21-1873.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Widersprüche in Antwort zu den entfernten Parkplätzen in der Zimmermannstraße (Drs. 21-1848.01)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.38

Sachverhalt

In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zu den weggefallenen Parkplätzen in der Zimmermannstraße (Drs. 21-1848.01) gab es aus unserer Sicht Widersprüche. So heißt es in der Antwort auf Frage 1: „Die Anordnung erfolgte durch die Verkehrsbehörde (also BIS/PK46)“. Die BIS ist jedoch die Behörde für Inneres und Sport und nicht die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

In der Antwort auf Frage 2 heißt es: „Die Fahrzeuge wurden aber rechtswidrig auf dem Gehweg abgestellt, so dass die Fußgänger behindert wurden“. Danach waren die Flächen gar nicht offiziell als Parkplätze ausgewiesen. Auch die Antwort auf Frage 6 sagt aus, dass es sich um „Falschparken“ handelte. Dagegen heißt es in der Antwort auf Frage 5: „Die Fahrzeuge standen nicht vorschriftsmäßig in den Parkständen“, woraus hervorgeht, dass es doch reguläre Parkplätze waren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Erfolgte die Anordnung durch die Behörde für Inneres und Sport oder durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende?

2. Handelte es sich bei den fraglichen Flächen in der Zimmermannstraße um ausgewiesene Parkflächen oder wurden dort jahrelang rechtswidrig Fahrzeuge abgestellt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 07.12.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE (Drs. 21-1873) wie folgt:

  1. Erfolgte die Anordnung durch die Behörde für Inneres und Sport oder durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende?

Umgangssprachlich wird für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende häufig kurz der Begriff „Verkehrsbehörde“ genutzt. Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen ist aber weiterhin die bei der Behörde für Inneres und Sport angesiedelte und den einzelnen Polizeikommissariaten zugeordnete örtliche Straßenverkehrsbehörde.

  1. Handelte es sich bei den fraglichen Flächen in der Zimmermannstraße um ausgewiesene Parkflächen oder wurden dort jahrelang rechtswidrig Fahrzeuge abgestellt?

Gemäß Straßenverkehrsbehördlicher Anordnung war es bislang möglich, zwischen den Bäumen, auf der mit Wabenpflaster und roter Platte gekennzeichneten Nebenfläche, zu parken. Bedingt durch die geringe Breite dieser eindeutig ausgewiesenen Fläche mussten bei Nutzung dieser öffentlichen Flächen allerdings manche Fahrzeuge mit den rechten oder linken Reifen auf der Fahrbahn stehen.

Leider wurde das nicht praktiziert, sondern es parkten viele Autofahrer unzulässig auf dem direkt neben dieser Nebenfläche verlaufenden Gehweg, so dass Fußgänger nicht mehr ohne Beeinträchtigung den Gehweg nutzen konnten und es folglich zu Recht regelmäßig Beschwerden und gefährliche Situationen gab.

Fredenhagen

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