Antwort Anfrage gem. §27 BezVG DIE LINKE betr.: Entfernung von Parkplätzen in der Zimmermannstraße
Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 2.4
In der Zimmermannstraße wurden ca. 40 bisher auf dem Gehweg als Parkplätze ausgewiesene Flächen mit rot-weißen Pollern abgesperrt, fallen somit also als Parkplätze weg. Die Flächen wurden bereits seit Jahrzehnten offiziell als Parkplätze genutzt. Beim Umfeld handelt es sich um ein gewachsenes Wohngebiet, in dem es schon seit Jahren keine Veränderungen im Straßenraum gab. Da Parkplätze in Wohngebieten ohnehin knapp sind, führt der Wegfall von Parkplätzen zu einer Verschärfung der Parksituation, die sich auch auf umliegende Straßen und Wohnquartiere auswirkt. Deshalb muss es für die Entfernung von Parkplätzen einen triftigen Grund geben.
Die Antwort der Bezirksverwaltung Harburg auf eine Kleine Anfrage (Drs. 21-1848.01) konnte keine für uns plausible Begründung liefern, außerdem konnten nicht alle Fragen beantwortet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Warum und wann wurde die Entfernung der Parkplätze in der Zimmermannstraße angeordnet?
2. Wurde die Entfernung der Parkplätze mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt?
3. Sind Veränderungen im Straßenraum aufgetreten, die die Entfernung der Parkplätze notwendig machen? Wenn ja, welche?
4. Gab es durch die in der Zimmermannstraße parkenden Fahrzeuge eine Beeinträchtigung von Rettungskräften? Wenn ja, bitte Datum und Art der Beeinträchtigung nennen.
5. Wurde in der Zimmermannstraße ab 2021 eine erhöhte Zahl an Parkverstößen geahndet? Wenn ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt in 2020 und 2021?
6. Gab es Beschwerden im Zusammenhang mit den auf den Parkflächen stehenden Fahrzeugen? Wenn ja, welcher Art?
7. Wurden Alternativen zu einem völligen Wegfall der Parkplätze geprüft, wie z. B. die Einführung von Anwohnerparken oder einer Gewichtsbeschränkung für die parkenden Fahrzeuge? Wenn nein, warum nicht?
8. Wurde geprüft, welche Auswirkungen der Wegfall der Parkplätze auf die Parksituation in den angrenzenden Straßen/Quartieren hat? Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden die Anwohner der Zimmermannstraße im Vorfeld von der Maßnahme informiert? Wenn nein, warum nicht?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 06.01.2021
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 46 zur Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-1874) wie folgt Stellung:
Frage 1
Warum und wann wurde die Entfernung der Parkplätze in der Zimmermannstraße angeordnet?
Der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des PK 46 lag eine Beschwerde eines körperlich eingeschränkten Anwohners vor. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Anwohner gab an, aufgrund des Gehwegparkens auf der westlichen Seite der Zimmermannstraße diesen mit dem Rollstuhl regelmäßig nicht nutzen zu können.
Durch die StVB des PK 46 wurde über die Straßenakte in Erfahrung gebracht, dass das Gehwegparken in der Zimmermannstraße 1-19 am 15.02.1994 freigegeben wurde, um dem schon damaligen Parkbedürfnis Rechnung zu tragen. Im Rahmen eines nachfolgenden Ortstermins konnte jedoch festgestellt werden, dass aufgrund der auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge, die nutzbare Gehwegbreite zu großen Teilen weniger als 1,5 m betrug. Ferner war die auf dem Gehweg zum Parken vorgesehene Fläche mit einer Breite von 1,6 m ungeeignet für das Parken einer Vielzahl von Fahrzeugen. Regelhaft wurden Flächen die für den Fußgänger vorgesehenen sind mit in Anspruch genommen. Auch der zur Fahrbahn hin erforderliche Sicherheitsraum war nicht gegeben. Somit wurde seitens der StVB des PK 46 eine Gefahrensituation festgestellt, welche durch die neue Anordnung beseitigt wurde.
Frage 2
Wurde die Entfernung der Parkplätze mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt?
Die Anordnung zur Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg erfolgte durch die zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde. Eine Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgte nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Frage 3
Sind Veränderungen im Straßenraum aufgetreten, die die Entfernung der Parkplätze notwendig machen? Wenn ja, welche?
Nein
Frage 4
Gab es durch die in der Zimmermannstraße parkenden Fahrzeuge eine Beeinträchtigung von Rettungskräften? Wenn ja, bitte Datum und Art der Beeinträchtigung nennen.
Eine Beeinträchtigung von Rettungskräften ist am PK 46 nicht bekannt.
Frage 5
Wurde in der Zimmermannstraße ab 2021 eine erhöhte Zahl an Parkverstößen geahndet? Wenn ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt in 2020 und 2021?
Die Anzahl der festgestellten und geahndeten Verstöße wird durch die Polizei nicht erfasst.
Frage 6
Gab es Beschwerden im Zusammenhang mit den auf den Parkflächen stehenden Fahrzeugen? Wenn ja, welcher Art?
Das Vorliegen einer Gefahrenlage führte zu der Aufhebung der Anordnung. Siehe hierzu Frage 1.
Frage 7
Wurden Alternativen zu einem völligen Wegfall der Parkplätze geprüft, wie z. B. die Einführung von Anwohnerparken oder einer Gewichtsbeschränkung für die parkenden Fahrzeuge? Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der der Verhältnismäßigkeit erfolgte eine Abwägung zwischen den Gefahren und den Behinderungen für den Fußgängerverkehr und der bereits schlechten Parksituation. Eine Gewichtsbeschränkung bzw. das Einführen von Anwohnerparken hätten jedoch an den nicht vorhandenen Mindestbreiten des Gehweges bzw. der Parkstände und des Sicherheitsstreifens geändert. Sie wären nicht zielführend gewesen. Auch hierzu siehe Frage 1.
Frage 8
Wurde geprüft, welche Auswirkungen der Wegfall der Parkplätze auf die Parksituation in den angrenzenden Straßen/Quartieren hat? Wenn nein, warum nicht?
Ja, eine solche Prüfung erfolgte im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Siehe Frage 7.
Frage 9
Wurden die Anwohner der Zimmermannstraße im Vorfeld von der Maßnahme informiert? Wenn nein, warum nicht?
Eine öffentliche Beteiligung der Anwohner bei Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ist nicht vorgesehen.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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