelle berücksichtigt.

  • Nahversorgungszentrum

Im zentralen Bereich (d. h. um den Fischbeker Teich) sei das Ziel eine lebendige Quartiersmitte zu entwickeln und Einzelhandel zu etablieren. Eine Schwächung der umliegenden Zentren (insbesondere Zentrum Neugraben) sei nicht zu erwarten. Dazu gebe es ein Einzelhandelsgutachten, in dem eine genaue Untersuchungen erfolgt sei. Die Verortung der möglichen Einzelhandelsnutzungen sei in den Bebauungsplanentwurf übertragen worden.

 

Herr Alpheus erläutert die Belange von Natur und Landschaft und erinnert an seine Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses vom 08.05.2023 (Drs. 21-2982)

 

Wesentlich vor der Entwicklung des Plangebietes sei gewesen, dass durch eine Verträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Vereinbarkeit der Planungsinhalte mit den Schutzzielen des Natur- und EU-Vogelschutzgebietes Moorgürtel belegt werden sollte. In diesem Kontext seienmtliche (baulichen) Vorhaben des Raumes umfänglich und kumulativ (sich in ihren Auswirkungen ergänzend) betrachtet worden. Die Verträglichkeitsprüfung habe diese Vereinbarkeit mit den Naturschutzzielen belegt, wenn bestimmte (Schutz) Maßnahmen festgelegt und additiv in vollem Umfang umgesetztrden. Um diese erforderliche Verbindlichkeit zu gewährleisten, seien diese Maßnahmen vollumfänglich im Bebauungsplanverfahren verankert worden.

 

In Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) seien sehr umfänglich in 2016 bis 2018 die erforderlichen faunistischen und floristischen Kartierungen durchgeführt worden. In den Jahren 2021 bis 2022 seien einige Kartierungen für bestimmte Aspekte von Fauna und Flora auf Grund der zwischenzeitlich erfolgten Vegetationsveränderungen (Brachestadien auf unbewirtschafteten Ackerflächen) aktualisiert worden. Dabei wurden die Brutvögel, die Fledermäuse und eine einzelne Insektenart sowie mögliche gesetzlich geschützte Biotopstrukturen nachkartiert und überprüft.

 

Er geht auf die im Gebiet wichtigen Boden- und (Grund)Wasserverhältnisse (Wasserschutzzone 3 des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch Harburger Berge) ein und zeigt die topografischen Verhältnisse mit den jeweiligen Grundwasserflurabständen im Plangebiet auf. Die Fläche östlich des ehemaligen Panzerverladegleises im Nordosten des Plangebietes mit einer Größe von ca. 5,5 ha habe die geringsten Flurabstände, teilweise komme es auch zu Aussickerungen von Grundwasser. Wegen der noch vorhandenen wertvollen Moorböden könnten dort keine baulichen Entwicklungen erfolgen. Folgerichtig werde dieser Bereich als künftig zu entwickelndem Bruchwalde in seiner wertvollen Ausprägung für den Boden- und Wasserhaushalt gesichert. Aufgrund der überwiegend geringen Flurabstände werde im Plangebiet aus Gründen des Grundwasserschutzes weitgehend ein Ausschluss von Tiefgaragen und Kellergeschossen festgesetzt, um so Eingriffe in das Grundwasser und dessen Freilegung zu verhindern. Bei der Oberflächenentwässerung würden ebenfalls bestimmte Schutzvorkehrungen gegenüber dem Schutz des Grundwassers angewendet (z. B. Vorreinigung belasteten Oberflächenwasser und Versickerung unbelasteten Oberflächenwassers für eine weitere Grundwasseranreicherung).

 

Hervorzuheben sei der durch das Planverfahren vorbereitete erhebliche und nachhaltige Eingriff in Natur und Landschaft mit nachfolgenden Auswirkungen:

 

  • Verlust von ca. 64,4 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
  • Auswirkungen durch versiegelungsbedingte Folgen für Boden- und Wasserhaushalt
  • Verlust und Beeinträchtigungen von Biotopen einschließlich waldartiger Strukturen und gesetzlich geschützter Biotoptypen gemäß § 30 BNatSchG
  • Verluste von (Teil)Lebensräumen für bestimmte besondere geschützte Tierarten wie z. B. Feldlerche, Wiesenschafstelze, Wachtelkönig und Fledermäuse

 

