Dringlichkeitsantrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - "Bündnis für das Wohnen": Keine Entmachtung der Bezirke zulassen!
Das „Bündnis für das Wohnen“ regelt in einem Vertragswerk zwischen der Wohnungswirtschaft (wohnungswirtschaftliche Verbände) und der Stadt die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau und als Gegenleistung die zu erbringenden Wohnungsneubauzahlen für jedes Jahr. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt/Bezirk und den Wohnungsbauakteuren.
Dieser Vertrag wird seit einiger Zeit am Anfang einer neuen Regierungsperiode zwischen dem Senat und der Wohnungswirtschaft für die Dauer einer Legislaturperiode neu verhandelt. Am 23. Juni wird nun der neue Vertrag „Bündnis für das Wohnen“ für die bis 2025 laufende Legislatur vorgestellt.
Der „Vertrag für Hamburg“ wird aus dem oben genannten Vertrag als Folgevertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Bezirken verhandelt, indem die Bezirke verpflichtet werden, die Wohnungsbauzahlen aus dem zuerst genannten Vertrag anteilig zu verwirklichen. Damit ergeben sich Folgewirkungen für die Bezirke, die aber nicht an dem Vertragswerk „Bündnis für das Wohnen“ mitverhandelt haben. Es ergibt sich also eine Art Vertrag zu Lasten Dritter.
Der Vertrag bedeutet in der derzeitigen Fassung eine faktische Entmachtung der Bezirke. Bisher ist formaljuristisch der Bezirk und nicht der Senat für die Baugenehmigungen und die Bebauungspläne zuständig. Das wird sich nun wahrscheinlich ändern, im Konfliktfall ist zukünftig die Evokation vorgesehen, wie wohl vom Senat am 22. Juni beschlossen werden wird, um der Wohnungswirtschaft „Rechtssicherheit“ zu garantieren. In der Vergangenheit mussten die Wohnungsunternehmer im Genehmigungsverfahren auf Bezirksebene auch Planungsänderungen in Kauf nehmen, z. B. wurde die Anzahl der Sozialwohnungen vom Bezirk erhöht.
Die Bauleitplanung ist sowohl rechtlich als auch inhaltlich der Kern der Bezirkspolitik, da die Politiker/innen vor Ort meist in ihrem Bezirk kompetenter sind als der Senat. Der Bezirk Harburg sollte sich die Mitbestimmung auf diesem wichtigen Gebiet nicht nehmen lassen und dem Vertrag „Bündnis für das Wohnen“ nicht zustimmen, ehe nicht die Bezirksversammlung darüber beraten und abgestimmt hat.
Die Bezirksversammlung Harburg möge gemäß § 19 BezVG beschließen:
1. dass die Bezirksamtsleitung den Stadtentwicklungsausschuss über den laufenden Verhandlungsstand zum Vertrag „Bündnis für das Wohnen“ informiert;
2. dass die Bezirksamtsleitung verschärfende Folgelasten für die Bezirke in diesen Verhandlungen verhindert;
3. dass die Bezirksamtsleitung Harburg keine Zustimmung zum Vertrag „Bündnis für das Wohnen“ gibt, bevor nicht dieser Vertrag und der Folgevertrag „Vertrag für Hamburg“ eine Zustimmung der Harburger Bezirksversammlung erhalten haben.