21-1873

Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Widersprüche in Antwort zu den entfernten Parkplätzen in der Zimmermannstraße (Drs. 21-1848.01)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zu den weggefallenen Parkplätzen in der Zimmermannstraße (Drs. 21-1848.01) gab es aus unserer Sicht Widersprüche. So heißt es in der Antwort auf Frage 1: „Die Anordnung erfolgte durch die Verkehrsbehörde (also BIS/PK46)“. Die BIS ist jedoch die Behörde für Inneres und Sport und nicht die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

In der Antwort auf Frage 2 heißt es: „Die Fahrzeuge wurden aber rechtswidrig auf dem Gehweg abgestellt, so dass die Fußgänger behindert wurden“. Danach waren die Flächen gar nicht offiziell als Parkplätze ausgewiesen. Auch die Antwort auf Frage 6 sagt aus, dass es sich um „Falschparken“ handelte. Dagegen heißt es in der Antwort auf Frage 5: „Die Fahrzeuge standen nicht vorschriftsmäßig in den Parkständen“, woraus hervorgeht, dass es doch reguläre Parkplätze waren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.      Erfolgte die Anordnung durch die Behörde für Inneres und Sport oder durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende?

2.      Handelte es sich bei den fraglichen Flächen in der Zimmermannstraße um ausgewiesene Parkflächen oder wurden dort jahrelang rechtswidrig Fahrzeuge abgestellt?