Diese vier genannten Eingriffe gelte es zu beachten, zu bewerten und auszugleichen. Im südlichen Bereich des Plangebietes gebe es waldartige Bestände, die im Südosten überwiegend erhalten blieben, aber durch die beiden Haupterschließungen und einige Baufelder jedoch teilweise zerstört würden. Diese vereinzelten Baucluster in den Waldflächen und die erschließungsbedingten Waldverluste lösten einen entsprechenden Waldersatz aus. Hierzu seien frühzeitig mit der forstwirtschaftlichen Fachbehörde Abstimmungen gehrt worden. Der Eingriff in die waldartigen Strukturen werde in den Bruchwaldflächen im Nordosten des Plangebietes kompensiert, da es dort bereits Anfänge einer waldartigen Gehölzentwicklung gebe. Die Landeswaldbehörde habe dieser Art des Waldersatzes zugestimmt. Diese Fläche werde künftig mit 30 % des Flächenanteils mit entsprechenden Gehölzarten initial bepflanzt. Damit werde dem Waldersatz an dieser Stelle und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausreichend genüge getan.

 

Ein weiterer Aspekt sei das Thema des besonderen Artenschutzes von Tieren und Pflanzen. Für bestimmte Vogelarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze, Wachtelkönig) und Fledermäuse gebe es einen Anspruch auf die Schaffung eines frühzeitigen, vorgezogenen Ausgleichs, um r die Tiere rechtzeitig vor dem Eingriff in den Landschaftsraum einen neuen besiedelbaren und räumlich erreichbaren Lebensraum zu schaffen und damit dem Verlust einzelner Brutreviere der genannten Vogelarten und wichtiger Lebensraumstrukturen für Fledermäuse vorzubeugen. Weiterhin sei Ersatz für die betroffenen gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit§ 14 HmbBNatSchG (z. B. Trockenrasen, Ginstergebüsch) im Bereich der ehemaligen Panzerverladeanalgen) vorzusehen.

 

Dieses Bündel an naturschutzfachlichen Maßnahmen hätte auch positive und aufwertende Auswirkungen hinsichtlich der Beurteilung des Eingriffs in den Naturhaushalt gemäß Hamburger Staatsrätepapier. Diese quantitativ/qualitative Betrachtung stellt für sämtliche Flächen im Plangebiet die Bestandwerte der unterschiedlich ausgeprägten Flächen den zukünftigen Planungswerten gegenüber. Die so erstellte zusammengefasste Ausgleichs- und Eingriffsbilanzierung gemäß Staatsrätepapier belegt, dass die Eingriffe und Defizite in den Naturhaushalt unter allen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gesichtspunkten vollständig kompensiert werden.

 

Herr Alpheus geht auf die Lage der Ausgleichsflächen ein. 16,6 ha befänden sich innerhalb und. 62,8 ha außerhalb des Geltungsbereichs des Plangebietes, davon etwa die Hälfte in den Nachbargemeinden (z. B. Neu Wulmstorf, Ovelgönne sowie teilweise im Landkreis Stade). Damit sei gewährleistet, dass auch im Plangebiet verdrängte Tierarten alle Ausgleichsquartiere innerhalb dieses zusammenhängenden großumigen und barrierefreien Lebensraumkomplexes erreichen können.

 

r den bereits erwähnten Trockenrasen und die Ginstergebüsche würde die benötigte 0,6 ha große Ausgleichsfläche in der Gemeinde Tostedt entwickelt.

 

Auf der Folie 38 der Präsentation sind die vorgezogenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes markiert.

 

  • CEF-Maßnahmen
    • Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
    • Berücksichtigung von Reifezeiten
  • Ranger-Stelle ausschließlich r das Gebiet NF 67
    • Schutz des Naturschutzgebietes Moorgürtel (z. B. Zaunelemente)
    • Überwachung der relevanten Bereiche zum Schutz der störungsempfindlichen Tierarten.
    • Hoheitliche Befugnisse
  • Bauphase
    • Gehölzrodungen, Vegetationsräumarbeiten und Gebäudeabrisse seien auf das Winterhalbjahr zu beschränken
    • Beleuchtung sei auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken zum Schutz des Naturschutzgebietes.
    • Verwendung von Insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln

 

Abschließend erläutert Herr Alpheus die Inhalte der erneuten Behördenbeteiligung im Mai/Juni 2023 und weist auf die weiterhin ablehnende Stellungnahme der Naturschutzverbände - insbesondere zu dem Biotopverbund und zu der Vereinbarkeit mit den benachbarten Schutzgebieten- hin. Da die Ausgestaltung des Biotopverbunds in Abstimmung mit der BUKEA erfolgt sei, ist dieser Belang aus Sicht des Plangebers in ausreichender Form auch genüge getan. Dies gilt ebenso gegenüber den vorgezogenen CEF-Maßnahmen, die stark kritisiert worden seien. Gleichwohl deutet sich eine juristische Überprüfung des Planverfahrens durch die Verbände an.

