21-2878

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Karstadt-Haus in Harburg - Zwischennutzung statt Leerstand (ersetzt Drs. 21-2869)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2024
Ö 4.6
24.04.2023
28.03.2023
Sachverhalt

Wie am 13.03.2023 bekannt geworden ist, wird das traditionsreiche Karstadt-Haus in Harburg nun im Zuge der Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof zum 30.06.2023 geschlossen werden. Ggf. erfolgt die Schließung, je nach Entscheidung der Gläubigerversammlung in diesem Monat, schon früher. 

 

Es ist nun Aufgabe des Betriebsrats und der Gewerkschaften, in Verhandlungen mit der Galeria Karstadt  Kaufhof über den Fortbestand dieses und anderer Häuser und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu verhandeln. Presseberichten ist zu entnehmen, dass auch noch Verhandlungen mit den Vermietern geführt werden.  

 

Nachdem die Entscheidung des Konzerns nun aber vorliegt, sollte der Bezirk gegenüber dem Eigentümer zügig sein Interesse an der Mitgestaltung der künftigen Nutzung des Gebäudes bzw. dem zentral gelegenen Grundstück anmelden.

 

Sollten sich diese Bemühungen allerdings als nicht erfolgreich erweisen, ist die Schließung des Hauses im Zentrum Harburgs nicht nur ein schwerer Schlag für die Beschäftigten, sondern auch für die HarburgerInnen, die teilweise seit Jahrzehnten in dem Haus eingekauft haben und für die Karstadt – oder Galeria – an diesem Standort dazu gehörte. Es wird ebenso eine enorme Herausforderung für die Stadtentwicklung im Bezirk, da für diesen zentralen Standort der Harburger Innenstadt eine neue Lösung gefunden werden muss, die für diese attraktive Lage passend ist.  

 

Auch steht zu befürchten, dass in der Zeit nach der Schließung ein jahrelanger Leerstand bevorsteht, der die Attraktivität der Innenstadt gerade im Bereich des neu gestalteten Wehnerplatzes beeinträchtigt. Ein solcher Leerstand mit seinen negativen Auswirkungen war leider in unmittelbarer Nachbarschaft beim jahrelangen Leerstand des zwischenzeitlich abgerissenen Harburg-Centers zu beobachten.

 

Ein für das Umfeld schädlicher Leerstand muss durch eine attraktive Zwischennutzung des Gebäudes unbedingt vermieden werden.

 

Die prominente Lage am gerade neu gestalteten, fast fertiggestellten Herbert-und-Greta-Wehner-Platz birgt die Chance, den Binnenhafen stärker an das Zentrum Harburgs anzubinden. Da dieser städtebauliche Entscheidungsprozess gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte auch eine Zwischennutzung des Gebäudes in Betracht gezogen werden. Denn die zentrale Lage bietet Potenzial für eine Nach-/ Zwischennutzung. 

 

Das Untergeschoss, die frühere Lebensmittelabteilung des Kaufhauses, könnte vielleicht für die Tafel e.V. interessant sein, da der jetzige Standort bekanntermaßen zu klein ist. Anlieferzone, Kühlmöglichkeiten und entsprechende bauliche Gegebenheiten kämen einer solchen Nutzung entgegen.  Attraktiv wäre zudem die zentrale Lage und die damit sehr gute Erreichbarkeit der Räume für die Kunden der Tafel.

 

Für die übrigen Flächen könnte z. B. eine Kombination aus Einzelhandel im Erdgeschoss und Büro- und Wohnflächen in den verbleibenden Obergeschossen ein sinnvolles Konzept sein.

 

Auch durch die kurzfristige Nutzung von Teilbereichen für Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen könnte ein Leerstand überbrückt werden.

 

Als 2020 das Karstadt Sporthaus und der Kaufhof-Standort in der Mönckebergstraße aufgegeben worden waren, wurde mit Hilfe von Mitteln des Hamburger Senats über ein Programm namens Frei_Fläche und den eigens für derartige Zwecke geschaffenen Fonds für kreative Zwischennutzung eine Kreativnutzung des Karstadt Sporthauses über die Hamburger Kreativ Gesellschaft aufgenommen. Das hat Zwischennutzungen wie „Artstadt“. Neben kulturellen Nutzungen gibt es dort unter dem Label JUPITER auch Co-Working-Space oder Veranstaltungsräume, in denen u.a. die Stadtwerkstatt für die Hamburger Innenstadt regelmäßig Gast ist.

 

Sollte eine eigentümerseitige Nach- oder Zwischennutzung schwierig sein, wäre es im Sinne der Harburger Stadtentwicklung wichtig, eine vergleichbare kreative Zwischennutzung zu unterstützen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
 1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, unverzüglich mit dem Eigentümer/der Eigentümerin des Karstadt-Kaufhauses Gespräche aufzunehmen, um zu erfahren, ob es – für den Fall, dass es bei der Entscheidung zur Schließung des Karstadt-Hauses bleibt – Ideen einer Nach- bzw. Zwischennutzung gibt und ggf. gemeinsam die Möglichkeiten einer kreativen Zwischennutzung zu erörtern. 

 

2. Sofern der Eigentümer keine eigenen Vorstellungen von einer Zwischennutzung hat, wird der Senat gebeten, in gleicher Weise wie bei dem ehemaligen Karstadt Sport-Kaufhaus in der Mönckebergstraße (JUPITER) eine kreative Zwischennutzung dieses zentralen Gebäudes in der Harburger Innenstadt zu unterstützen.

 

3. Ferner sollte die Bezirksamtsleiterin auf Senatsebene klären, ob für den Fall der endgültigen Schließung der Ankauf der Immobilie durch die FHH in Betracht kommt.

 

Hamburg, den 23.03.2023