 

Die Vertreterin von WSR Architekten und Stadtplaner greift die wasserrechtlichen Belange auf und geht insbesondere auf die nachfolgenden Themen wie folgt ein:

 

  • Grundwasserschutz
    1. Ausschluss von Tiefgaragen und Kellergeschossen sowie anderen baulichen Maßnahmen, die in den Untergrund eingreifen
    2. Keller und Tiefgaragen ausnahmsweise zulässig, wenn zwischen dem prognostizierten höchsten Grundwasserstand und der Konstruktionsunterkante der Gebäude ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werde
  • Nachhaltiger Umgang mit Regenwasser
    1. Baufelder mit Schwerpunkt Versickerung und offener Regenrückhaltung. Die in Grün dargestellten Baufelder seien grundsätzlich in der Lage das Regenwasser die Baugebietes zu 100 % durch Versickerung aufzunehmen.

(Seite 42)

  1. Starkregenvorsorge (Seite 43)

r den Fall eines Starkregens schütze die Retentionsfläche Kleingarten vor einer Überflutung (Extrem Regen Tn>300).

Oberirdische Rückhaltung und Versickerung

  1. Notwasserwege (Seite 44)

 

  • Verkehrliche Belange
    1. Radschnellweg entlang der Bahnlinie

Regelung durch ein eigenes Planverfahren. Um eine mögliche Trassierung nördlich der Bahnlinie zu gewährleisten, werde für den potentiellen Korridor in dem Bebauungsplanverfahren 67 ein 10 Meter breiter Streifen als Fläche für die Landwirtschaft  berücksichtigt.

  1. Sandbeker Redder

Zugunsten der beidseitig gesetzlich geschützten Biotope entfalle die Kommunaltrasse und es werde ausschließlich ein Fuß- und Radweg ausgebildet. Der HVV habe eine neue Trassenführung entwickelt und es werde eine neue Buslinie in das Plangebiet hinein eingesetzt.

  1. Bypass Gewerbestraße mit Überliegerplätzen

Herstellung für eine temporäre Abstellmöglichkeit für Busse, um den Busfahrern eine Pause zu ermöglichen.

  1. Voßdrift
  • Die Voßdrift sei von der FHH erworben worden.
  • Entsprechend werde sie künftig als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt
  • Einzelbäume würden gesichert
  • Um Schleichverkehr zu verhindern und den ruhigen Wohncharakter der Straße zu wahren, werde künftig eine Anbindung an die Cuxhavener Straße nur noch für Fuß- und Radverkehr sowie Busse möglich sein (Poller). Die Erschließung erfolge über die Schulstraße.

 

Die Vertreterin von WSR Architekten und Stadtplaner weist noch auf die bestehenden Parallelverfahren hin.

 

Änderung Flächennutzungsplan

  • Änderung von Wohnbaufläche zu gewerblicher und gemischter Baufläche sowie Grünfläche
  • Änderung von Grünfläche zu Wohnbaufläche

 

Änderung Landschaftsprogramm

  • Änderung von Etagenwohnen zu Gewerbe/Industrie und Hafen sowie Naturnahe Landschaft, Parkanlage, Grünanlage (eingeschränkt nutzbar) und Grüne Wegeverbindungen
  • Änderung von Parkanlage mit Landschaftsschutzgebiet zu Kleingärten, Etagenwohnen und Gartenbezogenes Wohnen

 

Änderung Landschaftsprogramm Arten- und Biotopschutz

  • Änderung von Städtisch geprägter Bereich zu Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen
  • Änderung von Parkanlage zu sdtisch geprägtem Bereich
  • Änderung Grenze Landschaftsschutzgebiet
  • Ergänzung von Flächen des Biotopverbunds und wertvolle Einzelbiotope: Naturnahe Laubwaldreste
  • Verlagerung linearer Biotopverbund

 

Herr Rook gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren. (Siehe Folie 57 der Präsentation)

 

Die Präsentation ist der Drucksache 20-1173.21 angefügt.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Es sei eine Festsetzung getroffen worden, auf größeren Grundstücken großkronige und auf kleineren Grundstücken kleinkronige Bäume zu pflanzen. Auch für den Straßenraum gebe es Überlegungen für eine qualitativ hochwertige Bepflanzung, mit frühzeitiger Entwicklung eines Gründachs. Dies beträfe auch die Flächen der Parkanlagen und der Oberflächenentwässerung. In erster Linie würden vorhandene Bäume wie z. B. entlang der Rethenbek wenn möglich erhalten.

Ergänzungspflanzungen würden mit großkronigen Bäumen vorgenommen.

  • In den Gebieten MU 3 und MU 4 sei ausreichend Platz für Arztpraxen vorhanden. Entsprechende Vorgaben würden in der Vermarktung berücksichtigt.
  • r die Gehwege seien zum Schutz der Überhitzung in den Sommermonaten hellere Beläge vorgesehen. Für die Asphaltflächen müsste in der Ausführungsplanung geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verfügung stünden.
  • Einen neuen Sachstand zur Aussage des Berichterstatters in der Sitzung des Ausschusses vom 15.06.2023 (Drs. 21-2981) für eine mögliche Express-Buslinie von den Fischbeker Reethen direkt zum Neugrabener Bahnhof, gebe es nicht.
  • Bei den Ausgleichsflächen habe man sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf die stadteigenen Flächen konzentriert. Die Verkaufsbereitschaft privater landwirtschaftlicher Flächen sei in der Regel eher sehr gering.

Die im Norden gelegene landwirtschaftliche und für Ausgleich vorgesehene Fläche werde extensiv bewirtschaftet und eigne sich sehr gut als Habitat / Brutstelle für die Feldlerche. Die bereits angelegte Streuobstwiese sei explizit als Teillebensraum für die Wiesenschafstelze angelegt worden.

  • Mit der Erstellung des Bebauungsplans r den Radschnellweg mit einer möglichen Trasse aus der Alternativen Prüfungrdlich der Bahn - werde auch über eine direkte Anbindung für Fahrradfahrer aus dem Quartier Fischbeker Reethen nachgedacht. Es gebe grundsätzlich zwei Varianten. Entweder mit einer separaten Anbindung über die Gleise oder der vorhandene Tunnel an der S-Bahn-Station Fischbek werde aufgeweitet.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Lied mit, dass der Bezirk und Neu Wulmstorf im engen Austausch zum Thema Kombibad snden. Geplant sei, gemeinsam einen letter of intent zu unterzeichnen. Das auch für Sport zuständige Fachamt Sozialraummanagement sei in intensivem Austausch mit Bäderland, um die Bedarfsstudie nochmals zu überprüfen und welche Voraussetzungen Seitens der BUKEA erwartet werden.

 

Herr Rook ergänzt, dass die Gutachten angepasst worden seien und die Grundvoraussetzungen für den Bebauungsplan geschaffen wurden.

Ö 3

Offene Anträge

Ö 3.1 - 20-1759

Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Fischbeker Reethen - Infrastruktur muss Vorrang haben

Herr Schönherr zeigt anhand einer Karte die vorgesehene soziale Infrastruktur r den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) auf.

 

Entlang des Blau-Grünen-Bandes seien Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und auf das Quartier verteilt vier Kindertagesstätten geplant. Das Quartierszentrum bestehe seit längerem und solle erweitert werden. Bereits errichtet worden sei im Zuge der Quartiersentwicklung Fischbeker Reethen und dem Rahmenprogramm integrierte Stadtentwicklung RISE das Quartiershaus. r die Standorte der Kitas und der Schule sei ein Rahmenprogramm entwickelt worden, das planungsrechtlich gesichert werde. Weiterhin sei ein Schulneubau und ein Haus der Jugend sowie ein Regionalsportplatz beabsichtigt. Darüber hinaus eine Kleingartenanlage, Bushaltestellen, Mobilpunkte und das zentrale Nahversorgungszentrum.

 

Die Karte ist der Drucksache 21-1759 angehängt. Ausführungen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.06.2023 nnen unter der Drucksache 21-2981 eingesehen werden.

Ö 3.2 - 21-1417

Gemeinsamer Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. mehr Mut zu Individualität im Reihenhausbau

Herr Lied geht auf den Inhalt des Antrages ein und teilt mit, dass sich mit der Herstellung von individuell geplanten Reihenhäusern eine größere Vielfalt von Bewohnern mit unterschiedlichen Ansprüchen des Wohnens in dem Wohngebiet ansiedeln könnte. Mit diesem Angebot würde auch eine Qualitätsverbesserung des Quartiers erzielt.

 

Er zeigt die historische raumsparende Bauweise des individuellen Reihenhausbaus in unterschiedlichen Städten auf, für die es seit langer Zeit in Hamburg keine Angebote gegeben habe. Erste Ansätze gebe es in der „Jenfelder Au“. Diese auf schmalster Parzelle durchgeführte Bauart, sei an der einen oder anderen Stelle auch für Harburg vorstellbar.

 

Eine Vertreterin der IBA teilt mit, dass individueller Reihenhausbaus auf der Fläche der ehemaligen Frauenklinik Finkenau in Hamburg realisiert worden sei. Dieses Projekt sei r Baugemeinschaften mit selbst gewählten Architekten vergeben worden. Das halte sie für richtig, mit einem gemeinsamen Entwickler zu arbeiten, da die Realisierung bei einem solchen Projekt ansonsten sehr schwierig sei. Letztendlich könnten die Entwürfe jedoch individualisiert auf die Bedürfnisse der Bauherren abgestimmt werden. An diesem Ort in Hamburg habe das Projekt funktioniert. Vermutlich rden die IBA mit solchen Überlegungen in enger Abstimmung auch in NF 67 in die Vermarktung gehen.

Ö 3.3 - 21-1421

Gemeinsamer Antrag der GRÜNE und SPD Fraktion betr. sichere, gesunde und umweltfreundliche Beleuchtung in den Fischbeker Reethen

r Außenleuchten im Plangebiet gelte:

  1. In den mit „CEF“ gekennzeichneten Bereichen und den angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen seien Außenleuchten zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur kleiner 2200 Kelvin zulässig.
  2. Die Flutlichtleuchten für die Sportstätten seien zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 4000 Kelvin zulässig. Die Lichtquellen seien bis maximal 22:00 Uhr zu betreiben.
  3. Zum Schutz von wildlebenden Tierarten seien alle weiteren Außenleuchten mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur kleiner 3000 Kelvin zulässig.
  4. Die Leuchtgehäuse seien gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürften eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzend Wasserflächen, Gelze oder Grünflächen sei unzulässig.
  5. In den Gewerbegebieten GE 1 sei eine Beleuchtung der Nordfassaden und einer Beleuchtung mit Abstrahlung bzw. Reflexion in das EU-Vogelschutzgebiet aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Ö 3.4 - 21-2673

Gem. Antrag der GRÜNE-und SPD-Fraktion betr. Bericht über den Stand der Lichtplanung in den Fischbeker Reethen

Ö 3.5 - 21-3031

Antrag SPD betr. Busverbindung zwischen den Neubaugebieten in Fischbek und dem S-Bahnhof Fischbek sicherstellen

Ö 3.6 - 21-0599

Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD und der CDU betr. Kombibad im Bereich Fischbeker-Reethen

Ö 3.6.1 - 21-1561

Antrag CDU betr. Kombibad für Neugraben-Fischbek (überwiesen)

Ö 3.6.2 - 21-3539

Antrag CDU betr. Interkommunales Kombibad (überwiesen)

Ö 4

Überwiesene Anträge - weiteres Verfahren

Ö 4.1 - 21-0624

Antrag CDU betr. Zukunft des Gewerbegebietes Neuland 23

Ö 4.2 - 21-1279

Antrag CDU betr. Bereitstellung von geeigneten Grundstücken für die Schaffung von Wohnraum für Studenten und Auszubildende

Ö 4.3 - 21-1502

Dringlichkeitsantrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - "Bündnis für das Wohnen": Keine Entmachtung der Bezirke zulassen!

Ö 4.4 - 21-2184

Antrag der CDU betr. Ersatz der Köhlbrandbrücke durch Tunnellösung

Ö 4.5 - 21-2839

Antrag CDU betr. Ersatz für Köhlbrandbrücke

Ö 4.6 - 21-2878

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Karstadt-Haus in Harburg - Zwischennutzung statt Leerstand (ersetzt Drs. 21-2869)

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stolzenburg kündigt den 2. Harburger Baugemeinschaftstag am 12.04.2024 an und verteilt an die Ausschussmitglieder Flyer.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.